Muss ich auf der Arbeit die Toilette putzen?

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich arbeite in NRW in einer Bäckerei (mit Cafe) als Verkäuferin.
Wir haben eine Toilette die wir uns mit den Kunden teilen müssen. Leider verlässt nicht jeder Kunde die Toilette so wie er sie vorgefunden hat.
Nun ist meine Frage ob wir Verkäuderinnen verpflichtet sind die Toilette sauber zu machen. Wir arbeiten schließlich mit offenen Lebensmitteln. Falls wir das tun müssen, haben wir ein Recht auf Impfung?
Kann mir evt auch jemand sagen ob wir „Nichtkunden“ auch auf Toilette lassen müssen!

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Hallo,

es kann Ihnen nicht zugemutet werden, die Toiletten zu putzen. Zudem ist dies auch nicht erlaubt, da Sie mit Lebensmitteln arbeiten.

Was eigene Toiletten angeht, so steht in der gesetzlich festgeschriebenen Arbeitsstättenverordnung folgendes:

§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

(1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.

(2) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.

(3) Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen

Gruss
gorbes

Ob sie reinigen müssen steht vielleicht im Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber kann sie auch mit Fremdtätigkeiten beauftragen wenn dies erforderlich ist. Im Tarifvertrag finden sie mehr. Nach der Toilettenreinigung können sie sich die Hände desinfizieren. Anders verhält es sich wenn sie Lebensmittel produzieren. Hier gelten bestimmte Hygienegesetze.
Haben sie Sitzgelegenheiten in der Bäckerei also Tische MIT Stühlen und keine Stehtische steht die Toilette auch für GÄSTE zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall dann ist es es eine Personaltoilette und die ist für Gäste/Kunden tabu.

Hoffe ich konnte helfen.

Guten Morgen Frau Kasvan,

das Putzen der Toilette gehört nicht automatisch zu Ihrem Aufgabenbereich, sondern ist eine zusätzliche Aufgabe, die mit Ihnen abgesprochen werden muss. Zuerst ist die Frage entscheidend, was steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn da nur vom Verkauf der Ware und Reinigen der Verkaufstheke die Rede ist, können Sie Toilettenreinigung ablehnen.

Was die kundenfremde Benutzung der Toilette angeht, so ist jedermann verpflichtet, im Falle der Notdurft der Person den Zutritt zu ermöglichen.

Allerdings nur in Ausnahmefällen.

Beste Grüße - Langenberg 5!

Hallo,

dieses dürfte nur der Fall sein, wenn es arbeitsvertraglich so festgelegt wurde oder es eine besondere Absprache mit Ihnen gab. Andernfalls würde ich davon ausgehen, dass es nicht Ihre Pflicht ist.
Kunden muss der Zutritt zur Toilette gewährt werden, wenn es Tische mit Stühle bei Ihnen gibt (das gilt nicht für Stehtische).
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Gruß,
Alexis

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht sicher weiterhelfen.
Allerdings würde ich es klären ob den Agestellten in dem Kaffee nicht eine eigene Toilette zur Verfügung stehen muß. Vielleicht kannt ihnen hier das Gewerbeaufsichtamt oder die Berufsgenossenschaft weiterhelfen. Außerdem könnten Sie sich beim Gesundheitsamt informieren ob Sie die Toiletten überhaupt putzen dürfen. Alle Fragen die Sie haben können Sie denke ich an allen von mir genannten Stellen erfragen. Wenn Sie nicht zuständig sind können Sie Ihnen evtl. weiterhelfen.
Sorry, das ich nicht mehr helfen kann.
Viele Grüße, Viel Glück

Hallo,
ich würde sagen, „Nein das braucht Ihr nicht“. Aber genau kann ich es Dir auch nicht sagen. Ich würde einmal bei der Bäckerinnung nachfragen.
Viel Glück.

hallo Kasvan,
das ist kompliziert, einmal trifft es deinen Arbeitsvertrag zum anderen die Hygiene bzw. das Gaststättengesetz. Wie die Hygieneverordnung in NRW aussieht kannst Du bei bei den Ordnungsämtern erfragen

Gruß
Ricko

Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus, ich kann nur vermuten. So könnte ich mir schon vorstellen, dass die Reinigungspflicht auch einer Verkäuferin aufgetragen werden kann. Natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften. Bzgl. der Nichtkunden denke ich, dass man sie abweisen kann. Zumindest wird das vierlerorts so praktiziert. Es gibt auch diese Schilder: „Toilette nur für Kunden“. Ich meine wohl, dass es hier auch einen Notfallparagrafen gibt, aber die reguläre Benutzung durch Nichtkunden kann sicherlich verhindert werden.
Am besten Auskunft bei der Berufsgenossenschaft oder der Gewerbeaufsicht einholen.
Grüße, Reinhard

Hallo Kasvan,
die Frage zur Impfung wurde noch nicht beantwortet:
Die Impfung gegen Hepatitis A gehört – im Gegensatz zur Hepatitis B - derzeit nicht zu den Standardimpfungen.
Wenn sie Reinigungsarbeiten verrichten müssen, dann haben sie Anspruch auf diese Impfung.
Die Kosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

woraus soll sich eine solche Verpflichtung ergeben?
was steht im Arbeitsvertrag?

Allerdings sehe ich beim Cafe das Problem, daß die Kunden sicher auch mal eine Toilette benötigen (Kaffee treibt…) und diese auch geputzt werden müssen.

Beim Putzen der Toilette müssen natürlich Hygienemaßnahmen ergriffen werden (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzkittel). Warum soll es danach nicht möglich sein, Brötchen zu verkaufen? Die dürfen ja zudem wohl auch nicht mit bloßen Händen angefasst werden.

Eine Impfung ist beim Betriebsarzt möglich. Jeder Betrieb muß einen haben.