Bei uns gibt es mehrere Ampelübergänge, an denen der Fußgängerweg und der Radweg parallel verlaufen. An der Ampel ist sowohl das Ampelmännchen als auch ein Fahrrad zu sehen. Muss ich absteigen, um den Überweg zu nutzen? Welchen Sinn machte dann das Fahrradsymbol? Danke schon mal
Nein !
Das ist kein Fußgängerüberweg wie bei einem Zebrastreifen, dort musst Du absteigen und als Fußgänger das Rad schieben.
MfG
duck313
Da brauchst Du nicht absteigen, der Radweg dort gilt so, als währest Du auf der regulären Fahrbahn, auch darfst Du noch weiterfahren, wenn für Fußgänger schon Rot angezeigt wird, aber die Fahrbahn nebenan noch Grün hat.
Über einen Zebrastreifen darf man mit dem Rad nicht fahren, aber das Rad kann man als Roller nutzen, was aber schwierig ist, dann darf man darüber rollern.
Da eine Ampel mit Fahrradsymbol dort aufgestellt ist gilt diese auch - und nicht die Ampel für die Autos.
Sebastian
So weit wie ich weiß muß man das nicht.
Da eine Ampel mit Fahrradsymbol dort aufgestellt ist gilt diese auch
ja, eine so genannte Nobelpreisampel. Während es einem Fußgänger meist möglich ist seine Bewegung quasi unmittelbar zu stoppen nachdem die Ampel direkt von grün auf rot gesprungen ist, gelingt dies einem Radler nur unter Umgehung der physikalischen Gesetze. Dieser Nachweis wäre dann nobelpreiswürdig, drum der Name der Ampel.
VG
J~
PS: die Gesetzeslage hat sich 2017 geändert, drum wahrscheinlich auch die unterschiedlichen Meinungen. Leider sind die aktuellen Regeln keineswegs „übersichtlich“ wie man an diesem Beispiel leicht sieht:
https://www.radverkehrsforum.de/index.php/Attachment/1877-Lichtzeichen-Rugenbarg-Hamburg-2-jpg/
edit 2.Link (keine Ahnung, warum die immer nur zeitweise gehen): https://www.radverkehrsforum.de/index.php/Attachment/1883-Lichtzeichen-Rugenbarg-Hamburg-8-jpg/
Grenzt der Radweg auf dem Bild an die Fußgängerfurt oder ist er Teil der Strasse? Hat der Radler (Auto-)Grün oder Fußgänger/Radler-Rot oder Fußgänger/Radler-Grün?
Genau, also ich kenne das auch nur mit dem Zebrastreifen oder wenn kein gesonderte Weg führ Radfahrer da ist.
Die Fußgänger und Radfahrer haben doch nicht immer gleichzeitig Grün oder ?
Doch.
Alles andere wäre eine große Ausnahme jedenfalls bei abgetrenntem Radweg auf dem Bürgersteig. Es kann keine Verkehrssituation geben, bei der man mit Fahrradampel dem Radler Grün signalisiert, dem parallelen Fußgängerüberweg aber ROT.
Sei mir böse, aber diese Situation ist glasklar und eindeutig. Radweg (Fahrradspur) ist auf der Fahrbahn, also gilt die „normale“ Ampel die auch die PKW/LKW beachten müssen.
Moin,
keine Ahnung ob du das sarkastisch gemeint hattest. Aber es gibt neben der „Autoampel“ noch eine Fußgängerampel mit Fahrradsymbol. Wenn es so eindeutig ist wie du sagst, warum ist diese Stelle dann für Radfahrer doppelt beampelt? Hattest du als Autofahrer schon jemals so eine Situation wo für dich zwei Ampeln gleichzeitig galten?
VG
J~
Moin,
keine Ahnung wo du wohnst, aber selbstverständlich gibt es diese Situation. Ich kenne einen Überweg, Radweg ist nicht Teil der Strasse sondern des „Fußwegs“, es gibt sowohl eine reine Rad- und eine reine Fußgängerampel. Die Radampel bekommt bei jedem Ampelphasedurchlauf grün, die Fußgänger nur dann, wenn jemand auf den Anforderungsknopf gedrückt hat.
VG
J~
Seltsam.
Welchen Sinn hätte das, Es ist Grün für Rad und Fußgänger muss erst drücken ?
Macht keinen Sinn.
Wenn dort zeitgleich PKW abbiegen können und so den Überweg kreuzen, dann müssen die doch aufpassen. Also was soll es ?
Da ist doch nichts anders, ob Rad oder Passant dort (berechtigt) quert.
Auch wenn Du es so herausstellst, das da bei Dir ist eine besondere Situation die sich nicht so darstellt wie Du es beschreibst. Da muss noch anderes sein, warum man das so gemacht hat.
Moin,
gerne hätte ich StreetView hier verlinkt, aber die Bilder dort sind zu alt (~10 Jahre), die Kreuzung wurde in dieser Zeit offenbar umgestaltet.
Der Sinn einer getrennten Ampel ist natürlich, dass die Kreuzung nur möglichst kurz für den nicht-motorisierten Verkehr „blockiert“ werden muss weil dem Kraftverkehr vermutlich höchste Priorität gilt.
Die Fahrbahnbreite beträgt ziemlich genau 30m (5+3=8 Fahrstreifen, Fußgänger haben eine Mittelinsel), für einen Radler in wenigen Sekunden zu überbrücken. Ein Fußgänger braucht dafür lange, die dazugehörende Räum- und Sicherheitszeit kommt ja noch dazu.
Durch zwei getrennte Ampeln drücken Radler (meist, nicht jedem ist die Ampelschaltung dort offensichtlich) nicht auf die Fußgängeranforderungsampel und der Überweg kann schneller wieder „rot“ bekommen.
Aber du hast recht, einen (rechts)abbiegenden Kraftverkehr gibt es dort (meist, nicht jedem Autofahrer sind Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschilder geläufig) nicht. Die Furten für Radler und Fußgänger sollten nicht gequert werden, Rechtsabbieger haben eine andere Wegeführung („hintenrum“).
Und ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das die einzige Kreuzung in Deutschland ist, bei der es so gemacht wird. Mir ist die halt gleich eingefallen, aber vielleicht kenne ich sogar noch weitere, wenn ich mal drauf achte.
VG
J~
Der Schlüssel lautet: „Räumzeit“. Die ist bei Fussgängern länger als bei Radfahrern. Deshalb schalten Fussgängerampeln früher auf rot als Radampeln. Autoampeln schalten noch knapper - aber da gibt es ja eine Gelbphase.