Muß Firma einen Stuhl mit bestimmten Eigenschaften stellen stellen?

Moin!

Mal angenommen Herr Müller hätte

  • einen Job, der darin besteht, die meiste Zeit zu Fuß unterwegs zu sein (z.B. Streife gehen) mit kurzen Sitzpausen

  • Herr Müller hättet diverse Erkrankungen wie Morbus Forestier in HWS, BWS und LWS, Kalkschultern, entzündlich verkalkte Hüften, Fersensporne bds., chron. entzündetet Achillessehnen, Senk - Spreizfüße und ein paar andere KLeinigkeiten) und hat einen GdB von 30 mit Gleichstellung.

  • für kurzzeitiges Sitzen hat Herr M. eine üblichen billigen Drehstuhl, auf dem mer aufgrund seiner Einschränkungen nicht so sitzen kann, daß sein schmerzender Rücken Entlastung findet.

  • vom Orthopäden hat er ein Attest, in dem detailiert beschrieben steht, welche Eigenschaften ein für Hr. M. geeigneter Stuhl haben müßte.

  • die Firma ignoriert das. Begründung: Der Stuhl ist zwar schlecht, da es sich aber um keine überwiegend sitzende Tätigkeit handelt, brauchts keinen besseren.

Müßte Hr. M. das so hinehmen und sich unnötig quälen oder hätte er Chancen, notfalls gerichtlich einen geeigneten Stuhl durchzusetzen oder ggf. auf einen anderen Arbeitplatz drängen?

Danke.

Hallo!

Die Frage ist zwar arbeitsrechtlicher Art, aber Paragraphen, Rechtsprechung und Atteste werden vorhersehbar wenig helfen.

Der arme Herr Müller wird weder in der Kantine noch unterwegs einen seinen Bedürfnissen entsprechenden Stuhl vorfinden, Unterwegs wird er sich nötigenfalls an ein Geländer lehnen, auf den Bordstein setzen und jede beliebige Sitzgelegenheit nutzen. Für seine Tätigkeit braucht Herr Müller allenfalls kurzzeitig einen Stuhl, ansonsten nur während der Pausen.

Die Begründung erscheint vernünftig und nachvollziehbar.

Das wird man erst im Nachhinein genau wissen und ist davon abhängig, wie ein Richter das Ansinnen beurteilt, ob und welchen Gütevorschlag er macht.

Alle Beteiligten, auch Richter/innen, sind nur Menschen, beurteilen Sachverhalte, wie es Menschen nun einmal tun, also u. a. beeinflusst vom eigenen Erleben und sicher auch vom Auftreten der anderen Beteiligten. Wenn jemand wegen eines suboptimalen Schemels während kurzer Sitzpausen einen anderen Arbeitsplatz zu erstreiten versucht, könnte der Eindruck entstehen, jemand sucht den Streit als Selbstzweck oder Schikane. Der Bogen könnte damit überspannt sein.

Ein natürlich ganz und gar abwegiger Vorschlag: Herr Müller könnte für seine kurzen Sitzpausen selbst eine geeignet erscheinende Sitzgelegenheit besorgen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
er könnte sich auch ggf. mal an die Rentenversicherung wenden - ich weiß von einigen Fällen, bei denen die Rentenversicherung aufgrund einer Erkrankung z.B. einen Höhenverstellbaren Schreibtisch finanziert hat - vielleicht geht das auch für einen speziellen Stuhl - nur so eine Idee.
Gruss
Czauderna

Hallo,

der gleichgestellte AN hat grundsätzlich ggü seinem AG einen Anspruch auf leidensgerechte Arbeitsplatzausstattung gem. § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

Allerdings ist zuerst zu prüfen, ob evtl. der Stuhl als persönliches Hilfsmittel im Rahmen der beruflichen Reha von einem Rehaträger finanziert werden könnte. Dazu sollte der AN bezüglich einer evtl. Kostenträgerschaft die Angelegenheit mal seiner örtlich zuständigen Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
darlegen.

Gibt es keinen Kostzenträger, ist der AG in der Pflicht. Dies hat auch nicht unbedingt etwas mit der überwiegenden Tätigkeit zu tun, da bei unterschiedlichen Arbeitsplätzen grundsätzlich alle Arbeitsplätze leidensgerecht ausgestattet werden müssen.
Fühlt der AG sich dann finanziell überfordert, kann er ja beim Integrationsamt einen Zuschußantrag gem. § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a SGB IX stellen.

Und stellt der AG sich weiterhin einfach taub, sollte der AN ihn an seine gesetzlichen Pflichten aus § 84 Abs. 1 SGB IX erinnern:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
Ggfs. kann sich der AN auch direkt an das Integrationsamt wenden, wenn der AG einfach nicht tätig wird.

&Tschüß
Wolfgang

Sorry,

aber wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man vielleicht auch mal schweigen und nicht derartigen pauschalen Unsinn

ohne exakte Kenntnis der Einzelfallumstände schreiben. Als ehrenamtlicher Richter am SG kann ich Dir versichern, daß derartige Verfahren gegen unwillige AG (leider) gar nicht so selten sind.

Da reden wir ja u. U. nur über ein paar Tausend € - eine echte Lappalie !

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

das wäre dann wohl ein Rollstuhl: die Tätigkeit besteht ja darin, zu laufen …

Schöne Grüße

vV

Hallo,
offenbar nicht nur - danke für den Hinweis - du hast bestimmt beruflich damit zu tun -ich übrigens auch.
Gruss
Czauderna

Danke Herr Dreyer. Vieleicht ist Herr Müller schon selbst auf die Idee gekommen, einen entsprecheneden Stuhl selbst anzuschaffen. Vielleicht hätte er das schon längst getan, wenn nur er der Nutzer wäre, aber ihn hält die Tatsache, daß dort 24/7 gearbeitet wird davon ab, weil er keine Lust hat, einen 2.000,-€ - Stuhl von Kollegen ramponiert zu sehen? Aus Erfahrung weiß auch ich - und sie sicher auch, wenn Sie mit offenen Augen durchs Leben gehen - daß auch vermeintlich zivilisierte Menschen mit fremden Eigentum zuweilen zumindest rücksichtslos umgehen.

Die Aussage, daß, wenn man eh nur wenig sitzen kann man dann auch schlecht sitzen kann halte ich für zynisch. Ich wünsche jedem mit dieser Einstellung die Leiden des Herrn Müller und einen AG wie den seinen.

Sehr interessant und hilfreich, vielen Dank!

Der erste Beitrag ist der einzig richtige Beitrag, richte Dich danach, alles andere ist unqualifizierter Quatsch