Mein Mann ist selbstständig und hat zur Zeit einen Auftrag bei einer Firma. Unseren Urlaub hat er schon im Januar eingereicht und es kam nichts zurück, das er ihn nicht nehmen dürfte.
Nun ist es so, das er viel zu tun hat und nochmals anfragte, ob das mit dem Urlaub klar geht. Sie haben ihm gesagt, nur, wenn er die zu erledigten Aufgaben bis dahin schafft.
Schafft er aber definitiv nicht.
Müssen die dann die Kosten für den Urlaub tragen? Er ist nicht stornierbar. Im normalen Arbeitsverhältnis muss ja der Chef für die Kosten aufkommen, aber wie sieht es aus bei Selbstständigen?
Hallo
auf die Idee wäre ich noch nie gekommen, dass der Kunde für entgangenen Urlaub eines Selbständigen verantwortlich ist.
Gruß Michael
Servus,
hier wäre zu klären, ob der Mann tatsächlich selbständig ist oder nur auf dem Papier. „Urlaub einreichen“ klingt, als sei er organisatorisch wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, mithin scheinselbständig.
Das änderte aber deswegen nichts daran, dass auch ein Arbeitnehmer - anders, als Du es schreibst - nicht beliebig davon ausgehen kann, eingereichter Urlaub sei genehmigt, solange er die Genehmigung nicht in der Hand hat.
Schöne Grüße
MM
Vermutlich handelt sich um eine "Scheinselbständigkeit"
Denn als „Selbständiger“, brauche ich nicht Urlaub „einreichen“. (Außer bei meiner Frau)
Das scheint auch für eine Scheinselbständigkeit zu sein!
Als Selbständiger, teilt man den Kunden mit, dass man von x bis y Betriebsferien macht. Punkt.
Ich hatte allen meinen Kunden immer gesagt, dass wenn in Basel Fasnacht ist, ich diese Woche nicht erreichbar bin und das sie das schon mal für die nächsten 10 Jahre im Kalender vermerken können.
Natürlich wollte dann immer einer dringend, unbedingt was in dieser Woche von mir haben …
MfG Peter(TOO)
Servus,
und welche Konsequenzen hätte das für die vorgelegte Frage?
Schöne Grüße
MM
Für die Frage selbst, muss er keinen Urlaub beantragen.
Sofern er Scheinselbständig ist, wär hier eine Abklärung mit der Rentenversicherung notwendig
Servus,
die Rentenversicherung wird sicherlich nicht entscheiden, ob der Mann irgendwas von den Kosten für seinen leichtsinnig gebuchten Urlaub von seinem Auftraggeber ersetzt kriegen soll.
Im Übrigen ist eine Statusfeststellung durch die DRV im Interesse des Arbeitgebers, nicht in dem des Arbeitnehmers. Dem können nämlich nicht einbehaltene Arbeitnehmeranteile nur bis zu drei Abrechnungsperioden nachträglich einbehalten werden - für die ganze Zeit vorher zahlt der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmeranteile, d.h. der Scheinselbständige kann hier richtig Kasse machen - je länger das geht, desto besser für ihn.
Übrigens: Wenn SV-rechtlich im Rahmen einer Statusfeststellung entschieden wird, dass es sich um Scheinselbständigjkeit handelt, hat das zunächst keine Auswirkung auf arbeitsrechtliche Aspekte. Selbst wenn es also eine Genehmigung für den beantragten Urlaub gäbe, hülfe ein Statusfeststellungsverfahren allenfalls mit einem minimalen Indizlein, um einen Ersatz für die Kosten des gebuchten Urlaubs zu erhalten.
Eine Genehmigung des eingereichten Urlaubs gibt es aber nicht. D.h. der Mann bleibt als Arbeitnehmer genau wie als Selbständiger auf den Kosten sitzen, wenn er die gebuchte Reise nicht antritt.
Schöne Grüße
MM
ja so macht das mein Mann auch immer. Die Abteilungsleiter hatten nichts dagegen und die großen Chefs haben sich nicht geäußert. Sicher hätte er nochmal nachfragen sollen, aber warum auch, er entscheidet ja.
Leider hat sich dann soviel im Projekt ergeben, das es leider nicht bis zum gewünschten Zeitpunkt zu schaffen ist.
Er kann ja nicht einfach 3 Wochen verschwinden und die anderen die am Projekt mitwirken, sitzen dann da, weil sie nicht weiter kommen.
Nein, bei einem Arbeitnehmer darf nicht einfach der Urlaub gestrichen werden, nur aus triftigen Grund und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen, so habe ich das zumindest bisher gelesen.
Mein Mann ist nicht scheinselbstständig. Er kann ja nicht einfach 3 Wochen verschwinden und die anderen die am Projekt mitwirken, sitzen dann da, weil sie nicht weiter kommen. Leider hat sich dann soviel im Projekt ergeben, das es leider nicht bis zum gewünschten Zeitpunkt zu schaffen ist.
Die Abteilungsleiter hatten nichts dagegen, der Projektchef hat sich nie dazu geäußert.
Aber gleich jemanden zu unterstellen, das er scheinselbstständig ist … .
Möchte mal andere sehen, die an einem Projekt arbeiten und dann einfach 3 Wochen verschwinden, ohne jemanden zu sagen, wo man ist oder warum es nicht weiter geht?
offensichtlich hast du weder eine ahnung, was selbständig noch was scheinselbständig ist. vielleicht machst du dich doch erstmal diesbezüglich schlau, dann musst du nicht so komische fragen stellen.
Servus,
wenn ein Arbeitnehmer eine Urlaubsreise bucht, ohne dass ihm die Genehmigung für den beantragten Erholungsurlaub vorliegt, ist das ganz und gar sein Risiko, und er braucht nicht hinterher vom Arbeitgeber etwas zu wollen.
Anders ist es, wenn ein bereits genehmigter Erholungsurlaub nicht gewährt wird - es gibt nicht so sehr viele Fälle, in denen das überhaupt geht, aber es gibt sie: Dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für gebuchte Reisen ersetzen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Nun, das ist dann aber eine Vertragsänderung!
Wenn man einen Auftrag annimmt, gibt es auch Vorgaben über den Umfang. Auf Grund dessen, macht man dann auch seine Planung, z.B. muss man ja auch dafür sorgen, dass man danach auch noch Arbeit hat oder halt die Ferienplanung.
Wenn der Auftraggeber das Projekt jetzt dauernd erweitert, könnt ihr die nächsten 10 Jahre nie Ferien machen! Aber jede Veränderung ist eine Vertragsänderung.
Und ganz so nebenbei: Als Selbständiger muss man seine Kunden auch etwas erziehen!
Also auch grenzen setzen! Andernfalls arbeitet man dann 36h pro Tag und dies 10 Tage pro Woche.
MfG Peter(TOO)
Sorry, dein Kommentar geht an meinem komplett vorbei
Servus,
das hat damit zui tun, dass Deine Antwort in keinem Zuzsammenhang zu der vorgelegten Frage steht.
Schöne Grüße
MM
Danke !!! ,
so ist es !!!
Sofern dein Mann nicht Schein-Selbständig ist, muss er keinen Urlaub anmelden oder beantragen.
Das er sich an Verträge bzw. Vereinbarungen (beispielsweise Termin zur Fertigstellung) halten muss, hat nichts mit angemeldeten Urlaub zu tun.
Denn wer sollte seinen gewünschten Urlaub zustimmen/genehmigen, wenn er keine Vorgesetzten (Arbeitgeber) hat ?