Muss ein Azubi für den Firmenschlüssel haften?

Angenommen eine volljährige Person ist in einem Unternehmen Auszubildende. Diese bekommt einen Genralschlüssel, um morgens alle Türen aufzuschließen und um sie abends wieder abzuschließen.
Bei Verlust würden sich die Kosten auf ca 20.000 Euro belaufen.
Diese Person hat lediglich eine Empfangsbestätigung unterschrieben. Diese enthält keine Informationen wer bei Verlust haftet.
Frage:
Müsste der Azubi selbst den Schlüssel versichern, um ruhig schlafen zu können oder liegt das allein in der Verantwortung der Firma, auch wenn der Maneger etwas anderes behauptet?

Danke

Hallo

Die Haftungshöhe richtet sich bei Schäden in der Regel nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Eine generelle Prognose kann man nicht machen, da es vom konkreten Falle und der Tagesform des Richters abhängt. Eine zumindest anteilige Haftung ist m.E. aber ganz bestimmt nicht ausgeschlossen. Bei einem Firmen-Generalschlüssel wird man im Streitfalle sicherlich auch gerne vom Richter darauf hingewiesen, daß man diesen Schlüssel mit besonderer Sorgfalt hüten muß. Wenn man also Freitags abends damit in die Disko rennt und ihn verliert, wird es nicht zwingend so sein, daß dies als normale Fahrlässigkeit ausgelegt wird.

Wenn der Azubi Bammel hat, kann er ja den AG bitten, ihm diese Verantwortung nicht aufzuerlegen. Dann muß man erst mal sehen, was der AG dazu sagt. Allerdings könnte sich dann auch der AG die Frage stellen, ob der Azubi zukünftig in der Lage ist, bereitwillig Verantwortung zu übernehmen.

Gruß,
LeoLo