Muss ein Immobilienmakler die MwSt. ausweisen?

Hallo,

ist ein Immobilienmakler dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf der Rechnung auszuweisen? Also nachdem eine Privatperson ein Haus gekauft hat und der Makler die Rechnung für die Maklerprovision erstellt.

Oder kann sich der Makler auch auf die Kleingewerberegelung nach §19 Ustg berufen und die Steuer nicht auf der Rechnung vermerken?

Freue mich auf viele Rückmeldungen!

Grüße

Hallo
Die Immobilienmakler sind Gewerbetreibende und unterliegen in aller Regel der Umsatzsteuerpflicht.
Daher muss die MWST auch auf allen Rechnungen ausgewiesen werden.
Die MWST muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Es gibt sicher auch Ausnahmen, wenn der Makler beim
zuständigen Finanzamt u.U. einen Antrag auf Befreiung
wegen Geringfügigkeit stellt.

MFG brucki

Keine Ahnung.

Die Regelung nach § 19 UStG kann für die ersten zwei Jahre der Selbstständigkeit auch bei Immobilienmaklern in Anspruch genommen werden. Somit braucht die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen zu werden.

Bin überfragt! Glaube aber, dass er muss.

Hallo,
wenn ein Unternehmer (Makler) nach § 19 UStG befreit ist, wird die MWSt nicht ausgewiesen. Er ist auch dazu verpflichtet dies auf den erstellten Rechnungen so auszuweisen. Ich geh mal davon aus, dass der Makler nicht befreit ist und somit sind das für ihn steuerbare Umsätze und er ist dazu verpflichtet die MWSt auszuweisen und auch unter seiner Steuernummer abzuführen (siehe auch UStG).
MfG

Hallo, wenn der Makler unter die Grenze des § 19 UStG fällt und nicht zur MwSt optiert hat dann DARF er keine Mwst in der Rechnung ausweisen. Fällt er nicht unter § 19 USTG dann MUSS er sie ausweisen, unabhängig welches Gewerbe er ausübt. Die meisten Makler machen aber in der Regel mehr Umsatz, ausser er verkauft nicht viel. Welchen Sinn soll aber das Ausweisen der MWST bei einem Privatkauf bewirken? Das Kriterium ist allein der Umsatz und ob als Kleinunternehmer optiert wurde. Was hat er denn im Expose´zu seiner Vergütung geschrieben. Schreibt er z.B. 4 % dann ist da die MWSt enhalten und wid u.U. nicht ausgeweisen. Schreibt er aber 4 % + 19 % MwSt dann muss er sich auch ausweisen. Der Kleinunternehmer darf keine Nettopreise angeben,
Lieber Gruß Jo1702

Hallo Juergi,
so ist es. Ein Immobilienmakler der nicht als Kleinunternehmer tätig wird, muss die Mehrwertsteuer ausweisen.
Ein Immobilienmakler der als Kleinunternehmer agiert,
muss die Mehrwertsteuer nicht ausweisen, jedoch ist dann auch der Hinweis über seine Tätigkeit nach §19 UStG auf der Rechnung Pflicht.
Ich bin seit 7 Jahren Immobilienmakler und habe in dieser Zeit jedoch noch nie einen „Kollegen“ nach §19 UStG arbeiten sehen… diese sind auf jeden Fall sehr rar :smile: und arbeiten meist von zu Hause aus oder just for fun oder es können auch irgendwelche Bekannte oder Verwandte von dem Verkäufer sein, die sonst nicht als Makler auftreten aber mit der Verkaufsgelegenheit etwas dazuverdienen wollten. Die letztere „Art des Immobilienmaklers“ habe ich schon 2 Mal selber kennengelernt.
Hoffe ich konnte dir die Fragen mehr oder weniger beantworten…
Gruß aus Lachendorf, Lüneburger Heide

Hallo, ja der Immobilienmakler, als Firma, ist verpflichtet auf der Rechnung die MwSt oder Umsatzsteuer auszuweisen.
MfG Willi Jänsch

Hallo Juergi,

da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt, darf ich die Frage nicht beantworten. Verstoß gegen das Rechts- und Steuerberatungsgesetz. Also Steuerberater oder Anwalt fragen. Sind denn in § 19 Ustg Berufsgruppen aufgeführt? Ich denke nein! Meines Wissens gibt es dort nur zwei relevante Zahlen: Umsatz im vergangenen Jahr nicht mehr als EUR 17.500 und im laufenden Jahr nicht mehr als EUR 50.000. Noch Fragen?

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Sorry Keine Ahnung. Weiss nicht wie dua uf mich als „Experten“ kommst. Ich kenn mich mit Autos und Leasing aus.

hallo,

also wenn es ein seriöser Makler ist, weist er die MWSt. aus. Ist ja auch kein Problem für ihn, es sei denn er sackt die Kohle privat ein und umgeht das Finanzamt.
Wenn Du die Rechnungsstellung seinerseits voher nicht mit ihm besprochen hast, daß Du eine Rechnung mit MWSt. brauchst, kann er sich auf die Kleingewerberegelung berufen.

Gruß rumblefishle

Hallo,

was diese Frage mit meinem Fachgebiet „Steuerstrafrecht“ zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht…

Gruß

IWC

Hallo juergi

tut mir leid, das ist ncht mein Fachgebiet. wünsche dir viel Erfog.

lilly