Hallo obi1,
klasse, dass Du im Original nachgelesen hast - normalerweise sind die Leute beleidigt, wenn ich sie zur Quelle schicke.
Ja, es ist so, wie Du sagst: Entweder Selbstnutzung von Anfang bis Ende, oder Selbstnutzung im Jahr der Veräußerung und die beiden ganzen Jahre vorher.
Das Meldedatum spielt in der Einkommensteuer nie eine Rolle - wenn das Haus leerstand und renoviert wurde, mit der Absicht, dort selber einzuziehen, ist das gleichbedeutend mit „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“.
Da passiert nichts - es kann höchstens sein, dass da ein Übereifriger wissen möchte, was in der Zeit zwischen Kauf und Anmeldung war. Dem kannst Du dann, wenn Du magst, schreiben:
"Sehr geehrter Herr Bachleitner,
in der Zeit zwischen Anschaffung und Einzug habe ich in dem Objekt nicht etwa (wie Sie eventuell mutmaßen) ein Bordell betrieben, sondern nach Feierabend und an Wochenenden gerödelt habe, wie Sie selber das vermutlich Ihrer Lebtag nicht tun werden. Im Einzelnen war zu machen:
- Aufgraben und Isolieren von 140 lfdm Fundament
- Neueindecken von 120 m² Dachfläche
- Einbringen von 120 m" Dampfsperre und Isoliermatte
- (…) (…)
Sämtliche aufgezählten Maßnahmen dienten der Herstellung der Nutzbarkeit des Objektes zu eigenen Wohnzwecken.
Für Ihre weiteren Fragen stehe ich jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Franz-Karl Wohnhaas"
Schöne Grüße
MM