Hallo,
folgende Frage kam auf.
Es exisiert ein Privatweg mit Zugang zu mehreren Häusern. Da dieses Grundstück einmal ein Erbpachtgründstück (für alle Häuser gemeinsam) war blieb auch nach Aufteilung der Grundstücksfläche auf die einzelnen Eigentümer laut Aussage der Stadt der gemeinsame Privatweg erhalten.
Muss denn nun an beiden Seiten des Privatwegs (es gibt 2 Zu- bzw. Ausgänge) als solches mittels Schildern gekennzeichnet sein?
Was ist, wenn auf diesem Privatweg jemand sagen wir mal bei Schnee- und Eisglätte jemand ausrutscht. Kann er sich darauf berufen, dass er ja nicht wusste, dass er sich auf einem Privatweg befunden hat.
Muss ein weiterer Ausschluss wie z.B. Privatweg, Benutzung auf eigene Gefahr oder Privatweg, Durchgang verboten auf dem Schild angebracht sein?
Fragen über Fragen,
danke Ute