Muss eine DFG-Stelle ausgeschrieben werden, wenn im Antrag mein Name erwähnt wurde?

Mein Dozent hat bei der DFG ein Projekt beantragt, dass eine Stelle für mich beinhaltet. Im Antrag wurde auch explizit mein Name erwähnt. Nun wurde der Antrag auch bewilligt, doch ich konnte die Stelle aus verwaltungstechnischen Gründen bislang noch nicht antreten, weil einige Fragen noch ungeklärt sind.

Zum Beispiel, ob sie ausgeschrieben werden muss, obwohl sie explizit für mich vorgesehen war? Dann würde sich das zeitlich auch noch ewig ziehen… -.-

Ich weiß nicht, wie das mit Drittmittelprojekten ist, aber hat dein Dozent das bisher noch nie gemacht, oder jemand anders an der Uni, dass man dort so etwas klären kann?

Also ich bin der erste Doktorand meines Dozenten, also hat er das noch nie gemacht. Und an unserer Fakultät scheint es auch noch nicht so gewesen zu sein, dass jemand eine Stelle explizit für jemanden beantragt hat.

Klären kann das wohl nur die zentrale Person, die für alle DFG-Stellen verantwortlich ist, die offenbar aber gerade nicht erreichbar ist…und die Zeit verstreicht weiter…

Und bei der DFG gibt es keine Ansprechperson, die man befragen könnte?
Ansonsten guck doch mal Institutsseiten durch, vielleicht verrät jemand auf der eigenen Seite, dass da auch DFG-Projekte durchgeführt werden, und dann kann dein Dozent auf dem kurzen Dienstweg den Kollegen anrufen und fragen, wie er vorgegangen ist, wenn die zentrale Person so schwer erreichbar ist.

Also die DFG selbst meinte, die Stelle könnte jetzt sofort zum April starten (das war im März)…Die Verwaltung hier an der Uni sieht das leider anders…

Hallo,
aus eigener Erfahrung: unser Personalrat hat drauf bestanden, dass zwei derartige Stellen trotzdem ausgeschrieben werden mussten. Obwohl wegen unbedingt benötigtem Vorwissen aus vorherigen Projekten nur genau diese beiden geeigneten Kanditaten existierten.
Ja, das verzögert die Sache. Nein, ohne Zustimmung des Personalrats wird das nichts.
Gruß
damals

Soweit ich mich im Personalrecht auskenne, ist auch bei DFG-Stellen eine Ausschreibung erforderlich.