… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als Fahrradkeller zu gelten?
nein, muss er nicht.
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
Hallo,
da ist mir keine Regel bekannt. Ein Fahrradkeller kann natürlich auch (nur) über eine Treppe erreichbar sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppigen
Volker Weiser
NEIN ! Wieso?
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
nö,
ein fahhradkeller ist ein kellerraum, in dem fahrräder abgestellt werden können / sollen. mehr nicht. ob das rad mit rampe oder aufzug oder dienstpersonal dort hin kommt, ist egal.
v.g.
salomo
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
Hallo witte,
diese Frage geht mehr in den Bereich Baurecht usw. und hat mit dem Mietrecht weniger zu tun. Damit kenne ich mich absolut nicht aus.
LG
petra0801
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
Für Fahrradabstellplätze sind mir nur baurechtliche Definitonen/Vorschriften bekannt - die kann man aber nicht einfach so aufs Mietrecht/Vertragsrecht umdeuten.
Mietrechlich wäre zunächst zu prüfen, ob aus dem Vertrag überhaupt ein Nutzungsrecht über einen „Fahrradkeller“ besteht.
Wenn ja, mit welcher zugesicherten Beschaffenheit.
Da ja nicht alles bis ins kleinste im Mietvertrag beschrieben steht, gilt im Allgemeinen: Mangels Beschaffenheitsbeschreibung gilt die bei Anmietung gegebene Beschaffenheit als vertragsgemäße Beschaffenheit - da der Mieter diese i.A. vor/bei Anmietung hat erkennen können.
Spätere nachteilige Abweichungen/Veränderungen muss der Mieter dagegen nicht hinnehmen. Allerdings hat der Mieter auch auf spätere Verbesserungen keinen Anspruch.
Hier kann ich nicht weiterhelfen.
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
von dieser Problematik habe ich noch nichts gehört.
von meinem Rechtsempfinden ist es wohl zumutbar vielleicht ein Stockwerk Fahrrad in Keller zu tragen.
wenn Gegebenheiten so sind, haben sie auch dementsprecht mit Wissen Mietvertrag unterschrieben,
oder?
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
Ich denke müssen nicht.
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
Meine Meinung
Werter Fragesteller!
Im Mietrecht habe ich keinen Begriff „Fahrradkeller“
gefunden.
Ein Keller besteht aus Räumlichkeiten, die einer verschiedenartiger Nutzung zugeführt werden können.
Dazu gehört auch, dass Fahrräder, so im Haushalt vorhanden, dort abgestellt werden können. Einen Fahrradkeller gibt es als Räumlichkeit nicht. Der Vermieter duldet die Abstellung von Rädern, versicherungstechnisch muss der Keller abgeschlossen sein, die Fahrräder auch. Eine Rampe ist nicht vorgeschrieben. das ist meine Meinung dazu.
Sie werden also wie gewohnt Ihr Fahrrad über die Kellertreppe tragen müssen; es sei denn, dass Ihr Vermieter eine Rampe einbauen lässt.
Mit freundlichem Gruß, Ihr „Großer Sucher“.
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… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
… einen Aufzug so erschlossen sein, dass die Räder nicht
über eine Treppe getragen werden müssen, um mietrechtlich als
Fahrradkeller zu gelten?
Moin, Sorry ich weiß es nicht!
Aber ich kenne beides.
Gruß connection
Muss ein Fahrradkeller über eine Rampe oder …
Hallo,
eine Begrüßung wäre schon nicht schlecht gewesen.
Und - Nein, muss er nicht. Ein Fahrradkeller muss keine besonderen Eigenschaften ausweisen wie Aufzug oder Rampe. Als Sie den Keller zusammen mit dem Haus/Wohnung besichtigt haben, haben Sie ja mitbekommen, wie das Fahrrad in den Keller zu transportieren ist - da wäre die Gelegenheit gewesen, bzgl. einer Rampe zu fragen.
Alles Gute
Micha
Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen.
Würde mich aber mit der Frage an den Mieterbund wenden.
Gruß Daylighter