Muss ich als Azubi Bereich Steuerfach ein Berichtsheft führen?

Hallo ihr,

ich befinde mich jetzt im 2. Ausbildungsjahr zur Steuerfachangestellten. Habe, als der Ausbildungsvertrag von der Steuerberaterkammer zurückkam ein vorgefertigten „Ausbildungsnachweis/Ausbildungsplan“ bekommen. Dieser ist allerdings zum Ankreuzen (denke ich mal). In anderen Berufen ist es ja allerdings üblich, dass man richtige Berichtshefte schreibt. Da die Formulierung in dem Heftchen etwas ungenau ist (vor allem im 1. Ausbildungsjahr), was Theorie angeht würde ich gerne wissen, ob ich zu einigen Themen wirklich irgendetwas schreiben muss.

Vielen Dank schon im Voraus! :smile:

Fragst du deinen Berufsschullehrer. Der dir sowas sagt unter Nennung der einschlägigen §§ AEAO und UStDV!

Berichtshefte sind Teil der praktischen Ausbildung, insofern ist der Ausbilder zuständig, nicht der Berufsschullehrer.

Jupp, ich hab den Ausbilderschein. Trotzdem: Wissen tut das der Berufsschullehrer. Der Ansprechpartner im Ausbildungsbetrieb wohl eher nicht…

Hallo,

Warum sollte das der Berufsschullehrer wissen? (Klar, wahrscheinlich kann er auch die nötige Auskunft geben.)

Das „Berichtsheft“ gehört in den Dunstkreis des Ausbildungsbetriebes, hier ist die "zuständige Stelle (=Kammer?) gefragt.
Der Ausbilder sollte wissen, was zum Berichtsheft im Berufsbildungsgesetz, in der Ausbildungsordnung und den dazu gehörenden Vorschriften steht.
Möglicherweise ist das Berichtsheft bei Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung vorzulegen.

Gruß
Jörg Zabel

Träum weiter. Sie lernt Steuerfachangestellte. Die Angehörigen der freien Berufe dürfen ausbilden, ohne darüber irgendetwas zu lernen. Ist nicht so, wie im Handwerk oder bei den Kaufleuten. Die wurschteln sich da so durch…

Wenn der Berufsschullehrer auch in irgendeinem Prüfungsausschuss sitzt, wahrscheinlich schon. Wenn nicht, dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, denn unter Umständen hat er in seinem Leben nie ein solches Berichtsheft gesehen.

Die IHK verlangt, dass die Prüflinge ihre Berichtshefte zur Abschlussprüfung mitbringen. Wie das die Steuerberaterkammer macht? Keine Ahnung!

Pia, warum fragst du nicht direkt bei deiner Steuerberaterkammer nach?

Gruß
Christa

Hallo,

Ja, lass es mich versuchen…

Stimmt. Wobei es in den freien Berufen auch solche und solche geben soll …

Trotzdem:
Eine Frage beim Ausbilder sollte das Erste sein.
Den Ausbildungsvertrag sollte man mal gelesen haben, da könnte es Hinweise geben.
Auch im Internet könnte man Ausbildungsvorschriften finden. Wichtig ist hier möglicherweise die Prüfungsordnung.
Ein Anruf bei der Zuständigen Stelle (= Kammer) schadet auch nichts. (Tut auch nicht weh.)

Es gibt Berufsschullehrer, die es wissen, welche die irgendwas wissen und sicher auch welche, die das nicht wissen. Und ob der Berufsschullehrer sofort die rechtliche Grundlage heraussprudeln kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Beraterin bei der Zuständigen Stelle (BBiG) sollte es können.

Gruß
Jörg Zabel

O mei,
ich schildere die Spielregeln bei den Kaufleuten. In den letzten Jahren habe ich einige Lehrlinge ausgebildet (Bürokommunikation). Zudem bin ich als Prüfer (ich bin Freiberufler) bei einer IHK. Ich legte großen Wert darauf, daß meine Lehrlinge das Berichtsheft führten. Meine (weibl.) Lehrlinge schrieben (anfangs handschriftlich, später mit dem PC) täglich auf, was im Büro getan wurde („Besprechung, Reise nach, Datenbankauswertung…“). Die Themen der Berufsschule (Office, BWL, Religion) wurden ebenfalls taggenau eingetragen. So wurde es auch von der IHK gewünscht. Es gab nie eine Beanstandung. Für Prüfer hat das Berichtsheft zwei Bedeutungen. Einmal zur Beurteilung, ob der Lehrling eine gute Heftführung hat, dann pickt man sich Themen heraus, die dann ggf. mündlich abgefragt werden. Das kann sich lohnen. Bei zwei meiner Lehrlingen wurde Berichtsheftthemen abgefragt, die von anderen Prüfern in der mündlichen Prüfung mit „sehr gut“ bewertet wurden. Eine Andere bekam eine „Zwei“, die leider kein Berichtsheftthema hatte (trotzdem Gesamtdurchschnitt EINS in der IHK-Prüfung)

Was meine Azubinen erlebten? Jeder Lehrling wurde von mir dazu „verdonnert“, u.a. Seminare zur Ergonomie am Arbeitsplatz (Veranstalter: die zuständige Berufsgenossenhaft) zu besuchen. Das bedeutet, drei Tage ohne Chef, in einem Spitzenhotel bei sehr gutem Essen. Bei einem Lehrling wurde nach der „Ergonomie am Arbeitsplatz“ gefragt = Note Eins. Beim anderen Lehrling wurde gefragt, wie man ein Seminar vorbereitet. Die Azubine hat während der Lehrzeit über zehn externe Seminare besucht. Da kann man erwarten, daß sie weiß, wie man ein solches Seminar vorbereitet… Note Eins.

Habe es heute mit meiner Chefin (nicht Ausbilderin) ausgefüllt. Sie meinte, es wäre bei ihr schon so gewesen, dass man nur ankreuzen müsste. Der Ausbildungsplan dient auch nur Begrenzung der Fragen in der mündlichen Abschlussprüfung. Vielen Dank für die schnellen Antworten. (: