Muss ein Gemeinnütziger Verein in Handelsregister

Hallo,
ich habe endlich Post vom Amtsgericht bekommen. Wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet. Nun der Schock: Wir haben eine Rechnung über eine Eintragung ins Handelsregister bekommen!!
Müssen wir dort eingetragen werden?
LG

Sorry no idea

Hallo,

wäre mir neu. Vereine werden eigentlich nur im Vereinsregister beim Amtsgericht geführt.
Würde dort mal nachfragen.

Gemeinnütziger Verein ins Handelsregister?

Hallo lieber Fragesteller,

da liegt ja ein interessanter Fall mit einem klaren Betrugsversuch vor!

Ein Verein wird nur im VEREINSREGISTER des zuständigen Amtsgerichts eingetragen, denn in das Handelsregister finden nur vollkaufmännische Firmen Eintrag!

Sicher ist der Absender der Rechnung kein Amtsgericht, sondern eine beliebige Firma, die versucht, rechtsunkuindigen Personen ungerechtfertigte Rechnungen geradezu „unterzujubeln“!

Mein dringender Tipp: Bitte sofort beim Vereins-register des Amtsgerichts des eigenen Vereins vorsprechen und/oder anrufen oder die Rechnung vorlegen, dann gibt es sofort Gewissheit. Ist mein Verdacht bestätigt, dann bitte sofort eine Kopie der Rechnung an die nächste Dienststelle der Kripo mit einer Anzeige wegen gewerblichen Betrugs!

IN KEINEM FALL DIE RECHNUNG BEZAHLEN!!!

Konnte ich Ihre Frage damit beantworten?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Die Rechnung bezieht sich auf die Eintragung in das Vereinsregister, das neben dem Handelsregister (und weiteren Registern) geführt wird. Die Eintragung (zum Erlangen der Zusatzbezeichnung eingetragener Verein, e.V.) muss ja beim zuständigen Amtsgericht beantragt worden sein. Dabei fallen dann Kosten in Form einer sogenannten Eintragungsgebühr (unterschiedlich nach Bundesland und Gerichtsbezirk) zwischen 52 und 60 Euro an. Zusätzlich verlangt das Amtsgericht zwischen 10 und 30 Euro für die Bekanntmachung der Eintragung in das Vereinsregister. Die Gemeinnützigkeit, d.h. die Steuerbefreiung des Vereins und das Recht zur Spendenannahme wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Wurde dort der Antrag positiv entschieden und ein sogenannter vorläufiger Freistellungsbescheid erteilt, kann man diesen dem Amtsgericht vorlegen und dadurch mindestens die Eintragungsgebühr einsparen.

Weitere Hilfen zur Vereinsgründung finden Sie unter http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbei…

Hallo,
na das glaube ich, würde auch erschrecken. Was wollt Ihr denn im Handelsregister? Eigentlich wird man als Verein ins sogenannte Vereinsregister eingetragen. Das kostet natürlich was. Und wenn ihr noch nicht die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt habt, ist das etwas teurere, aber sobald diese nachgeholt ist, kann man sich die Differenz zurückzahlen lassen.

Bleibt die Frage, welcher Art euer Verein ist, vielleicht betreibt Ihr ja auch Handel ??? Das könnte dann andere Gründe haben. Ruft einfach mal an und fragt.
Gruß Petra

Guten Morgen,

ja diese Rechnung muss der Verein zahlen. Jeder Verein, ob gemeinnützig oder nicht wird im Vereinsregister eingetragen und das liegt beim Amtsgericht. Durch diese Eintragung ist der Verein dann auch buchführungspflichtig, wie ein ganz normales Unternehmen mit der Erschwernis gemeinnützig.

VG
Ulrike

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Das ich die Rchnung für die Eintragung ins Vereinsregister bezahlen muss, ist mir natürlich klar und wird gemacht. Nur stolberte ich halt über eine weitere Zahlungsaufforderung von fast 450€ zur Eintragung ins Handelsregister. Ich glaube manche hätten es blauäugig bezahlt!!
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und wollen kein Handel betreiben:smile:
Nach einem Anruf hat sich dann auch alles erledigt!
Trotzdem war ich erstmal baff!
LG

Hallo,

ja natürlich werdet ihr ins Vereinsregister/Handelsregister eingetragen. Sogar wenn es ein nicht gemeinnütziger Verein sein sollte. Eine Rechnung ist für diesen Verwaltungsakt obligatorisch.
Gruß
P.