Ich bin 90 Grad behindert mit dem Merkzeichen G und beziehe eine volle erwerbsminderungs Rente auf Dauer.Jetzt möchte ich was hinzu verdienen und hätte gerne gewußt ob ich dem Arbeitgeber meine Behinderung mitteilen muß?
Mich würde interessieren, wie Du sie ihm verheimlichen willst!
merimies
Hallo,
Du musst es ihm nicht mitteilen. Solltest du oder dein Ag jedoch in der Probezeit feststellen, dass deine Arbeitskraft nicht ausreichend ist für eine dauerhafte Beschäftigung würde ich ihn darüber informieren. Denn in diesem Fall kann die Behinderung sogar ein Einstellungsgrund sein.
Grüße
Hattest Du ein persönliches Bewerbungsgespräch?
Hat man deine Behinderung nicht gesehen? Bei „G“!
Und, wurdest Du danach gefragt?
Wenn ja, wovon ich ausgehe, dann musst Du das mitteilen.
man sollte es dem Arbeitgeber mitteilen. Für einen Job wo man viel laufen muss, ist die Behinderung wohl ungeeignet. Damit kann man sich den Job versauen.
bei einem reinen Bürojob wird man das eher verneinen können.
-http://talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Information_Arbeitgeber/index.html
Eine Behinderung ist dem Arbeitgeber vorab mitzuteilen, wenn sie in irgendeiner Weise für die Ausübung der Tätigkeit von Bedeutung sein kann. Und ansonsten ist es anzuraten: erhöhter Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub etc.
Och, das geht schon. Wenn man Krebs hatte, bekommt man einen GdB für eine gewisse Zeit. Wenn man z.B. Hörgeräte braucht auch.
Schwerbehinderung heißt nicht immer arbeitsunfähig.
Data
Habe das G übersehen :- (