Hallo lieber Kreppel,
unter Umständen werden Sie zu dem Musterungstermin bei Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt zu gehen haben und werden tauglich eingestuft. So weit so gut.
Da Sie wegen Ihrer Schulpflicht bis zum 31.07.2011 zurück gestellt sind, hat eine Pflichtdienstableistung keine Bedeutung mehr für Sie.
Die Aussetzung der Wehrpflicht und somit auch des Zivildienstes tritt zum 30.06.2011 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt keinen Pflichtdienst aber den Bundesfreiwilligendienst ableisten können, wenn Sie wollen bzw. es sich wegen einer beruflichen Orientierung anbietet (Infos unter google: Bundesfreiwilligendienst).
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist zwingend über das Kreiswehrersatzamt zu versenden und an das Bundesamt für den Zivildienst zu adressieren … Infos zur Verweigerung unter www.zivildienst.de). Die Anerkennung oder auch nicht hat aber keine Auswirkung mehr auf irgendeine Dienstableistung.
Liebe Grüße
Peter Knoll
Zivildienstbeauftragter
Hallo,
ich bin 17 Jahre alt und bekam vor einiger Zeit (vor der
Neuregelung zum Wehrdienst) einen Brief vom
Kreiswehrersatzamt, in dem ich meine Daten in verschiedene
Formulare eintragen musste und diese zurückschicken sollte.
Da ich Abitur mache, wurde zusätzlich noch ein Brief
geschickt, mit Studiermöglichkeiten bei der Bundeswehr.
Außerdem mit der Anmerkung, dass der Musterungstermin früh
genug angekündigt werden würde.
Nun meine Frage:
Ist laut Neuregelung neben dem Wehrdienst nicht auch der
Zivildienst abgeschafft? Wenn ja, werde ich wahrscheinlich
nichts mehr vom Kreiswehrersatzamt hören, oder?
Danke im Voraus für die Antworten