Muss ich Steuern bezahlen beim Hausverkauf?

Hallo obi1,

klasse, dass Du im Original nachgelesen hast - normalerweise sind die Leute beleidigt, wenn ich sie zur Quelle schicke.

Ja, es ist so, wie Du sagst: Entweder Selbstnutzung von Anfang bis Ende, oder Selbstnutzung im Jahr der Veräußerung und die beiden ganzen Jahre vorher.

Das Meldedatum spielt in der Einkommensteuer nie eine Rolle - wenn das Haus leerstand und renoviert wurde, mit der Absicht, dort selber einzuziehen, ist das gleichbedeutend mit „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“.

Da passiert nichts - es kann höchstens sein, dass da ein Übereifriger wissen möchte, was in der Zeit zwischen Kauf und Anmeldung war. Dem kannst Du dann, wenn Du magst, schreiben:

"Sehr geehrter Herr Bachleitner,

in der Zeit zwischen Anschaffung und Einzug habe ich in dem Objekt nicht etwa (wie Sie eventuell mutmaßen) ein Bordell betrieben, sondern nach Feierabend und an Wochenenden gerödelt habe, wie Sie selber das vermutlich Ihrer Lebtag nicht tun werden. Im Einzelnen war zu machen:

  • Aufgraben und Isolieren von 140 lfdm Fundament
  • Neueindecken von 120 m² Dachfläche
  • Einbringen von 120 m" Dampfsperre und Isoliermatte
  • (…) (…)
    Sämtliche aufgezählten Maßnahmen dienten der Herstellung der Nutzbarkeit des Objektes zu eigenen Wohnzwecken.

Für Ihre weiteren Fragen stehe ich jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Franz-Karl Wohnhaas"

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
ich möchte mein privat genutztes Haus verkaufen, und da ich damit wohl einen Gewinn erzielen werde, würde es mich interessieren ob ich darauf Steuern bezahlen muss?
folgendes habe ich gelesen:

„Die Steuer für den Hausverkauf müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie das
Haus selbst genutzt haben. Die Pflicht zur Steuerzahlung kann innerhalb
der Spekulationsfrist entfallen. Um innerhalb dieser Frist keine Steuer
für den Hausverkauf zahlen zu müssen, reicht es aus, dass Sie oder Ihre
Angehörigen im Verkaufsjahr und zwei Jahre zuvor in diesem Haus gewohnt
haben.“

jetzt ist es so, dass ich selbst darin wohne. Gekauft habe ich das Haus im Oktober 2012, also vor knapp 3 Jahren, gemeldet bin ich hier jedoch erst seit Februar 2013 da ich das Haus erst renovieren musste.
Nun meine Frage, zählen die 3 Jahre ab dem Datum Hauskauf, oder das Meldedatum dort?

Viele Grüße
obi

Hallo Obi,

da wärst Du besser zum Schmitt gegangen statt zum Schmittchen - es wird so viel Zeugs im Internet kreuz und quer herumgeschmiert, aber das Einkommensteuergesetz ist online veröffentlicht und sehr leicht zu finden; in §23 EStG hättest Du lesen können, dass auf den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks, das von Anschaffung bis Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt war, nie Einkommensteuer erhoben wird.

Schöne Grüße

MM

Ok Danke, wenn ich da mal ein Abschnitt zitieren darf:

„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung
oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen
Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden
vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;“

hätte ich mein Haus also zuvor vermietet gehabt, müsste ich diese 3 Jahre abwarten. Da ich mein Haus jedoch von Anfang an selbst bewohnt habe, spielt der Zeitraum keine Rolle. Ist das so richtig? möchte halt nur 100% sicher sein, denn die 3 Jahre sind ja fast rum, und nicht das ich wegen 1 Monat oder so doch noch versteuern muss…

was ich dann allerdings nicht verstehe, mein Vater kaufte sich vor ca. 4 Jahren eine Wohnung auch zur Selbstnutzung, die er vor 2 Jahren wieder verkaufte und musste sie versteuern.

Servus,

dann war die Veranlagung falsch und er hat versäumt, Einspruch einzulegen.

Oder die Wohnung gehörte zu einem Betriebsvermögen.

Oder nur ein Teil der Wohnung gehörte zu einem Betriebsvermögen, und nur der auf diesen Teil entfallende Veräußerungsgewinn musste versteuert werden.

Schöne Grüße

MM