Muss ein Polizist ein über Kosten aufklären

Hallo liebes Forum ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage ich habe schon über Googel nachgesehen aber nichts Passendes zu diesen Thema gefunden.

Es geht um folgendes, unzwar habe ich eines Abends an einer Bushaltestelle ein Schaukasten eingeschlagen, weil ich ein wenig betrunken und wegen eines Streits mit meiner Freundin ausgerastet bin.

Die Polizei erwischte mich und nahm meine Personalien auf.An den besagten Abend bestritt ich, dass ich dies gewesen sein soll.

C.a 2-Einhalb Wochen später hatte ich einen Brief zu einer Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten.Vor dem Polizeibeamten, der mich befrug.ICh bestritt die Tat, und Er sagte zu mir, „Dass Sie am Tatort Blut an einigen Scherben gefunden hatten und meinte, wenn ich es nicht gewesen sei wäre ich
doch mit einen DNA Test einverstanden.“ Dies war ich aber nicht und fragte den Polizeibeamten was denn passieren würde, wenn ich den Test jetzt verweigern würde. Auf diese Frage entgegnete er mir das dann ein Richterlichen Beschluss angeordnet wird und ich dann den Test so oder so machen müsste.

Weil ich mich in einer so gesehen auswegslosen Situation befand erklärte ich mich mit den Test einverstanden. Als ich eine Einladung vom Gericht bekam, machte ich ein Schreiben fertig in welches ich die Tat zugab und dieses vor Gericht bestätigen und wiederholen würde.

Nachdem ich zu einer Geldstrafe von 100€ verurteilt worden bin, bekam ich eine Rechnung in welcher Stand das ich 280 € für Sachverständigungsentschädigung bezahlen soll, sowie 385 € wegen des Gutachten aus dem Bereich 52.3 ohne TV-- BI, MS, Du, Ha entschädigung von Sachverständigen.

Meine frage ist jetzt müsste ich diese Rechnungen bezahlen, weil der Polizeibeamte mich auf diese Kosten erst garnicht hingewiesen hat ?, sowie ich mich durch die Aussage des Polizeibeamten des Gerichtsbeschluss unter Druck gesetz gefühlt habe ?
Für ein paar Antworten oder tipps wäre ich super dankbar

Die Rechnung müssen sie bezahlen. Wenn sie die Tat gleich zugegeben hätten, dann hätte kein Sachverständiger hinzugezogen werden müssen usw.
Auf Kosten muss nicht hingewiesen werden, sondern nur auf ihre Rechte als Beschuldigter, wie z.B. das sie keine Aussage machen müssen und sich nicht selbst belasten müssen. Ist ein Verfahren erstmal angelaufen, fallen immer Kosten an die irgendjemand zu tragen hat. In der Regel der Täter und bei einem Freispruch die Staatskasse.

Soweit ich weiß, wird das in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Ansosten habe ich davon keine Ahnung - hier ein Link zum suchen nach passenden Infos:

http://www.google.de/search?q=kosten+dna+test+straft…

Und noch etwas Text:
Ein genetischer Fingerabdruck darf in Deutschland nur auf richterlichen Beschluss hin genommen werden. Hierbei sind zwei unterschiedliche Ansätze möglich:

Die Untersuchung von Spurenmaterial und Körperzellen des Beschuldigten im Rahmen der Untersuchungen einer konkreten Straftat (§ 81a StPO in Verbindung mit § 81e StPO).
Die DNA-Analyse zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren (§ 81g StPO).
Letztere Untersuchung darf der Richter nur dann anordnen, wenn die Voraussetzung einer Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne des StGB gegeben ist, bei deren Wiederholung ein genetischer Fingerabdruck zur Ermittlung des Täters hilfreich sein kann (Grundsätzlich ist die richterliche Anordnung auch bei Volksverhetzung oder Betrug möglich).

Die Untersuchung erfolgt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten auch künftig Strafverfahren zu führen sein werden. Bei Ersttätern wird daher oft von einem genetischen Fingerabdruck abgesehen. Das Gericht muss generell für einen solchen Beschluss den Einzelfall umfangreich und gründlich prüfen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) berücksichtigen.[2][3] Dies muss auch aus der Begründung hervorgehen.[2][3] Hohe Anforderungen an die Begründung sind insbesondere zu stellen, wenn gleichzeitig eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, weil für diese Strafaussetzung eine günstige Prognose getroffen werden muss.[2][3]

Die Zellen für den genetischen Fingerabdruck dürfen nach Anordnung der Untersuchung durch einen Arzt (§ 81a Absatz 1 Satz 2 StPO) entnommen werden. In einigen Bundesländern ist es der Polizei erlaubt, zur freiwilligen Abgabe eines genetischen Fingerabdrucks aufzufordern (z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg). In anderen Bundesländern ist auch dazu eine richterliche Erlaubnis nötig.

Im polizeilichen Bereich werden (üblicherweise staatliche) Laboratorien damit beauftragt, aus DNA-Proben die für die Identifizierung wichtigen Teile herauszufiltern und der polizeilichen DNA-Datenbank des BKA zur Verfügung zu stellen, die dann unbekannte DNA-Profile (etwa von Tatortspuren oder unbekannten Leichen) mit gespeicherten DNA-Profilen von bekannten Personen vergleicht. Die bekannten Profile stammen von Straftätern, bei denen man durch Mundhöhlenabstrich (freiwillig) oder Hautabrieb (wenn die Person ein Eindringen in eine Körperöffnung verweigert) eine biologische Probe abgenommen hat. In Deutschland erhalten die beauftragten Laboratorien aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Personendaten, Proben (Spuren) erhalten lediglich eine eindeutige Kennzeichnung. Durch diese Trennung ist es nur der Polizeibehörde möglich, einen kausalen Zusammenhang zwischen Untersuchungsergebnissen und Personen herzustellen.

Meine persönliche Meinung:
Du hättest wissen müssen, dass Dich ein DNA Test überführt und hättest Dir die Kosten sparen können, indem Du gleich ein Geständnis abgelegt hättest.

Ob der Polizist Dich aufgeklärt hat oder nicht wird schwierig zu beweisen sein.

Gruß - Michel

Die Polizei kann über die Kosten gar nicht aufklären, da die Verfahrenskosten erst zum Schluss des Verfahrens (und nicht von der Polizei)berechnet werden. Der Polizeibeamte hat auch über die korrekte Verfahrensweise (Einholen einer richterlichen Anordnung zur Entnahme von DNA - Material) aufgeklärt. Das ist durchaus nicht verboten, einen Verdächtigen auf mögliche reale Folgen hinzuweisen. Die Situation war nicht „aussichtslos“, sondern die Beweislage eher „erdrückend“! Ich fürchte, die Kröte musst du schlucken!! Lass den nächsten Schaukasten in Ruhe :smile:

moin,

sorry aber was für eine dreistigkeit nimmst du dir raus diese tat zu leugnen? keine cochones in der hose oder was?!

diese rechnung wirst du bezahlen müssen. ein polizist muss dich auf garnichts in diese richtung hinweisen.

Hallo, du bringst da ein paar Sachen durcheinander. Wenn du schon so dumm bist und betrunkenerweise etwas einschlägst, dann solltest du auch den Charakter haben, das einzugestehen und für den Schaden aufkommen. Dann passiert nämlich gar nix. Wenn du aber alles abstreitest dann macht die Polizei das, wofür sie da ist. Sie klärt Straftaten auf. Dazu gibt es viele Mittel und Möglichkeiten. Eine davon ist der DNA-Test. D.h., man entnimmt bei dir Blut und und vergleicht diese DNA mit der auf der kaputten Scheibe. Du kannst zu der Blutentnahme deine Einwilligung geben, dann wird das so gemacht. Wenn Du deine Einwilligung nicht gibst, dann ordnet ein Richter dies an und es wird bei dir möglicherweise auch unter Zwang entnommen und verglichen. Und dies nur deshalb, weil du ja alles abstreitest. Bis dahin könntest Du ja noch alles eingestehen und DNA wäre nicht nötig. Durch die Untersuchung entstehen kosten. Wer soll as bezahlen? Die Allgemeinheit oder der der dafür verantwortlich ist? Nämlich der Täter? Natürlich der Täter. Ob du jetzt freiwillig einwilligst oder ob der Richter das anordnet ist egal. Die Kosten sind gleich und müssen vom Verursacher getragen werden und das bist Du. Da gibt es keinen Spielraum und schon gar keine Beratung. Wer etwas anstellt muss auch für die Folgen aufkommen. Das sind ganz einfach Gerichtskosten. Im Urteil steht sicher drin, dass du die bezahlen musst. So ist das. Der Arzt und der Sachverständige arbeiten nicht umsonst. Die wollen ihr Geld von Dir. Ich hoffe Du hast gelernt dann war es wenistens nicht umsonst.
Letztlich ist die Blutuntersuchung nur gemacht worden, weil du die Tat nicht rechtzeitig vorher bei der Polizei gestanden hast. Dann wäre sie überflüssig gewesen und es wären keine Kosten entstanden.
Gruß KL

Hallo,
kurz gesagt: Aus der Nummer kommst Du nicht raus.
Begründung:
Die Polizei muss bei einer Straftat alle Beweismittel sichern, die sie bekommen kann. Das dienst sowohl zur Be- wie auch zur Entlastung eines Beschuldigten.
Es soll damit bewiesen werden, dass der Beschuldigte die Tat begangen oder auch nicht begangen hat.
Wenn man Blutspuren vom Tatort hat, wird die Polizei immer eine Vergleichsprobe vom Tatverdächtigen nehmen.
Damit ist bewiesen, dass er es war. Es gibt aber auch Fälle, in denen sich Personen als Täter ausgeben, um jemand Anderen zu decken.
Es darf aber nicht sein, dass ein Falscher verurteilt wird, obwohl die Polizei die Möglichkeit gehabt hätte, diesen als Täter auszuschließen. Der Skandal wäre vorprogrammiert.
Also hätte die Polizei in jedem Fall die Blutprobe entnommen, entweder mit Deiner Zustimmung oder durch Anordnung des Gerichtes.
Die Kosten der Blutentnahme und Blutuntersuchung hat der Täter zu tragen.
Das ist bei jeder Blutprobe bei Trunkenheit im Strassenverkehr ebenso und muss nicht extra erwähnt werden.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,

du wirst die kosten tragen müssen, da sie zur ermittlung gehörten und notwendig waren.

Zukünftig solltest du solche taten lieber gleich zugeben, zumal du ja auf frischer tat erwischt worden bist und es ein leichtes ist, dich anhand der spuren zu überführen…
Oder solche taten gar nicht erst begehen (ein toller tip, ich weiß).

o)

Liebe grüße

karsti

Er muss dich auf deine rechte hinweisen aber auf deine pflichten nicht da ist jeder bürger selber verantwortlich. du kannst froh sein dass sich die eigentümer vom schaukasten noch nichts gemacht haben da kann auch noch was kommen.
es ist üblich, dass die verfahrenskosten dem beschuldigten auferlegt werden.
das verhalten der beamten war an der stelle richtig.

Zunächst zu der Frage, ob ein Polizeibeamter über eventuelle Kosten aufklären muss:
Ganz klar: NEIN, muss er nicht!
Ein Polizeibeamter hat Straftaten aufzuklären. Welche Kosten dies im Einzelfall verursacht kann und muss er dazu nicht wissen. Zumal sich die Gebühren für alles Möglich ja auch ständig ändern.
Und - wie mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte - trägt bei einem Schuldspruch der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. Und hierzu zählen nun mal beispielsweise auch die Kosten für die Erstellung eines DNA-Gutachtens.

Und was heisst:

sowie ich mich durch die Aussage des Polizeibeamten :des Gerichtsbeschluss unter Druck gesetz gefühlt habe ?

Der Kollege hat damit lediglich erklärt, dass ein Beschuldigter durchaus das Recht hat, die freiwillige Abgabe einer DNA-Probe zu verweigern. Wäre dies bei Dir der Fall gewesen, hätte der Kollege versucht, einen richterlichen Beschluss zu erwirken, in welchem Du dazu verdonnert wirst, eine solche DNA-Probe - notfalls unter Anwendung von Zwang - abzugeben. Und solchen Anträgen wird zu 98% stattgegeben.
Das nenne ich nicht „unter Druck setzen“, sondern lediglich den weiteren Werdegang aufzeigen. Um es durch Goethe zu sagen „Und bist Du nicht willig, so brauche ich [legale) Gewalt …“

Hallo,

ich nehme an es geht ihnen nicht um die 100,- Euro gemäß Urteil, sondern um die Kosten des Sachverständigen?! Ein Polizeibeamter kann nicht die entstehenden Kosten wissen, da diese der Sachverständige selbst festlegt bzw. es einen Gebührensatz gibt. Zur Frage der Kostenübernahme…ja sie müssen diese entrichten, denn der rechtskräftig Veruteilte trägt die Kosten des Verfahrens. Zahlen sie keine der angegebenen Rechnungen, erfolgt der nächste Beschluss mit Mahnkosten. Weigern sie sich weiter wird Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und sie müssen ins Gefängnis!!!

Wer Sch… baut, soll auch dafür einstehen!

Es hat in anderen Rechtsfällen (Trunkenheit im Verkehr im Ordnungswidrigkeitsbereich) schon Urteile diesbezüglich gegeben. Und ja, Gerichte haben schon geurteilt, dass die Höhe der zu erwartenden Kosten angegeben werden muss (wenn das möglich ist).
Dieser Rechtsstreit ist aber nur mit Anwalt zu gewinnen. Der wiederum kostet.
Und ich bin immer noch der Meinung, die Strafe hast du zu recht bekommen. Du hattest deine Chance.
Ach und wenn das Nennen der Möglichkeiten durch den Polizeibeamten schon „Druck“ für dich war, was wäre es dann gewesen, wenn er dir gesagt hätte "gib es zu oder es kostet …€ mehr. Dann hättest du es wohl als Nötigung empfunden?!

Hallo
Hättest Du die Scheibe nicht eingeschlagen, hättest Du gar keine Kosten. So allerdings hast Du die Verfahrenskosten zu tragen.
Du hast 2x die Chance gehabt zu Deiner Tat zu stehen. Du hast es vorgezogen, die Tat abzustreiten. Danach hat der Kollege Dir (übrigens völlig korrekt) den weiteren Werdegang dargelegt.
Verbuch´s unter „Lehrgeld“.

Dachsgruß

Guten Tag,
schöner Mist, den Sie da gebaut haben. Warum haben Sie die Sachbeschädigung nicht zugegeben ? Jetzt haben Sie die Kosten an der Backe.
Der Beamte war nicht verpflichtet, Ihnen evtl. Kosten anzuzeigen, zumal er nicht wissen kann, wie hoch diese sein werden.
Ich verstehe nicht, wie Sie sich durch den Hinweis auf einen Gerichtsbeschluss „unter Druck gesetzt“ gefühlt haben. Der Beamte war verpflichtet, Ihnen die Konsequenzen einer Verweigerung des freiwilligen DNA-Testes mitzuteilen.

Aus einer wahrscheinlich geringen Geldstrafe, sofern Sie keine Vorstrafen haben, wird jetzt eine richtig teure Angelegenheit.

Da müssen Sie durch.

MfG
W.Görtz

Hallo!

Es ist zwar üblich, dass man einen Beschuldigten auf die entstehenden Kosten bei so einer Untersuchung hinweist, aber dieser Hinweis ist nicht verpflichtend. Jeder Betroffene kann sich selbst ausmalen, dass diese Kosten er selbst tragen muss. Schließlich hätte er sie vermeiden können, wenn er gleich zu seiner Tat gestanden hätte. Und wer das eben nicht tut, muss zahlen.

Das klingt zwar hart - ist aber gerecht. Denn warum soll der Steuerzahler für Kosten, die von Straftätern verursacht werden, einstehen?

Gruß

W.

Diese Kosten müssen bezahlt werden, oder sie werden über den Gerichtsvollzieher eingetrieben. Es handelt sich nicht um Kosten der Polizeiermittlung, sondern um Gerichtskosten. Das Gericht darf Kosten für das Verfahren erheben und diese Kosten müssen bezahlt werden.
mfg
W.

Hallo Neutros,

die entstandenen Kosten gelten als Gerichtskosten und sind durch den Verurteilten (Dich) zu zahlen. Sie stellen keine Strafe dar, sondern spiegeln die Ausgaben der Justiz wider, das Verfahren auf zu klären.

Das Vorgehen des Beamten war nach Deinen Schilderungen korrekt. Die Möglichkeit einer freiwilligen Abgabe durch den Beschuldigten ist eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit liegt in der Beantragung eines richterlichen Beschlusses zur Einholung der DNA des Beschuldigten. Mithin war alles richtig.

Schöne Weihnachten

Daniel M.