hallo,
Ich Wohne in einer Mietswohung in der bisher meine Wonung plus 2 weitere von einer Gastherme versorgt wurde und die Heizkosten später in der Betriebkosteabrechnung aufgeteilt wurden nun habe ich seit diesen Monat in meiner Wohung eine Gastherme eingebaut bekommen somit Zahle ich ab jetzt nur meinen eigenen tatsächlichen Gasverbrauch an den Gaslieferanten(GASAG). Jedoch zahle ich in meiner Miete (immer noch) eine Heizkostenvorausszahlung von ca 20 Euro monatlich. Müsste die Vorausszahlung nicht wegfallen?
Das kann man so nicht besntworten weil Infos fehlen!
Was steht dazu im Mietvertrag und wer hat die Therme bei Dir auf wessen Veranlassung einbauen lassen und wird und wurde nur Heizung oder auch Warmwasser damit erzeugt? ramses90
im Auftrag gegeben hat es der Eigentümer/Verwalter, bei der Therme handelt es sich um eine Kombitherme also sie bereitet Warmwasser und die Heizung auf.
in Mietvetrag steht folgendes:
ist eine Seperate Warmwasserbereitung und Etagenheizung in der Wohnung vorhanden so trägt der Mieter gemäß Anlage 3 zu § 27 zweite Berechnungsverordnung sämtliche Betriebs, wartungs und Reinigungskosten.
Eine vorhandene Zentralheizung wird,soweit es die Temperaturen erfordert in der Heizperiode im Betrieb genommen.
Die Betriebskosten der Heizung und Warmwasser sind im vereinbarten Mietzins nich enthalten. Sie werden vom Vermieter angemessen auf die daran angeschlossenen Wohnungen umgelegt. Umlagefähig sind Brennstoffkosten einschließlich elektrischer Strom, Annfuhrkosten für Brennstoffe, Kosten für Wartung und Reinigung. Überwachung der Anlage. Entlüften der HEizkörper auffüllen der Anlage. Kosten der Bedienung,kosten der Miete,Eichung, des Betriebs und der Verwendung von Warmwasserzählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern.
Wenn der Vermieter die Anlage selbst bedient kann er einen angemessenen Betrag umlegen. ist die Wohung an die Fernheizung angeschlossen, so sind auch die an der Fernheizungsgesellschaft zu zahlenden Beträge umlegbar. Betriebskosten werden nach Abrechnungsmaßstäben umgelegt d.h. nach Wohn oder Nutzfläche oder nach einem dem Wärmeverbrauch rechnungstragenden Maßstab Werden Wärmezähler,Heizkostenverteiler,Warmwasserzähler und/oder warmwasserkostenverteiler verwandt,so wird ein fester Anteil der Kosten nach dem Verbrauch aufgeteilt
Auf Umlegungsbetrag für Betriebskosten sind monatlich Vorauszahlungen zu leoisten,deren Höhe der Vermieter jeweils angemessen festsetzt und nach ende der Heizperiode abrechnet
im Auftrag gegeben hat es der Eigentümer/Verwalter, bei der Therme handelt es sich um eine Kombitherme also sie bereitet Warmwasser und die Heizung auf.
in Mietvetrag steht folgendes:
ist eine Seperate Warmwasserbereitung und Etagenheizung in der Wohnung vorhanden so trägt der Mieter gemäß Anlage 3 zu § 27 zweite Berechnungsverordnung sämtliche Betriebs, wartungs und Reinigungskosten.
Eine vorhandene Zentralheizung wird,soweit es die Temperaturen erfordert in der Heizperiode im Betrieb genommen.
Die Betriebskosten der Heizung und Warmwasser sind im vereinbarten Mietzins nich enthalten. Sie werden vom Vermieter angemessen auf die daran angeschlossenen Wohnungen umgelegt. Umlagefähig sind Brennstoffkosten einschließlich elektrischer Strom, Annfuhrkosten für Brennstoffe, Kosten für Wartung und Reinigung. Überwachung der Anlage. Entlüften der HEizkörper auffüllen der Anlage. Kosten der Bedienung,kosten der Miete,Eichung, des Betriebs und der Verwendung von Warmwasserzählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern.
Wenn der Vermieter die Anlage selbst bedient kann er einen angemessenen Betrag umlegen. ist die Wohung an die Fernheizung angeschlossen, so sind auch die an der Fernheizungsgesellschaft zu zahlenden Beträge umlegbar. Betriebskosten werden nach Abrechnungsmaßstäben umgelegt d.h. nach Wohn oder Nutzfläche oder nach einem dem Wärmeverbrauch rechnungstragenden Maßstab Werden Wärmezähler,Heizkostenverteiler,Warmwasserzähler und/oder warmwasserkostenverteiler verwandt,so wird ein fester Anteil der Kosten nach dem Verbrauch aufgeteilt
Auf Umlegungsbetrag für Betriebskosten sind monatlich Vorauszahlungen zu leoisten,deren Höhe der Vermieter jeweils angemessen festsetzt und nach ende der Heizperiode abrechnet
Wenn Du den Gaslieferanten beauftragt hast und auch mit diesem abrechnest, mußt Du dem VM natürlich keine Heiz- und Warmwasserkosten mehr zahlen. Das sollte dem VM von deinerseite schriftlich mitgeteilt werden.
Die Wartung der Therme muss ja in regelmäßigen Interwallen erfolgen und Geht zu Deinen Lasten. Das kann der VM bestimmen wer dafür zuständig ist. ramses90
Doch.
Wenn Du nun eine eigene Therme nur für Dich hast, dann fallen keine Heiz-und Warmwasserkosten mehr an die man aufteilen müsste.
Gas nach deiner Gasuhr zahlst Du nun selbst an den Versorger.
Nebenkosten wären dann „nur“ noch Kaltwasser, Abwasser, Müll uns sonstiges. Dafür musst Du auch weiterhin eine Vorauszahlung leisten.
Allerdings erscheinen mir 20 €/Monat als Heizkostenvorauszahlung sehr gering. Das kann kaum ausgereicht haben.
Ist das was anderes gewesen ?
Sprich den Vermieter/Verwalter an. Eigentlich müssten die von selbst darauf kommen, das nun anders abgerechnet wird und eine Vorauszahlung für Heizung/Warmwasser nicht mehr anfällt.
MfG
duck313
also, es steht eindeutig das ich eine Heizkostenvorauszahlung von 19,88 € zu zahlen habe und insgesamt habe ich 238,56 € für das gesamte Jahr angezahlt und die genauen Heizkosten(warme Betriebskosten) lagen bei 280,31 €. Seit dem 21.11.18 bin ich jetzt „selbsversorger“. Ich denke eigentlich auch das es die Verwaltung wissen MUSS und dies von sich aus schon längst ändern müsste. Auf jedenfall kann ich Mietvertrags mäßig nichts festellen das diese 19,88 € was anders seien sollen. Aber ich dachte mir jetzt auch das ich die Verwaltung erst einmal Kontaktiere und dann werde ich weiter sehen. Ich danke trotzdem erst einmal für die Hilfe,vielleicht werde ich mich noch einmal melden sobald ich mehr Infos von der HV bekommen habe
Eine solche Vorauszahlung wäre dann angemessen und realistisch, wenn der Vermieter/ die Verwaltung für Wartungs- und Schornsteinfegerkosten in Vorleistung geht.
Du hast jetzt schon eine Heizkostenabrechnung für 2018 bekommen? Ich denke eher nicht…
Du zahlst eine (monatliche) Vorrauszahlung die für das ganze Abrechnungsjahr 2018 gilt…nur eben in monatichen Raten. Bei der Abrechnung für 2018 wird dies berücksichtigt. Ab der nächsten Abrechnungsperiode brauchst du natürlich nix mehr zahen.
nein, natürlich habe ich noch keine Abrechnung für das Jahr 2018 bekommen aber die für 2017 dort steht bereits das ich witerhin 19,88 € Monatlich zu zahlen habe…naja, ich werde mich bei der Verwaltung einfach mal melden
Wieso weiterhin ?
Ich denke, deine eigene Therme wurde erst am 21.11.18 in Betrieb genommen (Gaskunde ab da). Da kannst du doch nicht viel falsche Vorauszahlung geleistet haben !
Na ist doch klar! du musst doch für 2018 Heizkostenvorauszahlung leisten!