muß ein Richter robe tragen bei der Urteilsverkünd

Guten Tag,

muß ein Richter bei der Urteilsverkündung seine Robe tragen?

ganz eindeutig jein

Guten Tag,

muß ein Richter bei der Urteilsverkündung seine Robe tragen?

die robenpflicht für anwälte wurde in einigen BuLä aufgehoben.
bei richtern gilt das aber mW nach nicht, es bleibt bei http://dejure.org/gesetze/AGGVG/21.html

der sinn der robe liegt schließlich darin, dass die robenträger aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung herausgehoben werden und ihre stellung als organ der rechtspflege deutlich wird.

Ich trage ja nicht gern etwas zu einem Thema bei, wenn ich es nicht wirklich weiß, aber mir kam da so ein Gedanke, den ich nicht einfach für mich behalten kann. :wink:

Urteilsverkündungen können furchtbar unspektakulär sein. Zumindest vor dem Zivilgericht sieht das oft so aus: Kurz vor der ersten Verhandlung des Tages sitzt ein Richter an seinem Tisch im Gerichtssaal und murmelt die bedeutungsvollen Worte: „Ich verkünde ein Urteil in der Sache …“ Und mehr kommt dann nicht. Da sagt der Richter zwei oder drei Mal, und dann hat er Urteile verkündet, ohne dass die Parteien anwesend waren und nun wüssten, was denn eigentlich entschieden wurde; die Urteile gehen dann schriftlich zu. In dieser Situation trägt der Richter eine Robe schon deswegen, weil er kurz darauf die Verhandlung eröffnet.

Es gibt aber eben auch Richter, die die Urteile in ihrem Büro verkünden. Das ist erlaubt, die Parteien müssen es halt nur vorher wissen, und sie haben das Recht, dabei anwesend zu sein. Nun ist dabei aber in der Regel niemand anwesend, weil man einfach auf die schriftlichen Fassungen warten. Da sitzt also nun de Richter ganz allein in seinem Büro und verkündet binnen weniger Minuten, vielleicht Sekunden ein paar Urteile. Die Rechtslage kenne ich nicht - aber ich verwette meine Staatsexamina darauf, dass der Richter in dieser Situation nicht extra eine Robe anlegt.

Levay

Hallo,

der sinn der robe liegt schließlich darin, dass die
robenträger aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der
Verhandlung herausgehoben werden und ihre stellung als organ
der rechtspflege deutlich wird.

und warum tragen Schöffen dann keine Robe?

Gruß

S.J.

Hallo,

in Hessen bei einer Verhandlung beim Jugendgericht (geschlossene Verhandlung) nicht.

Gruß
Elke

Hallo,

der sinn der robe liegt schließlich darin, dass die
robenträger aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der
Verhandlung herausgehoben werden und ihre stellung als organ
der rechtspflege deutlich wird.

und warum tragen Schöffen dann keine Robe?

dazu hat sich das bverfg in der obigen entscheidung nicht geäußert. vielleicht weil sie sich nicht durch ihre juristische vorbildung auszeichnen bzw. keine haben und damit kein organ der rechtspflege im klassischen sinne sind ?

Hallo,

in Hessen bei einer Verhandlung beim Jugendgericht
(geschlossene Verhandlung) nicht.

Dass ein Richter dabei keine Robe trägt ist mir neu, zumindest sofern es sich nicht um einen sogenannten Zimmertermin handelt.
Ich werde jedoch die kommende Woche Gelegenheit haben, direkt vor Ort nachzufragen.
Gruß
Renate

ganz eindeutig jein

*prust*
Weißt du Näheres?
Renate

Hallo,

in Hessen bei einer Verhandlung beim Jugendgericht
(geschlossene Verhandlung) nicht.

Soll das jetzt heißen, dass es dort nicht so gehandhabt wird, oder, dass es dort nicht vorgeschrieben ist (abgesehen davon, dass ich diese Erfahrung bei meinen Kollegen in der hessischen Justiz nicht gemacht habe)?

Gruß
Dea

Hallo,

reiner Erfahrungswert: Amtsgerich Darmstadt, verhandelt gegen einen 16-jährigen (bei Delikt war er schon 16), Ausschluss der Öffentlichkeit, anwesend: Angeklagter, drei Zeugen, zwei Eltern, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Richter und Protokollführerin.
Der Richter trug keine Robe.

Gruß
Elke

Hallo,

der sinn der robe liegt schließlich darin, dass die
robenträger aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der
Verhandlung herausgehoben werden und ihre stellung als organ
der rechtspflege deutlich wird.

und warum tragen Schöffen dann keine Robe?

dazu hat sich das bverfg in der obigen entscheidung nicht
geäußert. vielleicht weil sie sich nicht durch ihre
juristische vorbildung auszeichnen bzw. keine haben und damit
kein organ der rechtspflege im klassischen sinne sind ?

das widerspricht m.E. deiner zuvor gemachten Begründung. Schöffen sind dem vorsitzenden Richter gleichgestellt und natürlich auch Justizorgan.

Gruß

S.J.

der sinn der robe liegt schließlich darin, dass die
robenträger aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der
Verhandlung herausgehoben werden und ihre stellung als organ
der rechtspflege deutlich wird.

und warum tragen Schöffen dann keine Robe?

dazu hat sich das bverfg in der obigen entscheidung nicht
geäußert. vielleicht weil sie sich nicht durch ihre
juristische vorbildung auszeichnen bzw. keine haben und damit
kein organ der rechtspflege im klassischen sinne sind ?

das widerspricht m.E. deiner zuvor gemachten Begründung.
Schöffen sind dem vorsitzenden Richter gleichgestellt und
natürlich auch Justizorgan.

naja, aber eine gleichstellung in einem verfahren heißt ja auch nicht zwangsläufig, dass schöffen die gleiche bedeutung als organ der rechtspflege zugesprochen wird wie berufsrichtern.
mit organ der rechtspflege im „klassischen“ sinne meinte ich, dass sie gerade keine juristische ausbildung/qualifikationen brauchen.