Muss ich das beschädigte gerät verschicken?

hallo,
meine freundin hat vor einiger zeit mein ipad mini fallrn gelassen und nun ist das display kaputt (gesprungen). der schaden wurde gleicb ihrer versicherung gemeldet. diese verlangte daraufhin fotos, rechnung des ipads und einen kostenvoranschlag. alles wurde per mail an die versicherung gesendet, das ganze zog sich über insgesamt 3 wochen bis die versicherung reagierte: sie verlangt nun das ipad zu untersuchen, also soll ich es ihnen zuschicken.
allerdings habe ich mein ipad schon selber zur reperatur gebracht, da ich es dringend aus beruflichen gründen brauche. somit ist es zur zeit nicht verfügbar und wahrscheinlch sogar schon repariert. reicht der versicherung nicht der kostenvoranschlag? oder die rechnung der werkstatt?

hallo hildegard3434,

nein du musst das iPad mini nicht mehr einschicken, wenn du es bereits selber reparieren hast lasse. Lass am besten eine Stellungnahme der Versicherung deiner Freundin zukommen, in der du Ihnen erklärst, warum du im Endeffekt die Reparatur selber in die Wege leiten hast lassen.
Normalerweise verlangt die Versicherung das beschädigte Gerät um festzustellen, ob das Gerät mutwillig beschädigt wurde um sich dadurch Geld der Versicherung zu erschleichen (gibt es leider oft genug).
Wenn du der Versicherung plausibel erklären kannst, dass du das iPad auf beruflichen Gründen brauchst, und die Versicherung sich erst nach 3 Wochen gemeldet hat (du hast das Recht dich über eine so lange Wartezeit zu beschweren), sollte die Versicherung die Rechnung übernehmen. Ich bin sicher der Versicherungsvertreter deiner Freundin, weis, was ein „Kulanzansuchen“ ist, sollte der Schaden nicht gedeckt sein, weil der Gutachter das iPad nicht untersuchen konnte.
Hoffe ich konnte dir helfen.
LG Valerie

Hallo,
das verhalten der Versicherung ist korrekt. Sie kann verlangen, das Gertät von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen.
Wenn Sie vorzeitig reparieren lassen, kann es möglich sein, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr anerkennt.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

die spätere rechnung der reparatur reicht der versicherung aus.