Der erste, weil von dort die Anfrage schon vorliegt, wäre die Erklärung gegenüber der Bank, dass die Rente in D steuerpflichtig ist. Das gilt in jedem Fall, egal ob beschränkt oder unbeschränkt. Und wenn Du von einer pensión sueta a impuestos bzw. pensão tributável sprichst, lehnst Du Dich nicht zu weit aus dem Fenster, weil darin keine Aussage enthalten ist, ob Du sie bisher erklärt hast oder nicht - es geht da ja nur um die Steuerpflicht, nicht um die tatsächliche Besteuerung.
Und dann der nächste, wie Du vorschlägst, der Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs 3 EStG. Falls nur einer von Euch Rente bezieht, stell ihn ruhig für beide, ablehnen kann man immer.
Zuständig ist für alle im Ausland lebenden Rentner das Finanzamt Neubrandenburg - Postadresse usw. vgl. den Veröffentlichungen im Web. Es gibt inzwischen einzelne Finanzämter, die E-Mail-Korrespondenz als rechtswirksam akzeptieren, vorab per E-Mail Auskunft einholen, ob der Antrag an Papier und Post bzw. Fax gebunden ist oder auch per E-Mail gestellt werden kann.
Schöne Grüße
MM