Muss ich eine Reiserücktrittsversicherung NACH vollzogener Reise noch bezahlen?

Hallo!

Wir haben im Januar 2016 eine Reise für April 2016 incl. Reiserücktrittsversicherung gebucht. Wir haben den gebuchten Urlaub wie geplant verbracht. Jetzt, knapp zwei Monate später, meldet sich das Reisebüro, es sei keine Zahlung an den Anbieter der Reiserücktrittsversicherung eingegangen. Dies sei nicht unser Verschulden, der Reisebüromitarbeiter hätte vergessen, „ein Häkchen zu setzen“, deshalb sei nichts abgebucht worden. In der Tat wurden nur die Reisekosten abgebucht, ich allerdings glaubte, dass alles seine Richtigkeit hätte und alle Gesamtkosten beglichen seien.

Meine Frage: Bestand ohne Zahlung der Versicherungskosten vor der Reise überhaupt ein entsprechender Versicherungsschutz? Hätten wir im Krankheitsfall Kosten erstattet bekommen? Mir leuchtet nicht recht ein, dass ich jetzt für einen Versicherungsschutz bzgl. eines längst vergangenen Ereignisses zahlen soll, zumal der Fehler eindeutig nicht bei mir liegt.

Besten Dank!

Clemens

Die Frage wäre: hätte das HäkchenSetzen des Mitarbeiters einen Einfluss auf die Versicherung gehabt - oder war es nur ein Häkchen „zum Abbuchen“?
Was steht in der vorhandenen (schriftlichen) Buchungsbestätigung?

Beatrix

Danke für die schnelle Antwort!

Ich denke, das fehlende Häkchen bezieht sich auf die Abbuchung. In den Unterlagen ist die Reiserücktrittsversicherung angeführt.

Ciao!

Hi,

der Mitarbeiter hat schlicht vergessen, Dir die Versicherung zu berechnen. Sie hätte aber geleistet, wenn Du vor Abreise einen Schaden gemeldet hättest. Und somit wäre es nur fair, die Police auch zu bezahlen. Rechtlich kann ich das allerdings nicht bewerten.

bye
Rolf

Servus,

was meinst Du - wenn Du die Schlussrechung des Dachdeckers aus August 2015 bis jetzt nicht bezahlt hast: Fällt Deine Schuld bei ihm dann plötzlich weg? Vor allem, weil es ja seither keinen Orkan mehr gegeben hat, so dass das alte Dach ja gut auch noch gehalten hätte und Du den Dachdecker gar nicht gebraucht hättest.

Du hast eine Versicherung abgeschlossen, und das kostet Geld. Wenn Du sie nicht gleich bei Fälligkeit bezahlt hast, musst Du sie halt jetzt bezahlen.

Schöne Grüße

MM

Tipp: deine Hausbank bietet sicherlich eine Kreditkarte „Gold“ an. In dieser sind in der Regel genau diese Versicherungen standardmäßig enthalten. Reiserücktritt, Auslandsreisekrankenversicherung, Gepäckversicherung, Autoschutzbrief, usw… die „Gold“ Version kostet meist nur 20,- Euro mehr, das lohnt sich somit sehr schnell. Dürfte jedenfalls günstiger sein, als alle Versicherungen separat zu buchen.

Was steht auf der Kopie der Reisebestätigung? Mit oder ohne RRV? Wenn nichts steht, hättest du auch nichts im Versicherungsfall bekommen. Also nicht nachträglich zahlen!

Wenn du was bekommen hättest, dann ist es zahlbar. — Aber so habe ich Deine Frage auch verstanden. Hätte das auch moniert!

Hi Clemens,

es gibt 2 Wege der Zahlung:

a) Kunde zahlt an Versicherung
b) Kunde zahlt an Reisebüro, Reisebüro zahlt an Versicherung

Das „fehlende Häkchen“ hat wohl dafür gesorgt, dass b) aktiviert wurde und es wurde versäumt, eine Rechnung an Dich zu erstellen.

Nun kam der Reisebüroinhaber nach 2 Monate nachts um Zwölf endlich dazu, die Buchhaltung zu machen und hat eine Abbuchung durch die Versicherung festgestellt, der kein Zahlungseingang des Kunden gegenübersteht.

Der Versicherungsschutz war nicht gefährdet, da die Versicherung ja bezahlt war, nur eben nicht von Dir, sondern vom Reisebüro.

Ob Du das jetzt zahlen solltest?

Schöne Grüße
mundraub

Das hat mit der REISEbestätigung erstmal garnix zu tun. Es gibt Versicherungen die völlig unabhängig von der Reise abgeschlossen werden, und damit auch auf der Bestätigung für die eigentliche Reise nicht auftauchen.

Es stellt sich die Frage ob es irgend-einen Nachweis über den Abschluss der Police gibt. Auf der Bestätigung oder separat.

bye
Rolf

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Das Problem ist nur, daß die Versicherungen ihre speziellen Bedingungen haben und z.B. in der Regel nur die Reiseteilnehmer abgesichert sind, die im Haushalt des Kreditkarteninhabers wohnen. Außerdem ist der Umfang der Versicherung oft ein anderer als bei richtigen Reiserücktritts-/-storno-/-abbruch-/-krankenversicherungen. Insofern wäre ich sehr zurückhaltend damit, die KK-Versicherungen als echte Alternative zu einer richtigen RRV zu empfehlen. Zumindest nicht, bevor man die jeweiligen Versicherungsbedingungen nicht eines intensiven Studiums unterzogen hat.

Vielen Dank für die vielen Antworten! Habe mittlerweile auch von anderer Seite vernommen, dass immer ein Versicherungsschutz bestanden hat (für den ich im Übrigen selbstredend gern zahle). Und das war ja das Wichtigste.

Nochmals viele Dank!

Clemens