Muss ich den Kindesunterhalt auch zahlen, wenn mein Sohn 3 Monate lang nicht bei meiner Ex-Frau wohnt?

Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bzgl. Kindesunterhalt.
Mein Sohn, 17 Jahre, geht ab morgen für maximal 12 Wochen in eine Klinik für Jugendpsychiatrie.
Da er ja in diesen 12 Wochen nicht zu Hause wohnt müsste ich doch eigentlich auch keinen Unterhalt an meine Ex-Frau für ihn zahlen oder?
Ich würde das Geld stattdessen gerne auf ein Konto einzahlen und ihm dann später z.B. für den Führerschein, etc. zukommen lassen.
Ist das rechtlich korrekt oder muss ich den Unterhalt weiterhin an meine Ex-Frau zahlen, obwohl sie in dieser Zeit ja gar keine Ausgaben für meinen Sohn hat?
Eine Antwort eines Juristen für Familienrecht wäre mir am liebsten, da ich mir hier zu 100% sicher sein will, bevor ich meiner Ex-Frau diesen Vorschlag mitteilen werde.
Besten Dank für Eure Hilfe.
Achim

Wenn man mal googelt nach Unterhalt Kind und Klinikaufenthalt, erhält man auch Ergebnisse in Jura-Foren/-Seiten, wo steht: ja der Unterhalt muss weiter gezahlt werden.
Die Ausgaben betreffen ja nicht nur die Lebensmittel, sondern auch andere Dinge, die nicht wegfallen, wie z.B. höhere Miete wegen Größe der Wohnung, Bekleidung, Handy usw.usf.
Was eventuell kürzbar wäre, sind Zusatzkosten, wenn vorhanden, wie z.B. Betreuungskosten - wird aber wohl bei einem 17jährigen nicht mehr vorliegen…

Beatrix

Lies mal

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

und dort den Abschnitt mit dem „Extraurlaubsgeld“ :unamused:

Eine verbindliche Aussage gibt es hier im Forum nicht (auch per FAQ ausgeschlossen), die gibt es nur gegen Zahlung von Penunzen an einen richtigen Anwalt.

Warum sollst du es nicht zahlen! Du bist ja der Vater, und es kommt ja „eigentlich“ dem Kind zu!!! Jemand muss ja auch die Klinik zahlen oder?

Das macht in den meisten Fällen die Krankenkasse.

du kannst dich auf dieser Seite informieren: http://www.scheidungsrecht.org/unterhaltsrecht/
ich bin keine Juristin, aber ich hatte mich mal über da Thema informiert und die Seite war hilfreich