Hallo,
ich habe einen Artikel bei Amazon.de bestellt und möchte diesen jetzt, nach 6 Monaten, weiter verkaufen.
Muß ich die Amazon Rechnung mit abgeben ,damit der neue Besitzer noch die restliche Garantie verwenden kann oder reicht die Garantiekarte des Herstellers?
Ich möchte eigentlich die Amazon Rechnung nicht weggeben, steht ja mein Namen, Adresse etc. drauf.
Und - kann mit der Amazon Rechnung mißbrauch zu meinem Nachteil betrieben werden, wenn ich diese abgebe?
Du musst sie zwar nicht mit abgeben aber ich würde es tun. Beim Weiterverkauf und der Garantieübergabe kann das natürlich auch Deine Verkaufschancen bzw. Preis erhöhen. Wenn Du ein gebrauchtes Auto kaufen willst, legst Du bestimmt auch Wert auf die Weitergabe eines Scheckhefts.
Hi Randy,
wenn das Kaufdatum auf der Garantiekarte vermerkt ist und von Amazon abgestempelt wurde, wäre die Rechnung vielleicht entbehrlich. In der Regel muss der Kauf im Garantiefall jedoch per Beleg nachgewiesen werden. Ansprüche bestehen seitens des Käufers immer nur gegen den Verkäufer (hier Amazon), nicht jedoch gegen den Hersteller, da Du mit dem ja gar kein Rechtsverhältnis hast. Beachte bitte Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Du kannst aber in der Auktion/dem Verkauf ja auch darauf hinweisen, dass die Rechnung nicht mehr vorliegt etc. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Anm.: Keine Rechtsberatung, nur meine ganz persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Viele Grüße
Gerd
Hallo,
Muß ich die Amazon Rechnung mit abgeben ,damit der neue
Besitzer noch die restliche Garantie verwenden kann
So weit ich weiß herrscht bei Garantien Vertragsfreiheit, d. h. die genauen Bedingungen dürften in den AGB und Garantiebedingungen geregelt sein. Was steht da denn zu den Bedingungen für eine Garantie? Meist ist Beilegen der Original Rechnung Pflicht. Der Hersteller könnte evtl. festlegen, wenn er wollte, dass die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt und mit Weiterverkauf erlischt.
Und - kann mit der Amazon Rechnung mißbrauch zu meinem
Nachteil betrieben werden, wenn ich diese abgebe?
Wenn der Weiterverkauf und Garantie nach Weiterverkauf nicht gegen die AGB des Herstellers verstoßen vermutlich nicht.
Stephanie
Hallo,
in der Regel hat ja der Käufer deine Adresse sowieso, bei Ebay zum Beispiel. Ich wüsste nicht welchen Unfug man mit deiner Adresse anstellen könnte.
Gruß Frank
Hallo Randy,
du kannst aber muss bei einem Weiterverkauf nicht unbedingt die Rechnung mit dazu legen. Wenn du sie mit versendest, dann kannst du ja relevante persönliche Daten wie etwa deine genaue Anschrift (Strasse und Ort) mit einem schwarzen Stift streichen.
Viele Grüße
Andy
Hallo Randy Ramp,
vielen Dank für deine Anfrage.
Zunächst unterstelle ich erstmal, dass du nicht gewerblich, sondern privat verkaufst. Des Weiteren ist der Artikel gebraucht, somit nicht neu.
Daher solltest du bei deinem Verkauf jegliche Gewährleistung und Garantie ausschließen, weil der Verkauf privat ist.
Gewährleistung (gesetzlich) oder Garantie (freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers) ist stets personengebunden, das bedeutet, dass dein Käufer mit deinem Verkäufer vor 6 Monaten gar keinen Kaufvertrag geschlossen haben und somit ist dein Verkäufer nicht verpflichtet, irgendwelche Leistungen deinem Käufer zu erbringen, es sei denn, dieser sichert diese Leistungen schriftlich zu, wenn der Artikel weiterverkauft würde. Das macht aber keiner. Die Garantiekarte kannst du zwar mit beilegen, reicht aber nicht aus, denn dein Käufer muss auch belegen, dass er selbst den Artikel bei deinem Verkäufer gekauft hat (Quittung, Kassenbon). Die Rechnung von Amazon ist dafür kein Beleg, es sei denn, es steht auf der Rechnung auch „Quittung“ oder so drauf bzw. es steht auf der Rechnung, dass der Kaufbetrag bezahlt wurde.
Diese solltest du auch für dich behalten. Erstens besteht die Möglichkeit, dass du diesen Betrag bei deiner Steuerabrechnung mit einsetzen könntest (Ich kenne den Artikel und deine berufliche Tätigkeit nicht, daher theoretisch möglich). Des Weiteren könnten (ich kenne die aktuelle Rechnung von Amazon nicht) weitere persönliche Daten drauf stehen. Daher die Rechnung noch mal genau prüfen. Diese Daten könnten missbräuchlich verwendet werden. Die Rechnung ist ebenso personengebunden.
Die grafische Änderung der Rechnung, sodass dein Käufer in der Rechnung steht, stellt eine Straftat dar, daher solltest du diese Idee gleich verwerfen.
Fazit: Es besteht rechtlich keine Möglichkeit, deinem Käufer die Möglichkeit einzuräumen, dass er Gewährleistung oder Garantie nutzen kann. Dafür verkaufst du den Artikel auch gebraucht und privat.
Ich hoffe, dass ich einige Dinge nun aufklären konnte. Bei Fragen stehe ich weiterhin zur Verfügung.
Bis denne
gitarrejoern
Hallo Randy Ramp.
Du musst die Rechnung natürlich nicht heraus geben, aber fairer Weise solltest Du das natürlich tun.
Wenn Du einen Artikel verkaufst, dann erfährt der Käufer doch sowieso den Namen des Verkäufers und die Absendeadresse, wo also liegt Dein Problem? Oder willst Du anonym verkaufen? Das klingt sehr unseriös…
Ich denke, Du bist froh, wenn Du von einem Verkäufer eine Garantie/Restgarantie bekommen kannst, und so wird auch ein anderer Käufer froh darüber sein, wenn sich sein Verkäufer fair zu ihm verhält.
Wenn Du meinst, kannst Du Deine Adressdaten ja schwärzen.
lg. Robert (justii)
HALLO RANDY RAMP,
bitte wenden Sie sich mit Angelegenheit an den
AMAZON- SERVIE. Dort erhalten Sie schlüssige
Angaben; siehe AMAZON-HOMEPAGE.
Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Aktion.
MFG
JOHN
Hallo Randy,
leg doch eine Kopie mit geschwärzter Adresse bei.
Die Rechnungsnummer sollte authentisch genug für den Hersteller sein.
Gruß
Michael