Folgende Situation: ich arbeite mit einigen Freunden an einer kleinen Broschüre für unsere Lieblingsband (sprich Fan -Magazin). Diese verkaufen wir dann weiter, auch an den Merch der Band (mit Handelsrabatt). Jetzt ist meine Frage ob ich da nun ne MwSt drau setzen muss und ob ich uns irgendwo anmelden muss. Unternehmen, eingetragener Verein etc. wir wollen keinen Gewinn erzielen, der Erlös geht komplett in die Finanzierung des Heftes, bzw des nächsten. Das heft erscheint auch nicht regelmässig, sondern dann wenn wir mal wieder lust zu haben und die auflage ist auch sehr klein. Hoffe jmd kann mir helfen. Besten dank im Voraus.
Hallo,
ich würde sagen, ihr fallt unter die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG - keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch kein Vorsteuerabzug.
Wenn ein Gewinn rauskommen würde, müsstet Ihr den anteilig jeder in der Steuer angeben, aber wenn eh nix rauskommt, dürftet ihr auch da kein Problem haben.
Hoffe, ich konnte helfen…
Hallo,
schwer zu sagen, da zuwenig input. Aber ich tippe einfach mal ins Blaue:
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Wenn ihr das Heft verkauft, dann seid ihr Gewerbetreibende, da es nicht Euer eigenes Marketing ist (Ihr seid ja die Fans und nicht die Band). Also: Gewerbeanmeldung ist beim Gewerbeamt notwendig.
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Ich gehe davon aus, dass Euer Jahresumsatz UNTER 17.500 EURO mit dem Fanprojekt liegen wird. Dann seid Ihr Kleingewerbetreibende und könnt Euch von der USt. befreien lassen (einfach dass Feld in dem Formular ankreuzen, welches Euch das Finanzamt schicken wird.) Die schicken Euch den Fragenbogen automatisch, da die vom Gewerbeamt die Mitteilung erhalten, dass Ihr ein Gewerbe angemeldet habt.
Vorsicht beim Jahresumsatz, wenn Ihr mitten im Jahr mit der Anmeldung startet: Das FA rechnet eiskalt Eure Umsätze auf 12 Monate hoch. Und wenn Ihr dadurch die 17.500 EUR überschreitet, dann schlagen die zu. Größtes Problem dabei sind sich einpendelnde verkaufte Exemplare. Zuerst wird wenig verkauft - Eurer Fan-Magazin muss ja erst bekannt werden. Das spricht sich in der Szene rum. Ihr bekommt mehr Abnehmer (was ich Euch wünsche). Doch dann kommt irgendwann die Sättigung - da Ihr fast alle (kaufwilligen) Fans erreicht habt. Wenn vor der Sättigung aber ein Jahreswechsel liegt, dann geht das FA von einem weiteren Zuwachs aus und schätzt den. Da können dann utopische Zahlen rauskommen.
Noch Fragen? Call me.
Gilt auch, wenn Euer Jahresumsatz größer als 17.500 EUR ist. Dann muss ich noch einmal neu texten.
Wüsche Euch viel Erfolg.
PS.: Eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt das FA Euch immer. Und das ist auch gut so. Gewinn können aber auch kostenfreie oder vergünstigte Karten für Euch sein; ggf. sogar backstage …
Hallo!
Entscheidend sind die ersten zwei Sätze hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
D.h., wenn ihr öfter dieses Heft produziert und Einnahmen erzielt, dann schlägt das Umsatzsteuergesetz zu. Es kann sein, dass ihr unter die 7% Umsatzsteuer fallt (ach so, Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer), das muss aber für euren speziellen Fall geprüft werden.
Ihr könnt nach § 19 vermutlich die Kleinunternehmerregel anwenden, wenn ihr unter 17.500 EUR Einnahmen pro Jahr bleibt. Dass müsst ihr aber dem Finanzamt mitteilen, d.h. das Finanzamt muss sowieso Kenntnis von eurer Tätigkeit erhalten.
Um den konkreten Ablauf für euch korrekt festlegen zu können, empfehle ich die Investition in eine Steuerberaterstunde.
(Falls ihr mit 7 % davonkommt, könnte sich die Umsatzsteuer sogar lohnen, denn auf die meisten Ausgaben fallen 19% an, d.h. ihr würdet jährlich vom Finanzamt etwas wiederbekommen.)
Hallo,
für die Umsatzsteuer ist entscheidend - wie bereits hier geantwortet -, ob die Einnahmen im Kalenderjahr 17.500 EUR übersteigen oder nicht. Wenn nicht, dann sind Sie sogenannte Kleinunternehmer. Die Umsatzsteuer ist dann grundsätzlich kein Thema für Sie.
Anders die Einkommensteuer - wird die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben - auch wenn der Gewinn nicht ausgezahlt und statt dessen zur Finanzierung neuer Ausgaben verwendet wird - dann ist der jährlich erzielte Gewinn einheitlich und gesondert zu ermitteln und unter den beteiligten Freunden aufzuteilen und dann von jedem in seiner privaten Einkommensteuererklärung zu versteuern.
Der Rat durch einen Steuerberater , wie bereits hier in einer Antwort hingewiesen, ist nur zu empfehlen - Guter Rat schont das Vermögen.
Im Übrigen gibt es auch weitere Infos auf folgenden Seiten
http://www.betriebsausgabe.de
http://www.gruenderlexikon.de
Antwort derzeit nicht möglich
Hallo,
ist das eine große, bekannte Band und ihr seit „nur“ Fans, die der Band namentlich bekannt sind?
Oder ist das war regionaleres und ihr kennt die Bandmitglieder persönlich oder seit gar selbst Bandmitglieder?
Egal wie, entscheidend ist immer der Jahresumsatz. Bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 € kann man auf Antrag auf die Ausweisung von Umsatzsteuer verzichten § 19 Umsatzsteuergesetz.
Wichtig, es handelt sich um ein Druckereierzeugnis, somit wäre der ermäßigte Steuersatz von 7% anwendbar.
Gruß
Lawrence
Hi,
Sorry für die verzögerte Antwort.
Die Umsatzssteuerpflicht hängt von der Umsatzhöhe und dem Gewiinn ab. Die genauen Werte hierzu finden sie im USt.Gesetz. M. E. da sie hier nur einen geringen Umfang haben dürfte keine Umsatzsteuerpflicht vorliegen.
Jedoch könnte die Optierung zur Umsatzsteuer, also freiwillig eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen, Vorteilhaft sein. Das ist aber an Hand der genauen Zahlen mal durchzurechnen.
Grüße
Mirko