Es ist grad etwas verwirrend aber ich versuche mich so genau wie möglich auszudrücken.
Der Großvater einer Bekannten hat gestern einen Brief vom Sozialamt bekommen, in welchem steht, dass er für seinen Sohn, zu dem seit ca. 50 Jahren kein Kontakt mehr besteht, Unterhalt zahlen soll.
Der Großvater bezieht ca. 800€ Rente und soll nun rückwirkend zum 1.1.2016 den Unterhalt zahlen.
Der Sohn ist damals gewalttätig geworden und hat den Großvater mit einem Schraubendreher lebensgefährlich verletzt… Seit diesem Vorfall besteht kein Kontakt mehr. Es sind keine Informationen über den Wohnort, geschweige denn dass der Sohn überhaupt noch lebt, vorhanden.
Besteht trotz allem ein Anspruch auf Unterhalt?
Wenn nein, wie können die dagegen vorgehen?