Muss ich Artikel zurück nehmen

Hi,ich habe ein Problem mit einem Käufer bei Ebay und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ebay selber konnte oder wollte nicht helfen.

Und zwar habe ich über Ebay einen Spoiler von einem opel Corsa C versteigert und zwar ohne Garantie, Gewährleistung oder rücknahme.

Ich Schrieb in der beschreibung das man die papiere für das Teil sicher beim Hersteller bekommt da ich keine habe, das war aber eher eine vermutung von mir.

Nun bekommt der Käufer diese Papiere aber nicht und schreibt mir einen Bösen Text nach dem anderen. Ich war bereit das Teil unbenutzt Zurück zu nehmen abr nur wenn ich vorher Fotos bekomme. er weigert sich aber bilder zu machen.

Daher meine Frage: Muss ich das Teil überhaubt zurück nehmen??

Danke im vorraus

Wäre es nicht besser
einen fachkundigen Anwalt zu fragen?
Google: Anwalt, Ebay, deinen Ort wo du wohnst,

Hallo Ricardo,
vorausgesetzt deine Angaben in dieser Frage stimmen hast du dich total korekt verhalten!
Er hätte sich vor dem Kauf bei der entsprechenden Stelle versichern müßen daß er die Papiere bekommt da du dieses ja nur vermutet hast.
Und daß du jetzt sogar die Rücknahme anbietest ist eher noch eine freiwillige Zugabe von dir.
Ich würde ihn auch nicht mit Bilder zurücknehmen da du trotzdem nicht ausschließen kannst daß er ihn aus Wut kaput zurücksendet. Wenn doch, würde ich das Geld erst zurücküberweisen wenn das Teil heil bei dir angekommen ist.
Das einzige was du vermutlich schlucken mußt ist die negative Bewertung die du vermutlich bekommen wirst/hast. Aber die ist in meinen Augen das kleinere Übel. Die kannst du normalerweise auch streichen lassen da du ja alles nachweisen kannst.
Ich bin zwar kein Anwalt aber unter den Voraussetzungen brauchst du dir keine weiteren Gedanken machen.
Am besten ignorieren.
Falls du noch Fragen hast, gerne!
MfG
Erwin Körber

Hallo,

Du hast ja als Provatverkäufer schon alles ausgeschlossen und in der Beschreibung wohl auch erwähnt, daß es keine Papiere für das Teil gibt.
Ich habe gelesen, daß eigentlich auf jedem Teil eine Nummer steht, mit welcher man den Hersteller via Internet herausfinden kann.
An den kann sich der Käufer dann wenden zwecks der Papiere.

Nun hattest Du ihm ja schon angeboten den Spoiler zurückzunehmen, wenn er Dir Fotos schickt.
Da er das aber nicht will, wäre für mich die Sache erledigt.
Und wenn er Dir böse emails schickt, würde ich die an ebay weiterleiten.
Meiner Meinung nach brauchst Du das Teil nicht zurücknehmen, bin allerdings kein Anwalt.
Liebe Grüße
Martina

Ohne zu wissen ob du Händler oder Privatperson bist und ohne das damalige Angebot zu kennen kann ich nicht antworten.
Bitte um Angabe der ebay-Artikelnummer.

MFG Maik

Hallo Ricardo,
die Frage kann ich nicht beantworten, das ist nicht mein Gebiet. Tut mir leid.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hi,ich habe ein Problem mit einem Käufer bei Ebay und hoffe
das mir hier jemand helfen kann. Ebay selber konnte oder
wollte nicht helfen.

Und zwar habe ich über Ebay einen Spoiler von einem opel

Corsa C versteigert und zwar ohne Garantie, Gewährleistung
oder rücknahme.

Ich Schrieb in der beschreibung das man die papiere für das
Teil sicher beim Hersteller bekommt da ich keine habe, das war
aber eher eine vermutung von mir.

Nun bekommt der Käufer diese Papiere aber nicht und schreibt
mir einen Bösen Text nach dem anderen. Ich war bereit das Teil
unbenutzt Zurück zu nehmen abr nur wenn ich vorher Fotos
bekomme. er weigert sich aber bilder zu machen.

Daher meine Frage: Muss ich das Teil überhaubt zurück nehmen??

Danke im vorraus

Hallo,

wenn Sie als Privatperson verkauft haben und den Satz „Ohne Garantie und Rücknahme“ dazu geschrieben haben, können Sie sich zurücklehnen, denn dann sind Sie nicht verpflichtet, den Artikel zurück zu nehmen. es kann allerdings sein, dass Sie eine schlechte Bewertung des Käufers erhalten. Diese wird in aller regel auch von ebay nicht gelöscht. Finde ich von ebay zwar nicht richtig, abert tun kann man dagegen leider nichts. Sie können die Bewertung jedoch dann selbst noch kommentieren.

Liebe Grüße, Towanda

Hallo!

Ich würde sagen: Nein, Sie müssen das Teil nicht zurücknehmen, da es in der Artikelbeschreibung so angegeben war: Keine Garantie, keine Rücknahme! Da sollte sich der Käufer bewusst gewesen sein…

Gruß

Hi,ich habe ein Problem mit einem Käufer bei Ebay und hoffen:
das mir hier jemand helfen kann. Ebay selber konnte oder
wollte nicht helfen.

Und zwar habe ich über Ebay einen Spoiler von einem opel
Corsa C versteigert und zwar ohne Garantie, Gewährleistung
oder rücknahme.

Ich Schrieb in der beschreibung das man die papiere für das
Teil sicher beim Hersteller bekommt da ich keine habe, das war
aber eher eine vermutung von mir.

Nun bekommt der Käufer diese Papiere aber nicht und schreibt
mir einen Bösen Text nach dem anderen. Ich war bereit das Teil
unbenutzt Zurück zu nehmen abr nur wenn ich vorher Fotos
bekomme. er weigert sich aber bilder zu machen.

Daher meine Frage: Muss ich das Teil überhaubt zurück nehmen??

Danke im vorraus

Hallo Ricardo811988,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich kein Rechtsanwalt bin, somit kann ich Ihnen nur unverbindlich im Rahmen meines Berufes im kaufmännischen Bereich und/oder meiner Meinung antworten. Sollten Sie eine verbindliche Antwort wünschen, so wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihre für Sie zuständige Verbraucherzentrale.

Ebay konnte Ihnen nicht weiterhelfen, da es sich hier um eine juristische Frage handelt. Die Mitarbeiter dürfen diese Frage somit nicht beantworten.

Ich kann Ihnen die Frage ebenso wenig beantworten, da ich den Artikeltext selbst analysieren müsste, um die Erfolgswahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Klage zu prüfen. Sie haben ja Ihrer Aussage nach geschrieben, dass Sie nicht über die erforderlichen Papiere verfügen. Was Sie zum Hersteller geschrieben hatten, müsste genau im Wortlaut geprüft werden. Davon hängt es ab, ob Sie den Rücktritt akzeptieren müssten.

Von der Sache her würde ich ein Autoteil erwarten, welches ich auch im Straßenverkehr verwenden dürfte. Darf ich es nicht, so ist das Teil für mich wertlos.

Ich würde mich eher für die Rücknahme entscheiden, denn es bestehen mehrere Risiken:

  1. Der Käufer verklagt Sie, um den Rücktritt des Kaufvertrages zu erzwingen. Geht die Klage für Sie verloren, müssen Sie auch die Gerichtskosten tragen und eventuell auch die Anwaltskosten des Käufers.
  2. Der Käufer entscheidet, über den offiziellen Weg an ein ABE/Materialgutachten zu kommen. Die Kosten dafür können ganz leicht € 1500 übersteigen. Der Käufer verklagt Sie auf Schadensersatz in der genannten Summe. Das würde dann noch teurer werden als Punkt 1.

Soweit meine Einschätzung über den Tellerrand hinaus.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo, ich denke, dass Du das Teil nicht zurücknehmen musst. Aber Du hast die ERücknahme ja angeboten und wenn der Käufer nicht zur Mitarbeit bereit ist, dann kannst Du ihm auch nicht mehr helfen.

Hallo Ricardo,
meiner Meinung nach musst Du das Teil nicht zurücknehmen, da Du Privatperson bist und wahrscheinlich im Text die Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen hast.
Liebe Grüße
Linda55

Guten Morgen,

Nein, musst Du nicht!!
Wenn der Käufer geschaftsfähig ist und die Auktionsbedingungen, sprich Privatverkauf ohne Ansprüche, akzeptiert hat hat er keinerlei Handhabe. Verweise nochmal ausdrücklich auf den Auktionstext und falls der Käufer lästig oder beleidigend wird schreib ihm, daß er einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat und drohe ein bischen mit Anwalt & Rechtschutzversicherung…Wenn er auch keine Fotos machen will siehst Du auch keinerlei Grund ihm entgegenzukommen und das Ding trotz Privatverkauf zurückzunehmen,

Schreib am Besten einen schönen langen in geschwollener Sprache mit ein bischen Sarkasmus, das hilft bei Einigen schon meistens, Grüße

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde.
Bin mir auch nicht ganz sicher. Foto bzw. Beweis würde ich auch fordern - ansonsten weiß man ja nicht ob das Teil unbeschädigt ist. Hattest Du in der Beschreibung bei Ebay auch eerwähnt, dass Du nur vermutest dass die Beschreibung beim Hersteller zu beziehen ist? Das könntest der „Knackpunkt“ sein. Hast Du Ebay schon kontaktiert? Ebay ist da schon sehr hilfsbereit.

LG
Birgit

Hallo,

um es kurz zu machen - nein, das Teil muß nicht zurückgenommen werden.

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garan…

Der Nachteil ist, das es hier wahrscheinlich eine negative Bewertung geben wird.

Andererseits ist es aber sehr ungewöhnlich, das kein Bild gemacht wird - sollte in der heutigen Zeit eigentlich kein Problem sein.

Persönliche Meinung - Augen zu und durch; Teil nicht zurücknehmen.