Hallo,
Also mal hypothetisch angenommen eine Mutter eines schulpflichtigen Jungen im Alter von 9 Jahren bezieht SGB (Sie ist Ausländerin aus einem nicht EU-Land, aber ihr Ehegatte ist aus einem EU-Land, weshalb sie selbst den Status „Familienangehörige“ besitzt) gerät nach unter 1 Jahr in Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit. Ist sie vor dem Gesetzt verpflichtet jeden Beruf auszuüben, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, oder kann die Tatsache, dass ihr Ehemann (selbst berufstätig) sich durch Schichtarbeit und langes Pendeln zur Arbeit (ca. 2 Std.) während der Mittagszeit (also nach der Schule) nicht um den gemeinsamen Sohn kümmern kann, dazu herhalten dass sie keineswegs Schichtarbeit ausüben kann und sich auch der Arbeitsort nicht alzu weit entfernt befinden darf, da dadurch die Pendelzeit und somit die Zeit der Abwesenheit einer Aufsicht für dieses Kind verlängert?
Es wäre sehr freundlich, wenn ihr die Antworten mit etwas stichhaltigem untermauern könntet!
Ich bedanke mich im Vorraus und verbleibe mit freundlichem Gruß!
Euer treuergebener Green_Pepper