Muss eine Versicherung Auskunft über Schadenverlauf geben?

Guten Tag!

Ende 2017 habe ich fristgerecht meine KFZ-Versicherung gekündigt. Dem neuen Versicherer teilte ich mit, dass ich zwölf Jahre schadenfrei versichert war. Deshalb bekam ich im neuen Vertrag die Schadenfreiheitsklasse 12. Anfang Juni 2018 erhielt ich die Mitteilung, dass der ehemalige Versicherer auf eine Nachfrage zum Schadensverlauf nicht reagiert habe und ich deshalb in die Schadenfreiheitsklasse 0 zurückgestuft werde.

Ich wüsste jetzt gerne, ob die Versicherung gegenüber der Nachfolgeversicherung generell auskunftspflichtig ist und wie ich weiter vorgehen kann bzw. soll.

Mit freundlichen Grüßen
Kenni

Sicher ist dei Versicherung auskunftspflichtig und gescheite Versicherungen machen das auch anstandslos.
Du kannst Dich deswegen an die BaFin wenden:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/versichererpensionsfonds_node.html deren Tel.-nr. die KFZ Vers. betreffend: 0800 2100 500
Dann gibt´s auch noch den Versicherungs Ombudsmann:
https://www.versicherungsombudsmann.de/
Das sind aber alles keine kurzfistigen Lösungen.
Rechtsanwalt einschalten wirkt meistens auch Wunder. ramses90

Nur ein Hinweis:
Den Ombudsmann kann man erst nach eigener, aber erfolgloser Kontaktaufnahme mit der Versicherung einschalten.

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Hallo, beides ist ungewöhnlich: dass ein Versicherer keine Auskunft gibt und dass der andere dann Dir gegenüber so reagiert. (Hattest Du vielleicht eine Sondereinstufung, z.B. für einen Zweitwagen ? Dann wird es mit der Übertragung oft schwierig.)

Du solltest zunächst widersprechen und z.B. die letzte Beitragsrechnung des alten Versicherers als ungefähren Nachweis einreichen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

viele, bei denen etwas in der geschilderten Form passiert, denken, die alte Versicherung will sich für die Kündigung rächen und gibt deshalb die Versicherungszeit nicht weiter. Das ist aber nicht der Fall, da eine schnelle Abwicklung auch im Interesse der alten Versicherung ist - alles andere ist nur unnötiger Aufwand.

Meist liegt es an kleinen Sachen - Tippfehler in der Versicherungsschein-Nummer o.ä. Ich würde mal bei der neuen Versicherung nach dem genauen Grund für die Nichtübermittlung fragen und dann nochmal mit der alten Versicherung sprechen. Ombudsmann/BaFin wäre in dieser Phase „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.

Schönen Gruß