Muss ein autoverkäufer einen motorschaden angeben?

Hallo,
wir haben einen Renault Gebrauchtwagen von einem Renault Autohaus gekauft. Wie sich jetzt herausgestellt hat, hatte dieser Wagen schon zwei Motorschäden, die dem Autohaus bekannt waren, bevor wir diesen Wagen gekauft haben. Das Autohaus hat uns dies beim Kauf verschwiegen.
Auf Grund der zwei vorangegangenen Motorschäden haben wir jetzt weitere Probleme mit dem Wagen.
Haben wir Anspruch auf Schadenersatz?

Hallo, Kann man so nicht sagen, ein austauschmotor kann etwas gutes sein,ein reparierter motor ist ja auch nicht unbedingt schlechter, als ein motor ohne vorschaden, nun müßte man wissen ,wasdenn jetzt für probleme da sind, aber da es sich um ein autohaus handelt, kümmern die sich doch gewiß, oder ??
Unbedingt angeben ist nicht üblich im autohandel, unfall ja, reparierter motor nicht unbedingt.

gruß

Hallo!Danke erstmal für die Antwort.
Wir haben einen gebrauchten renault Espace in einem Renault Autohaus gekauft.Vier Monate nach dem Kauf fing der Wagen an Öl zu verlieren.Aufgrund der Geburt unserer Zwillinge konnten wir erst im Oktober 2010 zur Renault werkstatt.dies war jedoch noch innerhalb der Garantiezeit.Uns wurde gesagt das der Zahnriehmen,Phasenschieber,Simmeringdichtungen an der Nockenwelle,ect gewechselt werden müßten.Trotz der Garantie mußten wir 900 Euro selbst tragen.Zwei Monate nach der reparatur fing der Wagen wieder an zu ölen.Ich holte mir eine zweite Meinung in einer freien Werkstatt ein.Der meister sagte mir das es an den Simmeringdichtungen der Nockenwelle tropfen würde und dies ein Garantiefall wäre.Nun brachte ich den Espace wieder zur Renault Werkstatt.Dort wurde mir gesagt das erstmal geprüft werden müßte wo es tropft und das dieser Eingriff ca. 3 Stunden bei einem Stundenlohn von 80 Euro dauern würde.Das war mir zu viel und ich brachte den Wagen wieder zur freien Werkstatt.Für die durchsicht in der Renault Werkstatt wurden uns wieder 56 Euro in Rechnung gestellt.Als dann die freie Werkstatt den Motor aufgeschraubt hatte stellte sich heraus das der Espace vor unserem Kauf schon mal einen Motorschaden hatte.Im Zylinderkopf waren mittlerweile so tiefe Riefen das der Austausch der Simmeringdichtungen wenig Sinn gemacht hat.Der Meister sagte mir das das die Renault werkstatt hätte sehen müssen.Auf Nachfrage bei Renault,ob der Wagen einen Motorschaden hatte,wurde mir dies ausdrücklich verneint.Nun ist es uns gelungen den Vorbesitzer telefonisch zu erreichen und dieser will uns schriftlich bestätigen das der Wagen sogar 2mal einen Motorschaden hatte.
Vom Verkäufer wurden wir mehrmals abgewimmelt und auch ein Gespräch mit der Geschäftsführerin brachte keinen Erfolg.
Nun stellt sich die Frage ob wir im Falle einer Gerichtlichen Auseinandersetzung Erfolg haben würden.
Da ist die Sache mit den Motorschäden und die Angelegenheit mit der unseriösen Reparatur…
Gruß
arniebaer69

Wie hoch war denn der

Hallo!
Der Wagen ist 10 Jahre alt und der Kaufpreis betrug 5900 Euro.Wir sprechen hier von einer Garantie.Die Reparatur wurde zu 60 % von der Garantieversicherung übernommen.Nun ist die Lage so das eine solche Reparatur wie sie von Renault ausgeführt wurde wenig Sinn macht,da der Schaden (Ölaustritt) dann immer wieder auftritt.
Der Espace steht nun auseinandergebaut in der freien Werkstatt.Nun müßte entweder der Zylinderkopf oder der Motor (evt regeneriert) ausgetauscht werden.
Kostenpunkt ca 3000 Euro.
Das Problem dabei ist das wir 4 Kinder haben,unsere finanzielle Mittel beschränkt sind und wir uns einen neuen Wagen mit 6 Sitzplätzen und Raum für einen Zwillingskinderwagen nicht so ganz leisten können.
Gruß
arniebaer 69

Wie hoch war denn der

Also wenn der Wagen eine