Muss ich kleine Löcher von Reißzwecken bei

… Auszug alle verschließen?

Ich fand hier leider nicht genau diese Fragestellung. In den meisten Fällen geht es um Dübel- und Bohrlöcher bzw generell größere Löcher die man bei Auszug logischerweise zuspachteln muss.

Mein Fall sieht anders aus: Es geht lediglich um ganz kleine Löcher von Reißzwecken in Holzpanelen in der Decke. Also etwas, das normal nicht einmal auffällt.

Der Vermieter meint, es mache keinen Unterschied ob die Löcher klein oder groß sind, „die Panele haben wieder so zu sein wie bei der Wohnungsübergabe“.

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man solche kleinen Löcher vernachlässigen kann. Aber das finde ich leider nicht mehr. Stimmt das?

Und vor allen Dingen, Löcher in einer normalen Wand kann man „normal“ entfernen. Kleine Löcher in Holzpanelen auch?

hallo Andy,

zur Frage der Entfernung würde ich einen Schreiner oder anderen Experten befragen. Dazu kann ich keine Auskünfte geben.

Hinsichtlich der Löcher kommt es meines Erachtens auf die Menge und die Frage an, ist die Befestigung von Reiszwecken in der Decke eine „normale“ Abnutzung der Mietsache. Schäden an der Mietsache sind ggf. vom Mieter zu beseitigen.