Hallo Juergi,
so ist es. Ein Immobilienmakler der nicht als Kleinunternehmer tätig wird, muss die Mehrwertsteuer ausweisen.
Ein Immobilienmakler der als Kleinunternehmer agiert,
muss die Mehrwertsteuer nicht ausweisen, jedoch ist dann auch der Hinweis über seine Tätigkeit nach §19 UStG auf der Rechnung Pflicht.
Ich bin seit 7 Jahren Immobilienmakler und habe in dieser Zeit jedoch noch nie einen „Kollegen“ nach §19 UStG arbeiten sehen… diese sind auf jeden Fall sehr rar
und arbeiten meist von zu Hause aus oder just for fun oder es können auch irgendwelche Bekannte oder Verwandte von dem Verkäufer sein, die sonst nicht als Makler auftreten aber mit der Verkaufsgelegenheit etwas dazuverdienen wollten. Die letztere „Art des Immobilienmaklers“ habe ich schon 2 Mal selber kennengelernt.
Hoffe ich konnte dir die Fragen mehr oder weniger beantworten…
Gruß aus Lachendorf, Lüneburger Heide