Muss ich mich mit dem Rennrad an Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autos halten?!

Hallo, könnt ihr mir vielleicht sagen ob ich mich mit meinem Rennrad auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autos halten muss. Bis jetzt hab ich die eigentlich immer ignoriert und bin gut durchgekommen damit…Nun wurde ich aber darauf angesprochen, was ich mir einbilden würde so zu rasen!
Wie ist da die Rechtslage?

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen nach §3 StVO wie z.B. die 50km/h in geschlossenen Ortschaften gelten nur für Kraftfahrzeuge.
Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Zeichen 274 gelten für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder.

Gruß Crack

Hallo,

Gegenfrage: Darf Dein Rennrad überhaupt auf die Strasse? Ist da Alles drin und dran, was für eine Straßenzulassung nötig ist?

Wenn Du nicht auf die Strasse darfst, hat sich Deine Frage erledigt …

Gruß
Jörg Zabel

Zu deiner Sicherheit und der Sicherheit der Allgemeinheit würde ich mich dran halten. Gesetze sind nicht nur zum Spaß da :wink:

ungefähr 90% der geschwindigkeitsbegrenzungen sind wesentlich geringer als die jeweils GEFAHRLOS mögliche geschwindigkeit. insofern ist das:

in diesen fällen nicht richtig.
abgesehen davon, dass es sich oftmals nicht um ein gesetz handelt, das da die zulässige geschwindigkeit beschränkt.

Das mag Deiner persönlichen Empfindung entsprechen, der Gesetzgeber hat aber eher die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer im Blick.

Was außer der StVO gibt denn noch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor?

Gruß Crack

Hallo,

du überliesst aber geflissentlich das:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern,
hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung
der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass
eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Ein Fahrrad ist auch ein Fahrzeug :slight_smile:

Nein, Radfahrer genießen Sonderrechte, sämtliche Regeln und Vorschriften gelten für sie nicht. Sie dürfen statt auf der Straße auf dem Gehweg fahren, auf der Straße statt auf dem Radweg, gerne auch in die falsche Richtung, in Fußgängerzonen natürlich auch, sie müßen Ihr Fahrzeug auch nicht beleuchten und Lichtzeichenanlagen gelten für sie auch nicht. Und selbstverständlich dürfen sie auch so schnell fahren wie sie mögen.

die stvo schreibt in keiner weise vor, dass an dieser stelle der landstraße eine begrenzung auf 70 zu gelten hat. das macht eine verordnung der zuständigen behörde.
mit mehr oder weniger sinngehalt. meistens ist es weniger. oft erheblich weniger. *
und mehr oder weniger angstreserve. in aller regel ist es mehr. erheblich mehr.

ja sicher. und damit sind sie für mich ‚nur zum spaß‘.

ich habe selbstverständlich für die folgen gerade zu stehen. ich allein. aber lachen darf ich trotzdem drüber.

*: in niedersachsen wird gerade vom land eine initiative betrieben, alleen sicherer zu machen. und das bedeutet für eineige gemeinden: hirn ausschalten und schilder aufstellen. und so steht dann ‚70 wegen baumunfällen‘ an stellen, an denen weit und breit kein baum zu sehen ist. oder an denen die bäume wegen eines tiefen und breiten grabens nur von panzern erreichbar sind. das kann man nur mit ausreichend lachen aushalten, sonst müsste man pausenlos weinen ob des schwachsinns.
wann steht papa staat vor der tür und erklärt mir: du darfst bei dem wetter heute nicht ohne jacke raus?

Nein? Wodurch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung denn angezeigt und vorgeschrieben? Durch ein Papierschild mit dem Text „Verordnung sowieso“ einer Behörde oder nicht doch durch ein Verkehrszeichen der StVO?

Der Rest Deiner Ausführung ist wieder nur persönliche Empfindung die ich Dir nicht nehmen kann.

Gruß Crack

Die Frage ist überhaupt nicht blöd.
Mit dem Fahrrad fahre ich morgens in der dort sinnfreien umweltschädigenden 30er Zone 50 und in Spielstraßen überschreite ich schon gerne mal die 7 kmh - was auch ein Jogger leicht schafft.
Soweit ich weiß, kommen wir Radfahrer hier kostenlos davon, da ein Tacho nicht vorgeschrieben ist und die Meßgeräte nicht auf Radfahrer geeicht sind. Es gibt auch keine festen Geschwindigkeitsregeln für Radfahrer.
Anhalten und ermahnen ist eine natürliche Aufgabe der Ordnungshüter.
K.

Servus,

guck mal, ob Du im Text zu Zeichen 274 irgendwas findest, was die Gültigkeit auf PKW beschränkt: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm

Eine Kombination von Zeichen 274 mit Zeichen 1048-10 hätte die von Dir erträumte Bedeutung; ich wage aber die Vermutung, dass es deutschlandweit kein Zeichen 274 mit diesem Zusatz gibt.

Schöne Grüße

MM

Hi,

in § 3 StVO ist aber beim Punkt Höchstgeschwindigkeit in (3) nur von „Kraftfahrzeugen“ die Rede. Davor heisst es in (1): „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug
ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den
Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den
persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
anzupassen.“ http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Gruss
K

Das Rennrad gehört auf den Radweg, hast du ein Pedelec, mit dem du schneller als 25 km/h fahren kannst bzw. ein E-Bike mit bis zu 500 Watt Motoren gilt das als Mofa und gehört auf die Straße.