Muss Händler im Garantiefall für Ersatz sorgen wenn Hersteller in Insolvenz?

Muss ein Händler von dem ich einen Artikel erworben habe, innerhalb der Garantiezeit für einen gleichwertigen Erstatz des Artikels sorgen, wenn der Hersteller Insolvent / Konkurs ist? Und/Oder ein Ersatzartikel oder ein passendes Ersatzteil nicht mehr zu bekommen ist?

Mitte 2014 habe ich bei einem Händler einen Spiegelschrank erworben.
Innerhalb der ersten 10 Monate löste sich ein Spiegel vom Scharnier und ich reklamierte beim Händler.
Der Händler musste leider feststellen, dass der Hersteller (Saniku) insolvent ist und eine Reklamation nicht mehr möglich. (Wurde mehrmals, telefonisch, schriftlich, per einschreiben versucht)

Kann ich jetzt vom Händler Ersatzleistung fordern? Oder eine Kostenerstattung?

Hallo!

Wieder diese Begriffe.

Händler hat mit Garantie nichts zu tun.
Hersteller pleite = keine Garantie mehr,

Und Gewährleistung kann man zwar beim Händler beanspruchen (2 Jahre lang) nur muss man ihm ja nachweisen (Beweisen !),der Fehler geht auf einen bereits bei Lieferung vorliegenden, bisher verborgenen Mangel zurück.
Das ist nun nahezu unmöglich.

Also keinerlei Haftung des Händlers.

MfG
duck313

Hallo Odie 82 Ich habe dies gefunden
Ihrem Recht kommen, erklärt AUDIO VIDEO FOTO BILD.

Inhalt: Garantie & Gewährleistung

  1. Was ist im Schadensfall zu beachten?
  2. Vor- und Nachteile, Besonderheiten

Was tun im Garantiefall? Kleingedruckt: Die Garantie-Leistungen unterscheiden sich je nach Hersteller.
Kleingedruckt: Die Garantie-Leistungen unterscheiden sich je nach Hersteller.
Im Elektro-Geschäft war die Welt noch in Ordnung: Der zuvorkommende Verkäufer gratuliert zum Erwerb des neuen LCD-Fernsehers. Im Schadensfall wird der Tonfall aber oft unfreundlicher, Käufer müssen häufig um ihr Recht kämpfen. Dabei ist es zunächst einmal wichtig, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen und zu wissen, welche Fristen gelten.

» Ratgeber: Ihr Recht im Internet

Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller oder vom Händler. Die Garantiebedingungen legen Hersteller und Händler selbst fest, etwa die Gültigkeitsdauer oder die Abwicklung. Ob die gleiche Garantie auch für Vorführgeräte gilt, hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Lassen Sie sich nach Möglichkeit die jeweils übliche Garantie des Herstellers ab dem Kaufdatum schriftlich zusichern.

Anleitung: Schaden erkennen und Garantie einfordern
Anleitung: Schaden erkennen und Garantie einfordernFernbedienung und BatterienScart-Kabel und Fernbedienung14 Tipps Bei einem Defekt: So sollten Sie vorgehen
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Gewährleistung
Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der
Gewährleistungsanspruch.

Das deutet ja daraur hin das der Händler und nicht der Hersteller für die Garantie zuständig ist. Geht aber der Händler in Insolvenz verfällt der Garantie - Anspruch . Gruss Koschke !

Hallo nochmahls ! habe dies gefunden Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Gruss koschke !

Hallo Es ist aber genau umgekehrt. Gruss Koschke !

Leider liegst Du da völlig falsch.
Entweder kennst Du nicht die Bedeutung der begriffe obwohl Du sie unten ja richtig zitierst. Oder Du hast Dich selbst verwirrt.

Was will der Kunde ?
Nachbesserung eines Schadens. Auf Garantie geht es nicht mehr weil der Garantiegeber(Hersteller) pleite ist.

Bleibt also die gesetzliche Gewährleistung. Gut- grundsätzlich auch nach mehr als 6 Monaten möglich.
Aber- kann der Kunde dem Händler gegenüber beweisen, der Fehler ist schon ab Werk verdeckt vorhanden gewesen ?

Das ist i. d. R. unmöglich. Also keine Haftung Händler.

Nochmal, der Händler haftet nicht dafür das irgendetwas zerbricht oder abfällt oder nicht mehr funktioniert.
Er haftet nur für Schäden die am Liefertag versteckt vorhanden waren und sich erst später zeigen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Garantie.

MfG
duck313

Falsch !
da Garantie freiwilig ist, kann sie nicht unbedingt sein. Der Hersteller bestimmt allein was er garantieren will und was nicht. Auch kann er beliebige Klausen einsetzen wie und wo man die Garantie beanspruchen kann.

sag mal koschke, glaubst du eigentlich, du hilfst mit deinen antworten irgendwem, wenn du selber nicht verstehst, wovon du eigentlich redest? deine zitate sind ja hübsch, aber wie willst du denn beurteilen, ob da nicht auch schwachsinn steht, wenn du genau gar keine ahnung hast?

halt bitte erst mal die finger still, lies eine weile hier mit und wenn du was gelernt hast, dir sicher bist und im gesetz nachgelesen hast, kannst du ja mal wieder eine vorsichtige antwort wagen.

Sie auch hier http://www.spiegel.de/auto/aktuell/garantie-bei-insolvenz-rechte-der-kunden-bleiben-erhalten-a-613729.html