Muss ich einem GPL Binary den Quelltext beilegen?

Hi,

ich möchte für ein Programm das ich schreibe MPlayer verwenden. Klar ist schonmal das mein Programm dann ebenfalls unter der GPL stehen muss. Nur was ich nicht verstehe ist: Was muss ich meinem Programm alles beilegen? Nehmen wir mal an, mein Programm besteht compiliert nur aus Programm.exe und benutzt nur mplayer.exe um eine mp3 Datei abzuspielen. Also muss mein „Paket“ Programm.exe, dessen Quellcode, mplayer.exe und eine kopie der GPL enthalten, oder MUSS ich auch noch den Quellcode von mplayer beilegen (welcher original und unverändert ist)?

Hallo,

erste Infos findest du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License

Konkretes findest du unter dem Abschnitt:

„Anwendung auf ein neues Programm“

Den Quellcode des unveränderten MPlayers mußt du m.E. nicht „beilegen“, allerdings gilt folgendes:

"4. Conveying Verbatim Copies.

You may convey verbatim copies of the Program’s source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice; keep intact all notices stating that this License and any non-permissive terms added in accord with section 7 apply to the code; keep intact all notices of the absence of any warranty; and give all recipients a copy of this License along with the Program."

Quelle:

http://www.gnu.org/licenses/gpl.html

mfg

tf

Hallo,

habe nochmal etwas mehr nachgelesen und habe auf http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html folgendes gefunden:

"I downloaded just the binary from the net. If I distribute copies, do I have to get the source and distribute that too?

Yes. The general rule is, if you distribute binaries, you must distribute the complete corresponding source code too. The exception for the case where you received a written offer for source code is quite limited." (Wobei ich dabei den letzten Satz wieder nicht verstehe)

Heisst das jetzt, dass ich die Sources von mplayer und dessen Abhängigkeiten und deren Abhängigkeiten usw. doch mitliefern müsste?
Ich habe das zumindest so verstanden. Jedoch finde ich im Internet auch genug Programme, als Beispiel nehme ich mal MediaCoder, wo mann keinen Quelltext findet, weder vom eigentlichen Programm, noch von mitgelieferten GPL-Programmen wie z.B. auch mplayer, wobei MediaCoder selbst nicht unter der GPL steht obwohl es mplayer ja irgendwie benutzt.
Oder zählen Komandozeilenaufrufe nicht dazu?

Mein Problem bei der ganzen Sache ist einfach, dass ich keine Ahnung von dem ganzen Lizenzgedöner habe, die ganzen GPL Libraries und Programme aber unheimlich nützlich und interresant sind. Zum bespiel will ich mir mit dem MPlayer ne art Medienbiblithek bauen, weil ich im Internet keine finde, die mir gefällt. Nur abspielen sollte man den Kram ja auch können. Dafür also MPlayer. Wenn ich das ganze aber später verbreiten möchte, weil es einige Leute gerne hätten, muss ich ja darauf achten, was die Lizenzbestimmungen der verwendeten Programme aussagen. Nur ist die GPL so kompliziert, da ich das alles nicht ganz verstehe.

Ich stelle die Frage dann jetzt mal so:

Gibt es hier jemanden, der schonmal so etwas in der Art gemacht hat? Also ein Programm geschrieben, was GPL Software verwendet und es dann veröffentlicht. Was genau muss ich beachten um mir keinen Ärger einzuhandeln, weil ich irgendwas vergessen habe mit zu veröffentlichen?

Danke für alle Antworten

XenonHub

Hallo,

von

http://www.mplayerhq.hu/MPlayer/releases/mplayer-che…

kannst Du dir die sources usw. des MPlayers herunter laden.

Dort findest du auch die copyright-Datei. Da auch der MPlayer auf diverse andere „Programme“ zurückgreift, ist dies vielleicht ein gutes Beispiel für die notwendigen Angaben.

Auszug:

"MPlayer was originally written by Árpád Gereöffy and has been extended and
worked on by many more since then, see the AUTHORS file for an (incomplete)
list. MPlayer as a whole is copyrighted by the MPlayer team. Individual
copyright notices can be found in file headers.

Most files in MPlayer are licensed under the GNU General Public License,
version 2 with an explicit „or later“ clause or a compatible license. An
exception is the file libmpdemux/demux_ty_osd.c, which is version 2 only.
Thus MPlayer as a whole can be redistributed under the terms of the GNU
General Public License, version 2, see the LICENSE file for details.

MPlayer includes code from several external sources. General information and
license details are listed below:

Name: FFmpeg
Version: Subversion HEAD
URL: http://www.ffmpeg.org
Directory: libavcodec, libavformat, libavutil, libpostproc
Copyright: Many, see individual files for copyright notices.
License: GNU Lesser General Public License, some parts GNU General Public
License, GNU General Public License when combined"

usw.

Hoffentlich hilfreich …

tf

Hallo,

das ist mir mittlerweile auch soweit klar. Nur weiss halt nicht, was ich dem dann am ende nun beilegen muss.

Gruß

XenonHub

Hallo,

Punkt der GPL (Version 2.0) ist diesbezüglich relativ eindeutig:

„You may copy and distribute verbatim copies of the Program’s source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice and disclaimer of warranty; keep intact all the notices that refer to this License and to the absence of any warranty; and give any other recipients of the Program a copy of this License along with the Program.“

mfg

tf

‚Eigentlich‘ falsches Brett
Hallo,

grundsätzlich wäre dies eher eine Frage für das Brett „Rechtsfragen“.

Eine Verschiebung erscheint mir allerdings nicht sinnvoll, da die Fragen dort konform der berühmten FAQ 1129 gestellt werden müßten.

Wenn du dich entscheiden solltest, diese Frage dort noch einmal zu stellen, bitte ich eine kurze Nachricht.

mfg

[MOD] Thomas

Hallo,

Dieser Punkt der GPL bezieht sich doch nur auf den Quellcode. Nicht auf Binarys. Oder heisst das, dass in den Fall mein Programm als Source + Binary, das Binary von Mplayer und dann NUR das Sourcecodepaket von mplayer, genau so wie man es auf der Website runterläd + 1*GPL reinpacken muss?

Hallo,

dass das so kompliziert ist hätte ich gar nicht gedacht. Man darf sich nach dem RDG also nicht einmal absichtlich „unqalifierte“ „Rechtsberatung“ zukommen lassen, oder wie ist das?
Von solch merkwürdigen Gesetzen habe ich tatsächlich heute zum ersten mal gehört.

Ist denn die Frage danach, was man denn normalerweise in beschriebenes Programmpaket hineinpack noch zulässig, oder muss ich dafür schon nen Anwalt bezahlen?

Danke für die Info und Gruß

XenonHub

Hallo Xenon,

dass das so kompliziert ist hätte ich gar nicht gedacht. Man
darf sich nach dem RDG

RDG? Reading oder was?

also nicht einmal absichtlich
„unqalifierte“ „Rechtsberatung“ zukommen lassen, oder wie ist
das?
Von solch merkwürdigen Gesetzen habe ich tatsächlich heute zum
ersten mal gehört.

Tja nun, vielleicht biste auf dem Ohr taub :smile:
Allgemein bezogen darf man antworten.
Einzelfallbezogen nicht.

Ist denn die Frage danach, was man denn normalerweise in
beschriebenes Programmpaket hineinpack noch zulässig,

Natürlich ist die zulässig, du darfst halt nicht das Wort „ich“ benutzen, sondern es allgemein formulieren ala:
Jemand packt seinen Code samt MPlayer Code usw.

Das Problem was ich sehe ist eher ein anderes, die Herrschaften im Rechtsbrett sind schon sehr fit, aber so Detailfragen kann schwierig werden.

Gruß
Reinhard