Muss ich Unterhalt zahlen? (Bite nicht falsch verstehen, bin zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig)

Hallo,

ich habe mit meiner Ex eine mittlerweile fast 12 jährige gemeinsame Tochter, welche bei ihren Stiefeltern lebt.

Ich selber bin seit zwei jahren verheiratet und wohne mit meiner Ehefrau und unseren bei den Kindern ( 6 und 4 Jahre alt) zusammen in einer Wohnung. Ich bin Zeitarbeiter und verdiene einen Witz. ( ca. 1000€ netto bei Steuerklasse 4).

Jetzt will ich wissen:

Muss ich überhaupt bezahlen? Was ist, wenn ich endlich, da ich Zeitarbeiter bin, von einer Firma „übernommen“ werde und mehr verdiene… sagen wir mal 1400€ netto. Mss ich dann für mein erstes Kind bezahlen? Mir wurde mal gesagt, dass meine beiden Kinder, welche zusammen mit meiner Frau und mir in einer gemeinsamen Wohnung leben, quasi an erster Stelle kommen.

Wie genau muss ich das verstehen und was erwartet mich?

…ich möchte bitten, dass nur Leute antworten, die ECHTES Wissen, in Bezug auf dieses Thema haben. KEINE Vermutungen o.Ä. Das wäre echt super.

MfG

Wenn du die besonderen Bedingungen für Fragestellung in dieser Rubrik beachtest ist eine qualifizierte Antwort nicht ausgeschlossen.
So, wie du jetzt deine Frage gestellt hast, DARF dir hier gar kein RA antworten.

Im Unterhaltsrecht gilt der Kindesunterhalt als absolut vorrangig vor allen anderen Verpflichtungen. Dabei wird nicht zwischen Kindern aus früheren und aktuellen Verbindungen unterschieden. Du musst also für dein erstes Kind genauso zahlen, wie für deine beiden anderen.

Der Selbstbehalt für Berufstätige liegt derzeit bei 1080 Euro. Verdienst du mehr, ist davon der Kindesunterhalt zu bestreiten. Hier kannst du nachschauen, wie das in den verschiedenen Verdienststufen aussehen kann.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2015/index.php

Da Unterhaltsrecht insgesamt eine sehr komplizierte Angelegenheit ist, solltest du im Zweifelsfall einen Fachanwalt befragen.

Jule

Grundsätzlich ist jedes Elternteil, bei dem die Kinder NICHT hauptsächlich leben, unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts wird nach einer Liste berechnet (ich glaube, sie heißt „-nürnberger Liste“, kann mich aber auch irren). Da wird die Sorgepflicht für weitere Kinder, die bei einem leben, mit eingerechnet, d. h. von der Listenverpflichtung abgezogen.

Bei 1.000 EUR wird da nichts übrig bleiben, also wird das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten und regelmäßig die Einkommenssituation hinterfragen. Verdient man dann entsprechend, muss man zurückzahlen bzw. dann zusätzöoch selbst Unterhalt zahlen.

Aber alles unter Berücksichtigung einer Grundversorgung aller Beteiligung, also mal keine Sorgen.

Alles Gute!

Du meinst sicherlich die Düsseldorfer Tabelle!

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Genau die… Wollte mir gerade nicht einfallen, da ich noch nicht in der Situation bin, Unterhalt zu zahlen oder einzuklagen.

Aber ich bin schon Stiefvater gewesen und habe am Rand mitbekommen, wie das geregelt wird.

Hallo alle Kinder werden gleich gestellt dafür gibt es eine extra Berechnungsliste die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Anhaltspunkt bei 1400 Netto wird da nicht viel übrig bleiben. Lass es nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen wenn jemand von dir Unterlagen haben will (Jugendamt/Anealt) gib sie ab und lasse sie von einem Anwalt im nachhinein prüfen. Die Berechnung ist leider nicht ganz so einfach und verwirrend

Nur zur Klarstellung: Weder WAR noch BIN ich in der Situation, Unterhalt zu zahlen oder einzuklagen, aber ich dachte, so etwas gehört einfach zum „Allgemeinwissen“ eines Erwachsenen. Ich habe mich wohl geirrt, kommt auch mal vor!

Wieso sollte etwas zum Allgemeinwissen gehören, was man eigentlich anstrebt, nicht in Anspruch zu nehmen, weil man eigentlich beabsichtigt seine Kinder mit dem Partner zusammen gemeinsam (nicht getrennt!) großzuziehen?

Allgemeinwissen wird an einer allgemeinbildenden Schule gelehrt. Das Thema "Familie wird in Religion oder Ethik besprochen, aber nur idealisiert. Über Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht wird nicht oder nur am Rande besprochen… Das Ziel ist ja, die Schüler zu Partnern zu machen, die sich nicht trennen würden. Trennen darf man sich, wenn Gewalt eine Rolle spielt. Für andere Gründe soll immer eine Lösung zum Zusammenbleiben gefunden werden.

Ist abhängig vom Lehrer und vom Bundesland, was wie angesprochen wird. Aber ich bin der, der immer für die Lösung einsteht und habe auch schon viele Beziehungen von Freunden „gerettet“, deshalb war auch in meinen Beziehungen mein Interesse für Unterhalt usw. gering. Ich habe in der Zeit nur als Stiefvater für die „mitgebrachten“ Kinder fungiert. Weitere waren im Gespräch, aber dazu ist es nicht gekommen.

Weil sich Allgemeinwissen nicht nur auf das beschränken sollte, was man in Anspruch nehmen möchte.

Diese Sichtweise erscheint mir doch sehr eingeschränkt, nichts für Ungut. Natürlich lernt man das AUCH dort, aber nicht nur!

Auch diese Sichtweise finde ich sehr eingeschränkt, ist aber nur meine persönliche Meinung.

Vielleicht wäre es sinnvoll, sich im Leben zu beschränken. Ich bin sicherlich kein Fachidiot, aber alles, was ich über meine eigentliche Qualifikation hinaus weiß, hat mit meinem Hauptberuf zu tun.

Als Beispiel: Als Kfz-Mechatroniker auch lackieren können, oder als Internist auch sicher im HNO-Bereich diagnostizieren…

Aber dass du mir, nur weil mir nach Jahren, dass ich das letzte Mal mit jemandem über Unterhalt geredet habe, der Begriff „Düsseldorfer Tabelle“ nicht eingefallen ist, einen Strick drehst… Jämmerlich!!!

Natürlich darf er. Es gibt keine Benutzergruppen, die von der Antwort auf Fragen ausgenommen sind. Ob das Rechtsdienstleistungsgesetz verletzt wird, hat letzten Endes der Betreiber zu entscheiden, denn er trägt die potentiellen Konsequenzen.

Jule