Muß ich bzw. meine Familie einen Urlaub unter Auflagen akzeptieren?

Hallo zusammen.
Nun da man ja in den Medien fast jeden Tag eine Neuigkeit über die Reisebestimmungen hört, wächst bei uns die Unsicherheit zu dem gebuchten Sommerurlaub.
Wir haben vom 3.7 bis zum 17.7 einen Urlaub in Ägypten gebucht.
Die Buchung haben wir schon letztes Jahr getätigt, da war Corona noch kein Thema.
Jetzt,wo es anscheinend doch so ausschaut das der Urlaub stattfindet, fragen wir uns ob wir verpflichtet sind diesen Urlaub anzutreten obwohl es Beschränkungen geben wird. Oder kann meine Familie und ich aufgrund der zu erwartenen Beschränkungen von der Reise zurücktreten?

Das war meine erste Frage dazu.

Jetzt noch eine Frage dazu.
Muß der Reiseveranstalter mir vorab eine Mitteilung zukommen lassen ob und in welchem Umfang es Beschränkungen auf meiner Reise geben wird?

Gruß und Danke schonmal für eure Antworten.

Jetzt,wo es anscheinend doch so ausschaut das der Urlaub stattfindet, fragen wir uns ob wir verpflichtet sind diesen Urlaub anzutreten obwohl es Beschränkungen geben wird.

Ihr seid freie Menschen in einem freien Land. Und als solche seid ihr sicher nicht verpflichtet, einen Urlaub anzutreten, Beschränkungen hin oder her.

Oder kann meine Familie und ich aufgrund der zu erwartenen Beschränkungen von der Reise zurücktreten?

Ich bin mir ziemlich sicher dass ihr auch ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten könnt. Näheres dazu (Modalitäten, Kosten, Voraussetzungen für kostenfeie Stornierung etc.) findet sich in den Vertragsbestimmungen, die der Reiseveranstalter euch hat zukommen lassen.

Vorschlag: Du liest dir den entsprechenden passus durch, und wenn noch Fragen sind, meldest du dich noch mal. Die Angabe um was für eine Art der Reise es sich handelt (Pauschalreise, Individualreise) wäre dann auch sehr hilfreich!

Muß der Reiseveranstalter mir vorab eine Mitteilung zukommen lassen ob und in welchem Umfang es Beschränkungen auf meiner Reise geben wird?

Das weiß ich leider nicht. Aber vielleicht findet sich dazu auch etwas in den Vertragsunterlagen!?

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Hallo,
kann der Reiseveranstalter das weit vorher wissen, wenn es sich doch haeufig und kurzfristig aendern kann? Genau genommen kann es sich noch waehrend der Reise aendern, braucht nur die lokale Regierung etwas festlegen. Dafuer soll der Reiseveranstalter vorab garantieren? Oder dass ihr auf dem Rueckweg hier wieder einreisen duerft?

Hallo nochmals.

Also in den Unterlagen der Pauschalreise steht nur, falls sich erhebliche Änderungen einstellen von denen der Reiseveranstalter weiß, verpflichtet er sich mich darüber zu unterrichten.
Ob dies dann ein Grund ist die Reise zu stornieren weiß ich nicht. Mir (uns) geht es hauptsächlich darum nicht auf Stornogebühren sitzen zu bleiben. Aber wie schon gesagt, eigentlich stehts in den AGB. Leider nur etwas schwammig ausgedrückt.

Danke nochmals.

Hallo,

es wundert mich ehrlich gesagt ein bisschen dass das alles sein soll was in den AGB dazu drinsteht.

Hier mal ein Auszug aus den AGB eines anderen Reiseveranstalters:

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde/Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden/Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Aber auch wenn ein solcher passus in den AGB fehlt hat man dieses Recht zum kostenfreien Rücktritt wohl dennoch

Im Einzelfall heißt das wohl wie so häufig: Es kommt darauf an…
Wenn euer Flug wegen Corona oder warum auch immer eine halbe Stunde früher/später geht ist das wohl keine erhebliche Änderung. Wenn ihr vor Ort wegen Corona oder warum auch immer nicht an den Strand dürft, die Restaurants geschlossen sind (stattdessen 3 x am Tag Reis mit Bohnen via Zimmerservice), es keine Kinderbetreuung bzw. -animation gibt und ihr nur 1/2 Stunde täglich von 7:15 bis 7:45 an den Pool dürft, dann liegt wohl eine erhebliche Änderung vor…