Muss ein Privatweg als solcher gekennzeichnet sein

Hallo,

folgende Frage kam auf.

Es exisiert ein Privatweg mit Zugang zu mehreren Häusern. Da dieses Grundstück einmal ein Erbpachtgründstück (für alle Häuser gemeinsam) war blieb auch nach Aufteilung der Grundstücksfläche auf die einzelnen Eigentümer laut Aussage der Stadt der gemeinsame Privatweg erhalten.

Muss denn nun an beiden Seiten des Privatwegs (es gibt 2 Zu- bzw. Ausgänge) als solches mittels Schildern gekennzeichnet sein?

Was ist, wenn auf diesem Privatweg jemand sagen wir mal bei Schnee- und Eisglätte jemand ausrutscht. Kann er sich darauf berufen, dass er ja nicht wusste, dass er sich auf einem Privatweg befunden hat.

Muss ein weiterer Ausschluss wie z.B. Privatweg, Benutzung auf eigene Gefahr oder Privatweg, Durchgang verboten auf dem Schild angebracht sein?

Fragen über Fragen,

danke Ute

Hallo Ute,

da dir hier noch keiner geantwortet hat, werde ich meine Meinung kundtun.
Wenn da nichts steht, wird im Zweifelsfall ein Richter entscheiden. Das dürfte dann in der Richtung wie in jeder Straße ausfallen.
Wenn da jetzt ein Schild steht, beispielsweise

" Privatgrundstück, betreten verboten!
Zutritt nur für Berechtigte!
Eingeschränkter Winterdienst!

das Grundstück, auch ohne Begrenzung, als solches Erkennbar ist, dann sehe ich gute Chancen, aus der Haftung raus zu kommen.

Gruß,
R