Meine Frage wäre, ob ein Enkel die Beerdigung seiner Großmutter zahlen muss, wenn die Kinder der Großmutter tot sind und der Enkel das Erbe ausschlägt?
Hallo,
generell hat eine Erbausschlagung nichts mit der Bestattungspflicht zu tun. Aber ein Erbe sollte auch
aus dem Nachlass finanziert werden. Ist dies nicht
möglich, so sind die Angehörigen für die Bestattung zuständig. Können Sie die Kosten nicht tragen, muss ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden. Ort der Antragstellung richtet sich danach, ob der Verstorbene Grundsicherung bekommen hat oder nicht. Hat er, dann ist dieses Amt zuständig. Hat er nicht, so müssen Sie den Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt stellen.
MfG
Funeralia
Meine Frage wäre, ob ein Enkel die Beerdigung seiner
Großmutter zahlen muss, wenn die Kinder der Großmutter tot
sind und der Enkel das Erbe ausschlägt?
Hallo,
generell hat eine Erbausschlagung nichts mit der
Bestattungspflicht zu tun. Aber ein Erbe sollte auch
aus dem Nachlass finanziert werden. Ist dies nicht
möglich, so sind die Angehörigen für die Bestattung zuständig.
Können Sie die Kosten nicht tragen, muss ggf. ein Antrag auf
Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden. Ort der
Antragstellung richtet sich danach, ob der Verstorbene
Grundsicherung bekommen hat oder nicht. Hat er, dann ist
dieses Amt zuständig. Hat er nicht, so müssen Sie den Antrag
bei dem für Sie zuständigen Sozialamt stellen.MfG
Funeralia
Hallo Funeralia,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bedeutet das jetzt, dass der einzige Enkel die Beerdigung zahlen muss, obwohl er das Erbe ausschlägt?
Wenn es keine weiteren bestattungspflichtigen Personen
gibt, dann ist dem wohl so.
MfG
Funeralia
Ist denn Bestattungspflicht mit „Bezahlpflicht“ gleichzusetzen? Ich dachte immer, ein Enkel muss nicht für seine Großmutter aufkommen?
Wenn Du Dich nicht kümmerst, dann geht die Bestattung ans Ordnungs- oder Gesundheitsamt, wird dann „karo-einfach“ auf einem Friedhof irgendwo. Dann wird sich das Amt an Dich wenden und von Dir die Kosten eintreiben wollen.
Als Enkel stehst Du an 5. Stelle:
- Ehegatten
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- volljährige Enkelkinder
- Großeltern
Sollten also keine anderen „vor Dir“ vorhanden sein, dann geht der Kelch an Dich und falls vorhanden, Deine Geschwister. Dort wird dann die Kostenfrage zu gleichen Teilen aufgeteilt.
MfG
Funeralia
Ist denn Bestattungspflicht mit „Bezahlpflicht“
gleichzusetzen? Ich dachte immer, ein Enkel muss nicht für
seine Großmutter aufkommen?
Da ich der einzige in der Rangfolge bin ist mir schon bewusst, dass ich für die Bestattung sorgen muss. Dennoch bin ich der Meinung, dass ich deshalb noch lange nicht verpflichtet bin, diese auch zu bezahlen. Der Enkel ist doch nicht gegenüber seiner Großmutter unterhaltspflichtig, oder? Außerdem würde ich das Erbe ja auch auschlagen.
Eine Unterhaltspflicht besteht bei Verwandten gerader Linie, d. H. Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel.
Bitte nochmals festhalten: Eine Erbausschlagung entbindet weder von der Bestattungspflicht noch von der Kostentragung wenn keine Erbmasse vorhanden ist.
MfG
Funeralia
Ok, das habe ich jetzt soweit verstanden. Ich muss also auf jeden Fall für die Beerdigung meiner Großmutter aufkommen.
Meine Großmutter hat noch ca. 1.500 € an Barvermögen (das weiß ich, da ich zeitgleich auch Ihr Betreuer bin und demzufolge Ihr Vermögen verwalte), also nehme ich sinnvollerweise das Erbe an. Wenn ich es ausschlagen würde, muss ich die Beerdigung ja schließlich trotzdem zahlen.
Werde ich hinsichtlich des Erbes vom Nachlaßgericht automatisch benachrichtigt, oder muss ich jetzt mit der Sterbeurkunde zum dort hin und einen Erbschein beantragen?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich kenne Fälle, wo bei so kleinen Beträgen kein Erbschein notwendig ist. Vorsichtshalber vorab erfragen, denn ein Erbschein kann auch 3 - 4 Monate dauern und kostet einen Preis, der sich an der Erbmasse bemisst.
Sollte die Großmutter noch irgendwo Schulden gehabt haben, abwiegen, ob es ratsam ist, das Erbe anzunehmen.
Gruß
Funeralia
Dann sage ich erstmal recht herzlichen Dank für Ihre Hilfe und werde jetzt entsprechend handeln.
Gruß
muggel99
Das ist durchaus üblich! Ich habe schon oft erlebt, das die Beerdigung vom zuständigen Ordnungsamt oder Soialamt bezahlt worden ist, und diese sich die Kosten von den Enkeln erstatten ließen. Die genaue Gesetzeslage wäre da aber am besten mit einem Rechtsanwalt zu klären!
Gruß
Jan
Meine Frage wäre, ob ein Enkel die Beerdigung seiner
Großmutter zahlen muss, wenn die Kinder der Großmutter tot
sind und der Enkel das Erbe ausschlägt?
Hallo, Danke für die Antwort!
Ich denke, ich komme aus der Nummer nicht raus und habe daher beim Sozialamt einen Kostenübernahmeschein beantragt.
Einen Nachlass gibt es nicht, meine Oma hat lediglich rund 1.000 Euro auf Ihrem Taschengeldkonto vom Pflegeheim. Komme ich da, als einziger Nachkomme und gleichzeitig vom Gericht bestellter Betreuer so ran, oder muss ich einen Erbschein beantragen?
Sobald Du eine Rechnung über die Bestattungskosten hast kannst Du mit dieser zur Bank gehen und diese direkt von dem Konto Deiner Großmutter bezahlen lassen.
Evtl. kümmert sich auch der Sozialamtsmitarbeiter darum!? Ich weis ja nich wie hoch die Kosten in Eurer Region liegen, aber mit 1000,- Euro + die Unterstützung vom Sozialamt könnten die Kosten evtl schon dedeckt werden!
Solltest Du noch Fragen haben melde Dich eben…
Ansonsten alles gute!
Jan
Hallo,
grundsätzlich sind die Kosten der Beerdigung aus dem Erbe zu zahlen. Wenn Sie das Erbe nicht antreten (Ausschlagungsfrist!) müssen Sie wohl auch nicht bezahlen, auch wenn das Ordnungsamt im Fall einer ordnungsbehördlichen Bestattung dies vielleicht versuchen wird.
Grüße
UG
Meine Frage wäre, ob ein Enkel die Beerdigung seiner
Großmutter zahlen muss, wenn die Kinder der Großmutter tot
sind und der Enkel das Erbe ausschlägt?