Guten Tag ihr lieben Leute.
Ich habe eine Frage an euch und erläutere euch erst einmal die Hintergründe.
Mir ist vor zwei Wochen ein Reh in mein Auto gelaufen (Schaden laüft über meine Verischerung und liegt laut gutachter bei 900€). Als ich durch den Treffer des Rehs gebremmst habe, ist mir jemand durch zu geringen Sicherheitsabstandt hinten drauf gefahren, was er auch gleich vor Ort bei der Polizei eingestanden und Strafe gezahlt hat. Der hintere Schaden läuft über die generische Versicherung, wodurch ich mir einen eigenen Gutachter gesucht habe und dieser einen Witschaftlichen Totalschaden mit über 5000€ Reperatur und etwas über 2000€ an Restwert geschätzt hat.
Nun bekomme ich von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben, dass sie doch das Gutachten über den vorderen Schaden sehen möchten, da er in dem Gutachten erwähnt wurde. Laut Aussage am Telefon natürlich nur, damit ich nicht zwei mal für einen Totalschaden abkassiere, woraus ich schließe das sie am liebsten sehen würden, dass der Schaden schon vorher da war und sie sich jetzt da raus winden können oder evtl das andere Gutachten mit einbeziehen wollen, indem mein Auto natürlich durch die eigene Versicherung 300€ geringer geschätzt wurde.
Nun die Frage: Muss ich der gegnerischen Versicherung das andere Gutachten vorlegen (ich bin der Meinung das sie ein Gutachten haben und sich damit abfinden müssen, da sie auch durch die Polizei einsehen können, dass beide Schäden zur selben Zeit pasiert sind und getrennt voneinader abgewickelt werden), oder muss ich ihnen irgendetwas nachweisen, bezüglich des Frontschadens? Ich kann im Internet leider keine rechtlichen Beispiele dazu finden. Im Notfall werde ich noch einen Anwalt aufsuchen müssen.
Schon einmal vielen Dank falls jemand eine Antwort dazu hat