Muss eine arbeitslose Mutter jeden Job annehmen?

Hallo,
Also mal hypothetisch angenommen eine Mutter eines schulpflichtigen Jungen im Alter von 9 Jahren bezieht SGB (Sie ist Ausländerin aus einem nicht EU-Land, aber ihr Ehegatte ist aus einem EU-Land, weshalb sie selbst den Status „Familienangehörige“ besitzt) gerät nach unter 1 Jahr in Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit. Ist sie vor dem Gesetzt verpflichtet jeden Beruf auszuüben, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, oder kann die Tatsache, dass ihr Ehemann (selbst berufstätig) sich durch Schichtarbeit und langes Pendeln zur Arbeit (ca. 2 Std.) während der Mittagszeit (also nach der Schule) nicht um den gemeinsamen Sohn kümmern kann, dazu herhalten dass sie keineswegs Schichtarbeit ausüben kann und sich auch der Arbeitsort nicht alzu weit entfernt befinden darf, da dadurch die Pendelzeit und somit die Zeit der Abwesenheit einer Aufsicht für dieses Kind verlängert?

Es wäre sehr freundlich, wenn ihr die Antworten mit etwas stichhaltigem untermauern könntet!

Ich bedanke mich im Vorraus und verbleibe mit freundlichem Gruß!
Euer treuergebener Green_Pepper

Es wäre nett, wenn Du das Problem ohne irritierenden Fettdruck mal ganz sachlich beschreiben würdest. Um was geht es?
Wer hat das Sorgerecht? 9- jährige Kinder sind bei entsprechender Erziehung und Einbau von Sicherheitsmaßnahmen in der Lage, auch mal 2 - 3 Sünden ohne die Mama auszukommen. Dann muss aber das Drumherum stimmen. Schichtarbeit ist wegen der notwendigen Betreuung des Kindes je nach Zeiten der Schichten gut bis extrem schlecht zu organisieren.
Derzeit bist vermutlich Du arbeitslos. Das Kind kann aber nicht in jedem Fall als Grund dafür herhalten, dass Du irgendeinen Job nicht annehmen kannst. Ist mit Sicherheit schwierig. Versuch es, musst halt bis an Deine Grenzen gehen vielleicht.
Viel Durchhaltevermögen und auch Glück.

Wer Alg2 bezieht, ist verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen.

Zumutbar ist aber eine Tätigkeit nur dann, wenn die Kinderbetreuung nicht gefährdet ist. Wenn eine Betreuung durch Familienangehörige nicht gegeben ist, muss die Betreuung durch Dritte, also z.B. eine Tagesmutter oder einen Hort, gewährleistet sein. Es kann nicht verlangt werden, dass Kinder im Grundschulalter auch nur stundenweise unbetreut bleiben.

Die hypothetische Mutter sollte zum nächsten Termin im Jobcenter einen Schichtplan ihres Mannes und eventuell eine Begleitperson mitnehmen.

:paw_prints:

Also am Arbeitsamt hocken ja auch nur Menschen ich selbst komm mit meiner Arbeitsamtbetreuerin super klar und wenn du nicht eine erwische die auf teufel komm raus Recht durchzusetzen will, kannst du schon dir eine Arbeit suchen die passt…