Muss ich der gegnerischen Versicherung ein Gutachten zu einem anderen Schaden vorlegen, wenn dieser zur selben Zeit passiert ist?

Guten Tag ihr lieben Leute.
Ich habe eine Frage an euch und erläutere euch erst einmal die Hintergründe.
Mir ist vor zwei Wochen ein Reh in mein Auto gelaufen (Schaden laüft über meine Verischerung und liegt laut gutachter bei 900€). Als ich durch den Treffer des Rehs gebremmst habe, ist mir jemand durch zu geringen Sicherheitsabstandt hinten drauf gefahren, was er auch gleich vor Ort bei der Polizei eingestanden und Strafe gezahlt hat. Der hintere Schaden läuft über die generische Versicherung, wodurch ich mir einen eigenen Gutachter gesucht habe und dieser einen Witschaftlichen Totalschaden mit über 5000€ Reperatur und etwas über 2000€ an Restwert geschätzt hat.
Nun bekomme ich von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben, dass sie doch das Gutachten über den vorderen Schaden sehen möchten, da er in dem Gutachten erwähnt wurde. Laut Aussage am Telefon natürlich nur, damit ich nicht zwei mal für einen Totalschaden abkassiere, woraus ich schließe das sie am liebsten sehen würden, dass der Schaden schon vorher da war und sie sich jetzt da raus winden können oder evtl das andere Gutachten mit einbeziehen wollen, indem mein Auto natürlich durch die eigene Versicherung 300€ geringer geschätzt wurde.

Nun die Frage: Muss ich der gegnerischen Versicherung das andere Gutachten vorlegen (ich bin der Meinung das sie ein Gutachten haben und sich damit abfinden müssen, da sie auch durch die Polizei einsehen können, dass beide Schäden zur selben Zeit pasiert sind und getrennt voneinader abgewickelt werden), oder muss ich ihnen irgendetwas nachweisen, bezüglich des Frontschadens? Ich kann im Internet leider keine rechtlichen Beispiele dazu finden. Im Notfall werde ich noch einen Anwalt aufsuchen müssen.

Schon einmal vielen Dank falls jemand eine Antwort dazu hat :slight_smile:

Den suchst du sofort auf. Den bezahlt nämlich eh die gegnerische Versicherung. Google mal nach „Unfall Waffengleichheit“.

Danke schon einmal für den Hinweis! Hat mir in Bezug auf einen Anwalt schon weiter geholfen :slight_smile:
Es ist eigentlich einfach nur lächerlich, wie eine Versicherung sich durch solche Aktionen mehr Kosten verursacht, als sie vielleicht am Ende hätten zahlen müssen. Da ich von der gegnerischen Versicherung schon einen Mietwagen verlangt und auch bekommen habe, schiessen sie sich nur noch mehr ins eigene Bein, wenn sie die Auszahlung mit solchen Aktionen verzögern. Die Zeit bis zur Auszahlung und die dadurch erst ermöglichte Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs, muss die Versicherung in Form von Ausfall oder Mietwagen auch tragen, da ich das Auto so nicht mehr fahren kann und auch sicherlich nicht in Vorkasse trete.

„Zur selben Zeit“ geht nicht. :smile:
Es ist hier strak relevant welcher Schaden zuerst eingetreten ist: Der Auffahrschaden oder der Wildschaden.
Je nach Konstellation ist dann nämlich der 2. Schaden erheblich geringer als der FZ-Wert vvor den beiden(!) Ereignissen.
Eine anwaltliche Vertretung ist hier dringend angeraten. Sonst stellt man sich selbst ein Bein.

Wie oben erwähnt, erst das Reh und sofort darauf der Auffahrunfall, da mir das Auto hinter mir wörtlich an der Stoßstange geklebt hat. Ich bezweifle aber sehr stark, dass die Versicherung eine Schaden der vielleicht eine Sekunde vorher aufgetreten ist als „Vorschaden“ anrechnen kann. Einen Anwalt werde ich aber so schnell es geht kontaktieren.

Oh, oh,

dass die Versicherung einen Mietwagen bezahlen muss, bis der Schaden reguliert ist und ein Ersatzfahrzeug beschafft werden kann, solltest du als erstes den Anwalt fragen, da wäre ich mir nämlich absolut nicht sicher!

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Lass dich (böse) überraschen.
Ein Anwalt kann retten, was zu retten ist.

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das ist falsch. frag deinen anwalt zu näheren einzelheiten.

Ein Wagen mit Wiederbeschaffungswert 4000€ (also Beispiel) hat in der Sekunde nach dem Rehunfall doch nur noch einen Wert von 3000€ (den der hintere dann ersetzen muss + x)

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oder auch nicht.

Mein schöner Ex-Fahrschulwagen, noch gut in Schuss, nur halt viele km, war vor 30 Jahren in einen Auffahrunfall verwickelt (das Mädel vor mir hatte sich aufgrund der schlechten Sicht entschieden, ca 1.5m vom Fahrbahnrand anzuhalten, auszusteigen und ihre Scheiben zu putzen). Leichte Delle vorne. 1 Minute später knallte ein Autofahrer mit genau sowenig Sicht hinten rein (Ja, wir hätten alle langsamer fahren müssen, also bitte keine dummen Kommentare).

Nach dem ersten Event wäre das Fahrzeug noch jahrelang fahrfähig gewesen. Nach dem zweiten war es ein Totalschaden.

Und auch mit Anwaltshilfe konnte hier nichts gerettet werden. Nach dem ersten Event war der Wert des Fahrzeugs für die Versicherung nicht höher als 600 Märker …

Habe ich auch nur ansatzweise für 600 Märker ein neues anderes Fahrzeug bekommen?

und du glaubst wirklich, deine uralten geschichten interessieren hier nach der hundertfünfzigsten gesetzesänderung noch irgendwen?

Was hat sich denn diesbezüglich seit dem geändert? :wink:

ziemlich genau alles. versicherungsbedingungen, gefährdungsbeurteilung, beweismittel, rechtssprechung, gesetze, gutachter, ausbildung der juristen,…

nicht mal die märker gibt es noch.

Genau das ist ja meine Frage gewesen. Ist es tatsächlich so, auch wenn es fast zur selben Zeit passiert? Jetzt lönnte man natürlich sagen das der Schaden vorne von dem Schaden hinten abgezogen wird. Aber es geht ja um den Schaden und die Reperaturkosten! Die sinken ja nicht durch den Wert des Fahrzeugs. Da ich durch den Schaden hinten nur den Restwert bekomme, bedeutet das ja noch lange nicht das der Schaden vorne nicht mehr existent ist und damit abgezogen werden könnte.

Nein. Aber sie werden durch den Restwert nach oben begrenzt. Dadurch sinken sie effektiv.

prinzipiell richtig. Aber den Schaden vorne zahlt ja ein anderer. Wobei, wie im Beispiel von @ViperaBerus, zuweilen eine Lücke klafft zwischen dem „Preis“ des Schadens (vorne) und der Reduzierung des Restwerts. Das kann man dann im Einzelfall gerichtlich prüfen lassen.

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Danke für deine Antwort. Da der Schaden vorne weit unter dem Restwert liegt und ihn meine Versicherung trägt, denke ich das es von der Seite keine Probleme geben wird. Leider hat der Gutachter meiner Versicherung einen richtigen Bock geschossen und aufs gröbste versucht mich auf deutsch gedagt „zu verarschen“, weshalb es in der Sache wohl noch richtig rund gehen wird.

Mir geht es im Grunde aber noch um die Frage , ob ich das gutachten meiner Versicherung (was so abslout nicht richtig ist und noch geändert werden muss und sollte), zu der anderen Versicherung schicken soll. Dürfen die sich dann auf beide Gutachten stützen, oder müssen sie das von dem Gutachter bei dem ich war akzeptieren?

Ist leider eine schwierige und blöde Sache.

und genau deshalb beauftragt man einen EIGENEN, UNABHÄNGIGEN gutachter. und keinen der eigenen oder gegnerischen versicherung, der selbstverständlich parteiisch ist!

tja, nun ist das kind im brunnen. selber schuld. ein anwalt zur rechten zeit hätte dich vor diesem groben schnitzer bewahrt.
was genau hindert dich eigentlich, deinen anwalt auch mal zu deinen aktuellen fragen zu interviewen? das ist doch unter anderem seine aufgabe?