Hallo zusammen,
seit April 2003 gibt es ja ein neues Gesetz, welches die Einberufungsbedingungen regelt. Unter anderem wurde das maximale Einberufungsalter auf 23 Jahre runtergesetzt, außerdem werden T3-Gemusterte nicht mehr eingezogen.
Ich war im November 2000 für ca. einen Monat bei der BW, wurde danach wegen eines Leistenbruchs zurückgestellt und auf T3 runtergestuft. Aufgrund einer Ausbildung, die ich dann 2001 antrat, wurde ich bis August 2004 erneut zurückgestellt. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann schon 24. Eigentlich dachte ich die ganze Zeit, damit wäre ich aus dem Schneider, aber ich habe kürzlich gelesen, dass diese Neuregelung nur für Leute gilt, die noch nicht bei der BW waren.
Ich bin mir nicht sicher, ob sie damit nur die heruntergesetzte Altersstufe meinen oder auch das mit dem T3. Ich habe mich nämlich bei einer FH beworben und die brauchen noch irgendwas vom KWEA.
Weiss jemand, wie es in meinem Fall mit der Wehrpflicht aussieht?
Vielen Dank,
Thomas