Muß ich mir die Ablehnung der Garantie durch den Hersteller gefallen lassen ?

ch habe mir vor ca. 4 Monaten eine Soft Air Pistole gekauft die nun nicht mehr richtig funktioniert.
Bin dann in den Laden wo ich sie gekauft habe und habe dies reklamiert. Dort wurde sie vom " Fachpersonal "auseinander genommen um nachzusehen was defekt ist. Es wurde festgestellt daß sie zur Reparatur zum Hersteller eingeschickt werden muß und es sich um einen Garantiefall handelt.
Nach ca. 2 Wochen kam sie wieder zurück mit dem Vermerk :
„Artikel überprüft, Artikel defekt durch Gewalteinwirkung, Reparatur übersteigt Neupreis, keine Arbeiten ausgeführt, Bedienungsfehler, Bedienungsanl./ Zusatzanweisung nicht beachtet.“
Zum punkt Bedienungsfehler: die Soft Air kann eigentlich nichts falsch bedient werden was mir im Laden auch bestätigt wurde.
Zum Punkt Reparatur übersteigt Neupreis : da es sich um eine sehr hochwertiges Produkt der Fa. umarex handelt die knapp 180 € gekostet hat frage ich mich schon sehr ob eine Reparatur den Neupreis übersteigt, der Meinung ist auch der Büchsenmacher im Laden.

Muß ich mir die Ablehnung der Garantie gefallen lassen ???

Google nach Gewährleistung und lies nach,

  • wer in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf Dein Ansprechpartner ist,
  • welche Verpflichtungen dieser hat und, besonders wichtig,
  • wer in diesem Zeitraum nachweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorlag.

Grüße
HM
Hush - Deep Purple 1968 - Shades of Deep Purple.

Danke für deine Info, ich habe gegoogelt und sehr interessante Fakten gefunden.
Du hast mir damit wirklich weitergeholfen, Danke nochmal.
Ich hoffe nur daß sich die „Verkäufer“ auch daran halten.
MfG.

Hallo,

gefallen lassen muss man sich eine Garantieablehnung nicht.
Sollte aber zum Beispiel etwas abgebrochen sein oder durch einen Sturz angebrochen sein kann der Hersteller die Garantie ablehnen. Allerdings sollte so ein Gerät schon mal einen Stoß ab können.
Da der Verkäufer wohl in diesem Fall nicht für die Garantie verantwortlich ist, würde ich mich mal schriftlich an den Hersteller wenden mit der Bitte um etwas Kulanz. Gerade bei Markenhersteller erreicht man meistens etwas.

Viel Glück

Wenn der einfache Verkäufer die Pflichten seines Chefs nicht kennt, dann musst Du eben darauf bestehen den Chef zu sprechen.

Als ich zu verstehen gab daß ich über die Rechtslage bescheid weis gab es auch kein sträuben mehr und der Artikel wurde umgetauscht.
Ich hatte auch immer den Eindruck daß sie über die " umkehr der Beweispflicht " sehr wohl bescheid wußten dadurch gab es dann letztendlich auch keine großen Diskussionen mehr.

Danke für den Infos, ohne hätte ich wohl in die Röhre geschaut.

da in den ersten 6 Monaten die umkehr der Beweispflicht gilt blieb dem Verkäufer keine andere Möglichkeit mehr und hat den Artikel umgetauscht.
Danke, MfG.