Muss ich als Behinderte verhungern?

Ich stelle in diesem Forum nun eine Frage und würde mich freuen so viel Hilfe wie möglich zu bekommen. Ich weis nicht weiter.(Hilfe!!!)
Zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin seid meiner Geburt stark gebehindert, habe mein Leben lang Operationen über mich ergehen lassen müssen. Da ich nun 21 Jahre alt bin, habe ich das große Glück gehabt einen Freund zu bekommen.
Meine Mutter ist mit dieser Beziehung aber nicht einverstanden. Da ich meinen Freund aber liebe und ich auch mit ihm zusammen bleiben möchte hat meine Mutter mich aus der elterlichen Wohnung verbannt. Ich mußte Haustürschlüssel abgeben und habe auch keine Möglichkeit mehr nach Hause zu kommen. Jetzt ist auch der Zeitpunkt gekommen das ich nicht mehr nach Hause möchte.
Durch den Rauswurf meiner Mutter haben die Eltern meines Freundes mich aufgenommen und versorgen mich komplett, neben der Versorgung pflegen diese Eltern mich auch. Da ich im August leider eine weitere Hüftoperation über mich ergehen lassen mußte, bedurfte es meine bestehende Ausbildung im Berufsausbildungswerk zu unterbrechen. Nunmehr bin ich komplett mittellos, habe keinerlei Geld zur Verfügung, habe zwar nach langen kämpfen 215 Euro Pflegegeld erhalten und eine Ausbildungsbeihilfe für den Monat August in Höhe von 102,00 Euro.
Der Vater hat nun Harz 4 beantragt, dieser Antrag wurde aber abgelehnt da ich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz 102,00 Euro erhalte. Kindergeld hat nur meine leibliche Mutter Anspruch, hier habe ich einen Antrag auf Auszahlung meines Kindergeldes beantragt. Wieder nichts, die Mutter muss zustimmen, was sie nicht macht. Hier musste ich erst einen Antrag zur Klärung beim Amtsgericht vornehmen, das kann aber über 3 Monate dauern. Also auch kein Geld.
Sozialamt auch nichts, da ich ja 3 Std. arbeiten gehen kann, nach meiner Genesung. Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen das ich zu 90 % schwerbehindert bin, zur Zeit selbständig keinerlei Behörden aufsuchen und ich auf das Wohlwollen meiner Schwiegereltern angewiesen, die alles mit großer Liebe zu meinem Wohl erledigen, ich merke aber das auch neben deren Berufstätigkeit beide nnunmehr unter Spannung leben. Sie haben nebenbei auch noch 2 andere Kinder zu versorgen. Bitte gebt mir ein paar Vorschläge wie ich mit dieser Situation fertigwerden könnte evtl. hab ihr auch ein paar Ideen wie ich weiter voran kommen könnte damit ich zu mein Recht komme und auch Sozialleistungen erhalte wie andere Menschen auch.
Oder bin ich als schwervehinderte in dieser Welt nichts wert?
Diese Zeilen habe ich über den Computer des Vaters meines Freundes schreiben dürfen.
Ich bedanke mich schon mal für evtl. Mails und eurer Hilfe.
Bitte entschuldigt evtl. Fehler im Text.
MANDY

Hallo Mandy.
Deine Geschichte liest sich ja sehr bewegt. Zu deinem Hilferuf fällt mir so spontan eigentlich nur der VDK ein. Schau mal in den Telefonbüchern und rufe dort mal an. Vielleicht hast du ja sogar das Glück, dass da jemand zu dir kommen kann.
Wenn du eine Ausbildung angefangen hast, bist du doch auch irgendwie krankenversichert. Nach 6 Wochen müsstest du doch dann auch Krankengeld beziehen können?
Diese und deine ganzen anderen Fragen kann dir mit Sicherheit ein Mitarbeiter/in vom VDK beantworten.
MfG
Hans13

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Hallo,
Jugendamt käme evtl. auch noch in Frage… einfach mal anrufen
Viel Glück
Backs

Hallo Mandy,
bis zu Deinem 25. Lebensjahr sind Deine Eltern unterhaltspflichtig, solange Du noch in Ausbildung oder arbeitslos bist.
Das Kindergeld kann auf Dich umgelegt werden, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen. Dazu musst Du auf die Kindergeldstelle vom Arbeitsamt.
Hartz IV gibt es, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das scheint durch Deine Krankheit nicht gegeben zu sein. Evtl. nach eränzender Sozialhilfe fragen.

Viel Glück!
Andrea

Radau machen
Hallo Mandy,

so unglaublich es für Nichtbetroffene klingt, aber das vielgelobte „soziale Netz“ hat viele sehr sehr grosse Löcher, soll heissen, der Staat, bzw. die Volksgemeinschaft lässt Dich in Deiner Situation tatsächlich im Stich und Du wirst - sofern Dich niemand tatkräftig unterstützt - verhungern. Das ist unbeschreiblich brutal aber die Wahrheit. Ich kenne einen aktuellen vergleichbaren Fall. Es sind schon Menschen , aus genau diesen Gründen, mitten in Deutschland verhungert und erfroren. Manchmal steht das dann mit einem kurzen Zweizeiler in der Presse - meist nicht.

Versuch, Dich an die Presse zu wenden, an Deinen Landtagsabgeordneten, an Deinen Bundestagsabgeordneten, an die Kirchen, an alle nur denkbaren sozialen Einrichtungen und spann dazu alle Menschen ein, welche Du kennst. Mach Radau. Mehr kann ich Dir nicht sagen.

Wir selbst, also meine Frau und ich, haben schon mehrfach anderen Menschen in Not geholfen (in Deutschland und persönlich - nicht in Ruanda oder Osteuropa oder Südamerika oder Asien und über irgendwelche Dritte). Das letzte Mal im Frühjahr dieses Jahres und das über mehrere Monate. Jedes Mal, wenn wir uns bemühen, geht es bis zur absoluten Belastungsgrenze (Mühen, Nerven, Zeit, Geld) und gelegentlich wird es auch existenziell. Wir machen dies aus Überzeugung und weil wir Menschen sind und haben uns von unserer letzten Anstrengung noch nicht erholt. Wir bekommen nichts dafür und erwarten nichts. Wir hegen nur die vage Hoffnung, dass auch uns vielleicht geholfen wird, wenn wir es dann mal brauchen sollten. Ich selbst kann Dir nicht helfen. Es tut mir leid.

Freundlichen Gruss
Ray

bis zu Deinem 25. Lebensjahr sind Deine Eltern
unterhaltspflichtig, solange Du noch in Ausbildung oder
arbeitslos bist.

Hallo Andrea,

in welchen Gesetzen ist diese Unterhaltspflicht verankert?

Gruß.

in welchen Gesetzen ist diese Unterhaltspflicht verankert?

BGB und Düsseldorfer Tabelle.
Ein relevanter Auszug in Kürze:

*Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!
BGH Urteil vom 26.10.2005 *

Gruss
Andrea

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Hallo
Es gibt doch in Deutschland soweit ich weiss, auch
kostenlosen Rechtsbeistand für Mittellose.
Darüber das Kindergeld einklagen, denn es steht dem Kind zur Verfügung.
Wenn Du nicht zu Hause wohnst, darf die Mutter das Kindergeld doch nicht für sich behalten?
Alles Gute und sei stark für di OP.
Rolf

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Um Hilmmels Willen! Melde Dich telefonisch beim Amtsgericht deiner Gemeinde und bitte darum, daß Du einen Betreuer oder eine Betreuerin zur seite gestellt bekommst. Nach Prüfung durch einen Amtsarzt, der bestätigt, dass du so nicht zurecht kommst, wird dir jemand helfen, die Lage in den Griff zu bekommen.