dito,
wenn es zeitlich möglcih ist wird das Gespräch geführt, oder zumidest mal angehört um was es geht und dann ein Termin ausgemacht, ansonsten ist ausser Wegschicken keine andere Möglichkeit gegeben.
dito,
wenn es zeitlich möglcih ist wird das Gespräch geführt, oder zumidest mal angehört um was es geht und dann ein Termin ausgemacht, ansonsten ist ausser Wegschicken keine andere Möglichkeit gegeben.
Vielleicht versuchst Du die verschiedenen Sachverhalte auch mal getrennt und differnziert zu betrachten, anstatt alles miteinander zu vermischen.
Punkt 1: Du willst mit dem Vermieter sprechen.
Mache einen Termin zu seinen Bürozeiten aus und informiere ihn, worum es gehen soll. Wenn die Bürozeiten nicht mit Deinen Arbeitszeiten kompatibel sind, ist das Dein Problem, das Du lösen mußt. Nimm’ Dir Urlaub, rede mit Deiner Führungskraft, wasauchimmer.
Punkt 2: Mangelhafte Hausmeisterleistung
Ein heikles Thema, das in praktisch jeder größeren Wohneinheit zu Konflikten führt. Manche glauben, daß sie bei hundert Leuten, die täglich ein und ausgehen und einer wöchentlichen Treppenhausreinigung erwarten können, daß das Objekt sieben Tage die Woche aussieht wie ihr eigenes, persönlich saubergelecktes Badezimmer. Das funktioniert aber nicht bzw. nicht zu diesem Preis.
Das Problem ist weiterhin, daß der Vertrag letztlich zwischen den Eigentümern und dem Hausmeister besteht. Wenn es objektiv Mängel bei den Hausmeisterdienstleistungen gibt, dann stelle diese schriftlich und am besten mit Datum und Uhrzeit versehen zusammen. Eventuell stellt der Vermieter ja fest, daß die erbrachten Dienstleistungen nicht im Einklang mit dem vereinbarten Leistungskatalog stehen.
Nachzuweisen, daß die umgelegten Kosten für die erbrachte Leistung zu hoch sind, dürfte praktisch nicht möglich sein. Das einzige was da hilft, ist der Nachweis, daß der Hausmeister vereinbarte Leistungen nicht erbringt - also bspw. nicht die bezahlten Stunden im Objekt zubringt oder einen Teil der Arbeiten (z.B. Fenster putzen) nicht erledigt.
Teilweise unterliegen Mieter und Eigentümer aber oft einem Irrtum, was die Art und Häufigkeit der zu erbringenden Leistungen angeht. So sind bspw. häufig die Außenreinigung von Fensterflächen oder gar der Rahmen nicht Teil des Leistungspakets. Immer wieder gerne wird auch über den Austausch von defekten Leuchtmitteln gestritten, die teilweise vom Hausmeister nicht einmal ausgetauscht werden dürfen (bspw. in Aufzügen oder bei wetterdicht verschlossener Außenbeleuchtung). Es ist weiterhin nicht Aufgabe des Hausmeisters, im Treppenhaus oder in anderen Gemeinschaftsräumen abgelegten (vermeintlichen) Unrat zu entfernen. Auch das darf er teilweise nicht einmal.
Will sagen: das ist ein komplexes Thema, bei dem wir hier ohne weitere Informationen nicht weiterkommen.
So ein Quatsch.
Warum willst du eigentlich sprechen?
Rechtliche Probleme klärt man schriftlich, gegebenenfalls mit Fristsetzung.
Man kann unberechtigte Nebenkosten auch einfach mal nicht bezahlen.
Man kann Einsicht in die Originalrechnungen nehmen.
Man kann bei Mängeln an der Mietsache direkt die Miete kürzen.
Und vor allem: Man kann trotz aller Differenzen praktisch nicht gekündigt werden, während du jederzeit eine fristgerechte Kündigung aussprechen kannst.
Der Vermieter kann sich viel einfacher von seiner Ehefrau scheiden lassen, als einen Mieter loswerden.
Was für ein Weltbild, angesichts dieser Bindung von „hat keine Rechte“ zu sprechen!
Eine Information, die ich keinem vorenthalten will: Mein Vermieter hat sich heute bei mir für das Verhalten meinem Mann gegenüber entschuldigt.
So ein Quatsch. Als Mieter hat man viel weitergehende Rechte, als als Vermieter.
Manchmal wundert mich das Anspruchsdenken von Mietern wirklich. Ich schildere Dir mal die andere Seite:
Wir haben ein händisch zu öffnendes Garagentor auf unsere Kosten gegen ein Automatiktor ausgetauscht. Wir haben nichts auf den Mieter umgelegt. Kostenpunkt ca. 2.000,00 €.
Dann mußten wir am neuen Tor neue „Fußleisten“ setzen und haben darauf hingewiesen, daß die Garage bis der Beton aushärtet nicht befahren werden kann. Das waren 3 Tage. Die Antwort war: entweder Ersatzgarage oder Mietminderung. Das waren dann 4,93 € Minderung.
Wir wollten eigentlich die 40 Jahre alten Fenster ersetzen, da einige schwergängig sind. Waren sie aber schon beim Einzug. Ist keine Modernisierung da es bereits doppelt verglaste Fenster sind. Können wir also nicht umlegen.
Rate mal wie hoch die Motivation jetzt ist?
Du siehst das völlig falsch. Es wird hier keine Lanze für den Vermieter gebrochen. Es gibt Dinge, auf die hat ein Mieter einen Anspruch, wenn sie vertraglich so geregelt sind. Und es gibt Dinge, auf die er keinen Anspruch hat.
Das mußt Du lernen zu trennen.
Wenn Dir mietvertraglich kein Sender für die Garage zugesichert wurde, dann hast Du keinen Anspruch darauf. Ob und wem er so einen Sender gibt, ist Sache des Vermieters. Das mag nicht fair sein, ist aber so.
Und mal ganz nebenbei: bei nervigen Mietern, die meinen alles muß so laufen, wie sie es meinen und wegen jedem Pipifax auf der Matte stehen, ist die Motivation dem Mieter entgegen zu kommen nicht sehr hoch.