Hallo!
Wir haben im Januar 2016 eine Reise für April 2016 incl. Reiserücktrittsversicherung gebucht. Wir haben den gebuchten Urlaub wie geplant verbracht. Jetzt, knapp zwei Monate später, meldet sich das Reisebüro, es sei keine Zahlung an den Anbieter der Reiserücktrittsversicherung eingegangen. Dies sei nicht unser Verschulden, der Reisebüromitarbeiter hätte vergessen, „ein Häkchen zu setzen“, deshalb sei nichts abgebucht worden. In der Tat wurden nur die Reisekosten abgebucht, ich allerdings glaubte, dass alles seine Richtigkeit hätte und alle Gesamtkosten beglichen seien.
Meine Frage: Bestand ohne Zahlung der Versicherungskosten vor der Reise überhaupt ein entsprechender Versicherungsschutz? Hätten wir im Krankheitsfall Kosten erstattet bekommen? Mir leuchtet nicht recht ein, dass ich jetzt für einen Versicherungsschutz bzgl. eines längst vergangenen Ereignisses zahlen soll, zumal der Fehler eindeutig nicht bei mir liegt.
Besten Dank!
Clemens