Hallo zusammen.
Ich arbeite in einer Kita. Vor 2 Jahren wurde der „Hausmeister/Mann für alles“ vom Träger entlassen. Man müsse sparen. Nun wird von uns im Frühdienst verlangt, wohlgemerkt von der Leitung, nicht vom Träger, das die Jenige die morgens zu erst kommt zu schippen u zu streuen hat. Ich habe gesagt das ich es nicht mache. Versicherungsschaft. Haftbarkeit bei Unfallen. Passiert was, heisst es manhat falsch gestreut etc.
Wie kann ich mich da rechtlich absichern u sagen das es nicht zulässig ist?
Danke schon mal für evtl Antworten
Die Frage lautet: Wer kann es sonst machen?
Die Kita ist ohne Frage verantwortlich dafür, dass der Gehwegbereich vor der Kita im Winter entsprechend gestreut ist. Wenn es kein spezielles Personal dafür gibt, muss es wohl oder übel irgendwer anders machen.
Hi!
Was geht denn aus den Aufgaben im Arbeitsvertag oder Tarifvertrag hervor?
VG
Guido
Nein, die Frage lautet: Liegt es im vereinbarten Tätigkeitsbereich der Angestellten?
Das ist vermutlich richtig, nur muss das noch lange nicht das Problem der Erzieherin sein.
Gruß
Guido
Kleiner Nachtrag, weil es im Zweifel nicht ganz unwichtig ist:
Wie häufig und wie stark schneit es?
Im Schwarzwald kann das eine andere Auslegung zur Folge haben als bspw. im Ruhrpott.
Ich bin als pädagogische Fachkraft für den Kitabereich eingestellt und nicht als Hausmeister oder ähnliches.
Nun, das war nicht meine Frage.
Was ist wortgenau zu Deinen Tätigkeiten vereinbart?
In meinem vertrag steht nichts von Vereinbarungen und Tätigkeitsfeldern
Und es gibt auch keinen anwendbaren Tarifvertrag?
Wer ist denn der Träger?
Als Arbeitnehmer haftest du bei leichter Fahrlässigkeit nicht für daraus entstandene Schäden.
Das Ausführen des Winterdienstes ist allerdings gemeinhin als überaus anspruchslose Tätigkeit bekannt, mir ist unklar, warum du besorgt bist, dass dir dabei Fehler passieren könnten.
Es könnte natürlich sein, dass du einfach nur keinen Bock darauf hast und deine Bedenken nur vorgeschoben sind.
Dann sag das bitte auch so.
[quote=„nipa, post:1, topic:9429916“]
Versicherungsschaft. Haftbarkeit bei Unfallen. Passiert was, heisst es manhat falsch gestreut etc.
Wie kann man denn falsch streuen??? Du erinnerst mich an eine ehemalige Kollegin, die sich nicht traute, mich beim Rückwärtsfahren einzuweisen, weil sie Angst hatte, sie könnte „falsch winken“. Hoffentlich steckst du die Kinder nicht an mit deinen Ängsten…
Eine wichtige Frage ist: Wie groß ist denn das Stück, das geräumt und gestreut werden muss? Geht es um einen ganzen Hof, an dem man eine Stunde arbeitet, oder um 5m Gehweg? Ist das letztere der Fall, solltest du es einfach machen, wenn dir dein Job und ein entspanntes Verhältnis zur Leitung lieb ist. Vielleicht willst du ja auch mal was, das die Chefin 10 Minunten Aufwand kostet - und möchtest du dann, dass sie sich unter Androhung eines Rechtsstreites weigert?
Keines wegs hat das was mit Unlust zu tun. Es kann nicht sein das Geld gespart werden soll, deswegen wurde der zuständige schließlich gekündigt. Es ist einfach nicht meine Aufgabe solche Dinge zu tun. Ich bin für die Kinder angestellt worden.
es gibt keine Stellenbeschreibung?
Kaum vorstellbar
Netter Link, aber selbst in diesem Fall, bei welchem die Tätigkeitsbeschreibung ausgesprochen klar definiert ist, gibt es Probleme mit einer genauen Gewichtung.
Was HIER recht deutlich wird, ist: Es gab einen Hausmeister, der sich datrum gekümmert hat, es handelte sich jahrelang eben nicht um eine Aufgabe der Angestellten in der Kita und jetzt soll sich das auf einmal ändern.
Ich habe eine recht deutliche Tendenz, aber solange auf Rückfragen nicht vernünftig geantwortet wird, wird eine Antwort Stochern im Nebel gleichkommen.
Nein, die einzig wichtige Frage ist: Gehört es zu ihrem Aufgabenbereich?
Wenn dem so ist, würde ich zum „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers tendieren, mangels „Unzumutbarkeit“ müssten die AN sich dem dann fügen.
Unzumutbar wäre eine große Fläche, fehlende Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel,…
Ich bin aber auch voreingenommen, da selber AG.
(Und dazu noch ein böser! Habe gestern einen ausgebildeten Elektroniker den Hof räumen lasse, während der andere Betriebs- und Verbrauchsflüssigkeiten an den Fahrzeugen kontrollieren musste.)