Muss ich mich bei meinem Vermieter während dessen Bürozeiten vor der Tür abfertigen lassen?

Weil es immer wieder zu Missverständnissen zwischen unserem Vermieter und uns kommt, ist mein Mann heute während dessen Bürozeiten zum Vermieter gefahren, um ein klährendes Gespräch zu führen. Hier wurde er, wie schon so oft, vor der Tür einfach wie ein Botengänger abgefertigt, ohne über anstehende Probleme sprechen zu können. Müssen wir uns das gefallen lassen?

Klar. Ist vielleicht nicht nett, aber auf der anderen Seite, warum soll der Vermieter sich ein (noch dazu unterminiertes) Gespräch aufzwingen lassen? Nirgendwo ist ein Rechtsanspruch auf „klärende Gespräche“ kodifiziert. Versuchen kannst du ja, einen Termin zu vereinbaren, vielleicht ist der Vermieter ja bereit, mit euch zu sprechen, wenn er die Chance hat, sich vorzubereiten, aber darauf muss der Vermieter auch nicht unbedingt eingehen. Wenn du etwas willst, also ein Tun oder Unterlassen des Vermieters, dann wende dich schriftlich an ihn. Sollte der Vermieter ein Arschloch sein, dann versuche, diese schriftliche Kommunikation möglichst beweissicher zu gestalten.

Ich habe in der Vergangenheit immer wieder versucht, mich auch schriftlich an ihn zu wenden. Allerdings ohne Erfolg. Die Rechte liegen nur bei dem Vermieter. Der Mieter hat seine Miete zu zahlen und sonst still zu sein. Ich habe hier immer wieder das Gefühl, dass ich ein Mensch 2. Klasse bin. Außerdem hat mein Mann ein klares Thema angesprochen, dass er klären wollte. Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir so abgefertigt werden. Ich frage mich, warum Bürozeiten angeboten werden, wenn man nicht zu einem Gespräch eingelassen wird. E-Mails werden auch nicht beantwortet. Wahrscheinlich muss ich hier wirklich alles über einen Anwalt regeln.

Wer so unprofessionell und ungehobelt ist, einfach mit der Tür ins Haus zu fallen, braucht sich über „Missverständnisse“ nicht zu wundern. Der Vermieter wird vermutlich nicht den ganzen Tag däumchendrehend an seinem Schreibtisch sitzen, und nur darauf warten, dass ein Mieter vorbei kommt, um mit ihm „irgendetwas zu klären“. Das ist nicht der Sinn und Zweck von „Bürozeiten“. Ein Vermieter ist keine Post- oder Bankfiliale mit Schalterbetrieb! „Bürozeit“ heißt, dass man grundsätzlich bereit ist, in dieser Zeit Termine zu vergeben, telefonisch erreichbar ist, Dinge entgegennehmen kann, … aber ganz sicher nicht, dass man während dieser Zeit einfach durch die Tür gestolpert kommen kann, um auf einem sofortigen Gespräch zu bestehen.

Es könnte durchaus sein, dass der Mann einen Terminkalender pflegt, und so den ein oder anderen geplanten Termin und die ein oder andere geplante Tätigkeit hat, oder schlicht und ergreifend keine Lust auf ein Gespräch hat, bei dem keine Waffengleichheit herrscht, weil der Mieter sich auf seine Punkte perfekt vorbereitet hat, er aber damit aus heiterem Himmel überfallen werden soll. Es könnte sein, dass den Vermieter 1001 Dinge umtreiben, und er für genau diesen einen ganz konkreten Fall jetzt erst einmal einen Blick in die Akte bräuchte um zu sehen wie und warum da momentan ein bestimmter Sachstand herrscht, und er daraufhin dann gerne zu einen Gespräch auf Augenhöhe bereit wäre. Aber die Chance müsste man ihm natürlich geben.

Also nettes Brieflein schreiben, um Entschuldigung für den „Überfall“ bitten, und dann einen gemeinsamen Termin anfragen, um die dann nachfolgend konkret bezeichneten Dinge zu besprechen. Und wenn der Vermieter auf eindeutige Schreiben nicht reagiert, dann kann man ihm durchaus ankündigen, die Sache einem Anwalt zu übergeben, wenn er ansonsten nicht bereit ist, die Probleme zu besprechen und zu lösen.

Oder geht es ggf. um Dinge, bei denen der Mieter meint einen Anspruch zu haben, Großzügigkeiten erwartet, … die der Vermieter schlicht und ergreifend nicht bereit ist zu gewähren? Dann wäre es das gute Recht des Vermieters auf einer einmal getroffenen Entscheidung zu bestehen, und sich nicht auf weitere Diskussionen einzulassen.

BTW: Auch ich reagiere äußerst allergisch auf solche Überfälle. Ganz toll, wenn man mitten in einer großen Telefonkonferenz über gewichtige Dinge oder in der terminlich engen Prüfung eines Vertrages steckt, und es dann plötzlich an der Haustür klingelt, weil jemand „nur mal eben eine kurze Frage“ hat, und sich die Kosten für eine offizielle Beratung sparen will.

Japp, geht mir auch so. Termine machen ist keine so schwere Sache - aber sind wir ehrlich, die meisten Menschen sind professionell genug um dass auch zu wissen.

3 Like

Die Differenzen bestehen seit 2014. Terminabsprachen zu Zeiten, die ich auch mit meiner Arbeitszeit vereinbaren kann, sind nicht möglich. Bürozeiten sind Mo, Die, Do, Fr von 9:00 - 13:00 Uhr. Termine außerhalb der Bürozeiten werden generell abgeblockt. Ich habe eine Anfahrt zum Vermieter von 25 km. Auf E-Mails wird generell nicht geantwortet. Schreiben vom Mieterverein werden nicht beantwortet. Zudem sind wir nicht die einzigen Mieter, die über solch ein Gebahren schimpfen, sondern die gesamte Mietergemeinschaft von 74 Wohnungen sowie die 39 Wohnungseigentümer, die sich im gleichen Objekt befinden. Wie soll man sich denn bei einem solchen Vermieter richtig verhalten, der denkt, alle Rechte nur auf seiner Seite zu haben? Und keine Angst, ich kenne die Rechte und Pflichten der Mieter genau so gut wie die der Vermieter. Ich habe in den letzten Jahren oft genug versucht, alles friedlich zu regeln. Aber irgend wann geht es nicht mehr. Und ich wüsste auch nicht, für was ich mich entschuldigen soll. Vielleicht dafür, dass ich als Mensch 2. Klasse behandelt werde? Das bei uns von Seiten des Vermieters mit zweierlei Maß gemessen wird? Das ist ein Vermieter, dem es nur auf das Geld ankommt und der die Mieter als Störenfriede ansieht, die versuchen, bei seinem Eigentum etwas für Ordnung zu achten.

Wer schreibt, der bleibt.

1 Like

Ja dann geh doch zum Anwalt! Aber bitte nicht mit dem Wunsch, dass der dir einen Termin beim Vermieter zu einem dir genehmen Zeitpunkt verschafft, sondern mit einen Thema, zu dem du einen eindeutigen rechtlichen Anspruch hast.

Ich kann allerdings gewisses Verständnis für einen Vermieter aufbringen, dessen Mieter es offenbar nicht nur einmal, sondern trotz eindeutiger Reaktion sogar mehrfach mit überfallartigen Aktionen versucht haben, ein Gespräch zu erzwingen.

Und lass die Geschichte mit „Menschen 2. Klasse“ stecken! Das bringt für die Lösung eines konkreten Problems rein gar nichts.

4 Like

Mensch 2. Klasse: Ein Teil der Bewohner bekommt für die Zufahrt zur Tiefgarage eine Fernbedienung, der andere nicht. Ist das in Ordnung? Bei Ihnen wahrscheinlich ein „ja“.
Kleine Problemchen: Ständig für Leistungen bezahlen, die nicht erbracht wurden. Antwort bei Nachfrage: „Das haben wir schon immer so gemacht.“
Das zeugt doch von einem Super-Vermieter.

OK, also du bist nicht zu Terminen in der Zeit bereit, die der Vermieter anbietet, erwartest aber, dass der Vermieter sich terminlich ganz flexibel nach dir richtet. Fällt dir was auf? Offenbar willst du etwas vom Vermieter, bei dem der Vermieter für sich keinen Vorteil und keine rechtliche oder tatsächliche Handlungsnotwendigkeit sieht. Dann wäre es an dir, die terminliche Flexibilität zu zeigen.

Bei dieser Darstellung deucht mich zudem, dass ihr euch ggf. in Dinge einmischt, die euch nicht unbedingt etwas angehen/meint einen Anspruch auf Gleichbehandlung zu haben, der so nicht existiert.

Wenn es um Mängel geht, die justiziabel sind, dann mindert die Miete, und dann steht zu erwarten, dass der Vermieter sich schon rühren wird. Wenn es um „allgemeines Unwohlsein“ geht, dann mag das nicht sonderlich nett vom Vermieter sein, sich entsprechender Themen nicht anzunehmen, aber dann muss man das eben hinnehmen oder ausziehen.

3 Like

Ich hänge mich in Sachen rein, für die ich auch bezahle. Das ist das Hauptproblem. Bei Terminabsprachen bin ich in den ersten 2 Jahren meinem Vermieter entgegen gekommen und habe jedes Mal Urlaub geopfert. Wäre es da jetzt nicht auch einmal an meinem Vermieter, mir etwas entgegen zu kommen. Ich arbeite wöchentlich 42 - 43 Stunden. Da ist nicht viel mit Flexibilität. Hast du noch andere gute Ratschläge für mich?

Hat man denn einen vertraglichen Anspruch auf die Fernbedienung? Wenn ja, dann zum Anwalt. Wenn nein, dann mag es Gründe für die unterschiedliche Behandlung der Mieter geben, die du nicht zwingend kennen musst. Aber selbst wenn es diese nicht gibt: Du hast dann schlicht und ergreifend keinen Anspruch auf so einen Sender, wenn der nicht zwingend notwendig ist, die Mietsache im üblichen Rahmen zu gebrauchen. Egal, wer sonst einen hat!

Und warum zahlst du die dann? Das wäre doch eine 1A-Situation für eine Mietminderung, wenn es denn tatsächlich so ist. Spätestens wenn es ans Geld geht, wird der Vermieter sich schon rühren, wenn er meint, dass er im Recht ist.

Es geht übrigens überhaupt nicht um einen „Super-Vermieter“, sondern um die klar definierten Ansprüche beider Seiten. Nicht mehr und nicht weniger.

2 Like

Meinen Vermieter juckt es nicht einmal, wenn man den Ausgleich zum Teil über die Nachforderung der Betriebskostenabrechnung vornimmt. Und eine Mietminderung ist auch nicht so einfach mal durchzuführen.
Und bei der Fernbedienung habe ich ganz höflich um eine Begründung gebeten und auf eine Schwerbehinderung meines Mannes verwiesen. Die Antwort war, das diese nicht vorgesehen ist und damit fertig. Das ist bei mir keine Begründung für ungleiche Behandlung. Vor allem habe ich mehrfach auch auf die Schwerbehinderung meines Mannes verwiesen. Hinzu kommt, dass wir wie alle anderen für die Wartung und Reparatur der Fernsteuerun bezahlen dürfen, ohne sie nutzen zu können. Ist das für dich auch in Ordnung?

Dann hör doch auf dafür zu zahlen, wenn die Gegenleistung nicht erbracht wird. Mit Mieterverein/Anwalt eine angemessene Minderung besprechen, und dann sauber und ordentlich, so wie es vorgesehen ist, schriftlich Abhilfe einfordern und für den Fall des Verstreichens einer gesetzten, angemessenen Frist die Mietminderung ankündigen, und dann auch durchziehen.

Wenn das aber schon so lange dauert, und auch über die Einschaltung des Mietervereins da kein Fortschritt erzielt werden konnte, dann drängt sich bei mir aber erneut der Verdacht auf, dass es da ggf. um Dinge geht, die zwar „schön/nett/gerecht/…“ wären, die aber juristisch gerade eben nicht durchsetzbar wären. Und wenn sich der Vermieter dann auch solche Sachen ein Ei pellt, dann mag das „nicht nett“ sein, aber dann muss man damit eben leben oder ausziehen.

Und was die Termine angeht, ja, es wäre natürlich nett, wenn er sich auch mal nach dir richten würde. Das ist aber kein einklagbarer Anspruch! Ärgerlich, aber nicht zu ändern.

1 Like

Leider kann man nicht alles durch eine Mietminderung lösen. Hausmeistertätigkeiten zählen da nämlich nicht dazu. Da lässt sich leider nur etwas bei der Betriebskostenabrechnung etwas tun und ansonsten kann man nur zusehen, wie ein Wohnhaus Baujahr 2014 immer mehr verschlampt und der Vermieter tut nichts dagegen, obwohl er immer wieder darauf hingewiesen wird. So viel dazu, dass wir uns in Sachen reinhängen, die uns nichts angehen.

Die Sache mit den Nebenkosten ist, sorry bzgl. der deutlichen Worte, eine saublöde Idee. Denn auf die hat der Vermieter nun mal einen ganz eindeutigen Anspruch, wenn die Nebenkostenabrechnung sauber ist. Da wird es ihm leicht fallen, erfolgreich gerichtlich vorzugehen.

Warum ist denn „eine Mietminderung ist auch nicht so einfach mal durchzuführen“? Liege ich richtig mit meiner Vermutung, dass es da gar keine anerkannten Mängel gibt, die tatsächlich zu einer Minderung berechtigen würden?

Dann akzeptiere die Geschichte oder zieh eben aus, wenn du es mit diesem Vermieter nicht aushältst.

Und nochmal: Solange du nicht belegen kannst, dass du einen vertraglichen Anspruch auf eine Fernbedienung für die Garage hast, kannst du dem Vermieter erzählen, dass im Himmel Jahrmarkt ist! Es gibt dann keinen Anspruch auf „Gleichbehandlung“. Bitter, wenn man den Komfort gerade wegen einer Schwerbehinderung gerne hätte. Aber nun mal nicht justiziabel.

Wenn die Wartung der Fernsteueranlage gesondert in der Nebenkostenabrechnung auftaucht, dann kann man diese Position mit Hinweis auf fehlenden Nutzungsmöglichkeit zurückweisen.

2 Like

Es ist nur komisch, dass der Mieterverein ganz anderer Meinung ist als du. Die sehen da schon einige Fehltritte meines Vermieters. Und gerade bei Hausmeisterkosten bin ich der Meinung, dass man hier nur das bezahlen muss, was auch geleistet wurde und wenn Arbeiten nur sehr oberflächlich erledigt werden und der Vermieter nicht gegensteuert und Tätigkeitsnachweise erbringt, kann ich diese Kosten sogar ganz streichen. Mein Vermieter kann von Glück reden, dass ich davon keinen Gebrauch gemacht habe. Deine Ratschläge waren wenig hilfreich, da hier nur eine Lanze für den Vermieter gebrochen wird und der Mieter der Dumme ohne Rechte ist.

So, ich bin raus! Du willst hier offenbar keinen rechtlichen Rat, sondern suchst Bestätigung dafür, dass du ein armes kleines benachteiligtes Menschlein 2. Klasse und ohne Rechte bist.

Dann lass dir weiterhin ganz gemein aber frei von geeigneten Konsequenzen Geld aus der Tasche ziehen und fall so lange beim Vermieter mit der Tür ins Haus, bis der dir Hausverbot erteilt. Wenn es dich glücklich macht, …

BTW: Du kommst erst jetzt damit raus, dass es offenbar eine mangelhafte Hausmeisterleistung gibt. Ganz toll, solche vollkommen unwichtigen Infos nachzuschieben, und dann zu erklären, dass der Mieterverein zu genau diesem ganz speziellen - und uns allen hier bislang vorenthaltenen Detail - eine andere Meinung hat. So macht das wirklich Spaß, anderen Leuten helfen zu wollen.

6 Like

Das meinst du jetzt nicht im Ernst, oder?
Wenn die Lage so schlimm ist und ihr so viele seid, dürfte es ein Leichtes sein, einen Anwalt zu beauftragen und die Sache zu regeln.
Über „persönliche Gespräche“, ob mit Termin oder ohne, würde ich da gar nichts mehr versuchen. Und wenn d „die Rechte und Pflichten der Mieter“ kennst, weißt du, dass Mieter durchaus Rechte haben. Viele.
Also chill mal, wie meine Kinder sagen würden, nimm Dampf raus und lass die Sache vom Anwalt regeln.

2 Like

Du scheinst ja ziemlich verzweifelt nach BefürWörtern Deiner leicht abgehobenen Vorstellung zu suchen. Nein, es wird und kann hoffentlich nicht klappen! Es gibt kulturelle, soziale und politische Spielregeln, an die man sich normalerweise hält. Wenn Du das nicht willSt ist das Dein Ding.Aber beschweren Dich bei Verstoß nicht. Dann hast Du Grenzen überschritten. Sei froh, dass Dich nicht irgendwer verkloppt.
LG
Amokoma1