Muss ich eine Erstimme abgeben. Oder kann ich da Feld auch leer lassen?

Muss ich eine Erstimme abgeben. Oder kann ich da Feld auch leer lassen? Ist mein Zettel dann ungültig?

Der Stimmzettel ist auch gültig wenn man nur die Zweitstimme abgibt!

Nein, du kannst das Feld auch leer lassen, die Hauptsache, du hast eine
Stimme abgegeben, die zählt, d a s ist die Kanzlerstimme.

Was hast Du für ein Problem, die Erststimme abzugeben?
Normalerweise fallen die Erststimmen der CDU oder SPD zu, manchmal gewinnen auch die Grünen den Wahlbezirk, aber wenn Du die Erststimme der Partei gibst, die Du favorisierst, machst Du doch nichts falsch.

Hi Fanny,
so genau scheint das nicht geregelt, es wird lediglich ausgewiesen, wann der Stimmzettel ungültig wird. Aber ich glaube schon, daß auch das leer lassen den Stimmzettel ungültig macht.
Beste Grüße Umiel

nein, du kannst das feld auch leer lassen. macht aber meistens nicht viel sinn.

Ich bin kein Wahlleiter, aber nach meinen Kenntnissen ist, wenn mehrere Wahlvorschläge angekreuzt werden, die Wählerstimme ebenso ungültig, wie wenn kein Kandidat angekreuzt wird. Als Nichtwähler gilt, wer gar nicht im Wahllokal erscheint.
MfG Herwig

hallo,

es muss nicht bei Erst- und Zweitstimme ein Kreuzchen gemacht werden. Der Stimmzettel bleibt gültig, wenn der Wählerwille - in dem Fall für die Zweitstimme - erkennbar ist.

Gruß
kmb

Liebe fanny034,
nein, die Erststimme muss nicht ausgefüllt werden. Das Abgeben der Zweitstimme allein ist ausreichend und gültig. Die Zweitstimme ist für die Zusammensetzung des Bundestages und damit für die Mehrheit, welche den/die Kanzler/in wählt, allein wichtig, es sei denn Du willst eine ganz bestimmte Person aus Deinem Wahlkreis als Vertreter im Bundestag haben. Das Verhältnis der Sitze im Bundestag zwischen den Parteien ist allein durch die Zweitstimme bestimmt. Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht noch stärker festgeklopft als dies in der Vergangenheit (Überhangmandate Dank Erstimmen) der Fall war.
Aber bitte geh’ zur Wahl
Herzlich
Fritzerich

Hallo Fanny,

Dui hast bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine für den/die örtliche(n) KandidatIn, eine für die Partei. Du kannst auf eine Stimme verzichten, z.B. auf die Erststimme, weil Du Deine Wahlkreiskandidaten nicht kennst oder einschätzen kannst. Die Zweistimme ist die wichtigere, sie entscheidet, wer später regiert. Aber die Erststimme solltest Du auch nicht verschenken. Gesichtspunkte für ihre Vergabe: Welche® KandidatIn braucht meine Stimme, um den Wahlkreis zu gewinnen (=Direktmandat)? Oder: Welche® KandidatIn braucht meine Stimme, um innerhalb seiner/ihrer Partei an Einfluss zu gewinnen?
Unter diesen Gesichtspunkten kann es durchaus sinnvoll sein, seine Stimme zu „splitten“, also mit der Erststimme eine andere Partei zu unterstützen als mit der Zweitstimme. Aber immer im Auge behalten: Die Zweitstimme ist - entgegen dem Wortsinn - die wichtigere!
Wähle richtig!

Klaus

Tut mir leid, Fanny,

als Schweizer ist mir das Wahlprozedere in Deutschland im Detail nicht geläufig.

Liebe Grüße
Carolus Magnus
sackstark.info

Obwohl es sich ja inzwischen erledigt hat würde ich sagen, dass der Stimmzettel ohne Erststimme nicht richtig ausgefüllt und damit ungültig ist.