Hallo Gemeinde,
weiß gar nicht ob ich mit meinem Anliegen hier wirklich richtig bin, versuche es dennoch mal.
Folgender Sachverhalt:
Bin im Jahre 2001 gemustert worden. Darüber habe ich eine Benachrichtigung erhalten und zwar mit dem Vermerk: " Sie sind wehrdienstfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten. "
Beigefügt war ein handschriftliches Formular welches den Namen: " Ärztliche Entscheidung / Verwendungsauweis" trägt.
Dort ist auch eine sogenannte Signierziffer (nur für statistische Zwecke) Vermerkt. Dort wurde die Ziffer 3 angekreuzt. Bedeutet dies jetzt dass ich T3 gemustert worden bin, oder wie stellt sich das ganze dar?
Derzeit leiste ich meinen Wehrdienst in Form des Zivildienstes beim THW ab, da ich aber voll berufstätig, ein Abendstudium mache und dazu Wochenendpendler (300 km ) bin … habe ich überlegt ob ich überhaupt zum Wehrdienst eingezogen werden kann, bzw. eingezogen werde, wenn ich T3 gemustert worden bin. Denn auf den Seiten der Bundeswehr steht bezüglich der derzeitigen Einzuspraktik, dass T3 gemusterte Männer nicht mehr eingezogen werden.
Ist dies nun richtig, und wo kann ich mir dazu einen wasserdichten rechtlich sicheren Rat holen?
Ich danke bereits jetzt für eine hilfreiche Antwort und wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Stefan