Muß ich Beiträge bezahlen? Ich war und bin

… eigt. in einer Privaten KV. Ich war in der PKV versichert, habe dann die PKV ruhen lassen und eine Kleine Anwartschaftsversicherung gemacht. Bis heute habe ich die kleine Anwartschaftsversicherung der PKV. Ich habe die kleine Anwartschaft gemacht, weil ich mich Familienversichert bei meiner Frau war. Nun sind wir seit Januar 2012 geschieden, und die GKV von meiner EX-Frau schreibt mir nun, das ich seit der Scheidung dort nicht mehr versichert bin ist richtig. Muß ich mich jetzt dort freiwillig versichern und die Beiträge nachzahlen? oder reicht es meine Private KV ab jetzt wieder in Kraft zusetzen, weil ich ja eine kleine Antwartschaftsversicherung der PKV habe. Brauche ich vielleicht keine Beiträge nachzahlen? Ein Beitrag den ich dazu gelesen habe: eine Vorübergehende Finanzkrise: Verhandeln Sie mit Kasse oder Versicherer über Ratenzahlung oder Stundung. Privatversicherte können in einer Finanzkrise auch kostenlos eine Ruhensvereinbarung abschließen oder gegen 3 bis 6 Prozent Ihres Beitrags eine „kleine Anwartschaftsversicherung“. Sie bekommen dann keine Leistungen, können aber wieder zu den alten Konditionen in ihren Vertrag zurück, wenn die Krise vorbei ist. Bitte dringende Hilfe, Danke

Seit 2007 sind wir alle versicherungspflichtig, du müsst nachzahlen.

Guten Morgen,
genau genommen sind Sie 4 Wochen nach der Scheidung verpflichtet sich selbst zu versichern. Somit hat die GKV recht. Jetzt kommt es darauf an, wenn Sie länger als 12 Monate in der GKV waren können Sie dort auch als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Sie sind gesetzlich verpflichtet in Deutschland eine Krankenversicherung zu haben die dem §193 VVG entspricht.
Ihre Anwartschaft in der PKV erfüllt diese Vorraussetzungen nicht, da Sie dort nur bei einer kleinen Anwartschaft Ihren Gesundheitszustandes einfrieren. Bedeutet Sie haben die Möglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zurück in Ihren alten Vertrag zu können. Jetzt sollten Sie prüfen was für Sie die bessere Wahl ist, PKV mit neuen Eintrittsalter ( bedeutet die Beiträge sind höher als früher) oder GKV.
Nachzahlen die offenen Monate von 2012 bis jetzt müssen Sie bei der PKV und der GKV. Wobei es sein kann das die PKV sich eher auf Ratenzahlungen einlässt, die GKV ist dort nicht immer so kooperativ. Helfen kann Ihnen dabei ein Versicherungsberater.
Mfg
E.Riehl-Müller

sehr komplexe frage für dieses forum!

seit Januar 2012 geschieden und jetzt kommt die Frage!

Wie lange waren Sie denn in der GKV?

Und was wollen Sie? Privat oder Gesetzliche?

Hallo, lieber User,

die Familienversicherung funktioniert ja nur, wenn man nicht (oder nur geringfügig) berufstätig ist.
Anscheinend war das bisher der Fall. Ich würde aber vermuten, dass Du jetzt bzw. seit einiger Zeit
wieder berufstätig bist. Oder? Von etwas muss man ja auch leben. Wenn ja, seit wann? Als Angestellter, als Selbständiger?

Wenn als Selbständiger, könntest Du Deine ruhende PKV natürlich wieder aufleben lassen. Das geht
aber nur aktuell, nicht mehr rückwirkend.

Es ist auch korrekt, dass die Familienversicherung bei Scheidung endet. Angenommen, Du bist/warst
nicht berufstätig, oder bist/warst angestellt, dann musst Du in der Tat die Beiträge seitdem bei der
Kasse nachzahlen. Eine Ratenzahlung wäre denkbar bzw. verhandelbar, aber sonst wüsste ich nicht,
wie Du darum herumkommen könntest.

Ansonsten hast Du leider gar nichts über bisherige Tätigkeit oder Vorhaben geschrieben, so dass
ich hierzu keine klare Empfehlung geben kann, sondern nur allgemeine Hinweise. Vielleicht
magst Du mehr Daten dazu geben.

Hoffe, Dir mit der Antwort soweit geholfen zu haben, wie das mit Deinen gemachten Angaben möglich ist.

Liebe Grüße
Michael Rischer
PKV-Spezialist
Home: www.pkv-netz.com