Muss ich Wherdienst ableisten?

Hallo Gemeinde,

weiß gar nicht ob ich mit meinem Anliegen hier wirklich richtig bin, versuche es dennoch mal.

Folgender Sachverhalt:

Bin im Jahre 2001 gemustert worden. Darüber habe ich eine Benachrichtigung erhalten und zwar mit dem Vermerk: " Sie sind wehrdienstfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten. "

Beigefügt war ein handschriftliches Formular welches den Namen: " Ärztliche Entscheidung / Verwendungsauweis" trägt.

Dort ist auch eine sogenannte Signierziffer (nur für statistische Zwecke) Vermerkt. Dort wurde die Ziffer 3 angekreuzt. Bedeutet dies jetzt dass ich T3 gemustert worden bin, oder wie stellt sich das ganze dar?

Derzeit leiste ich meinen Wehrdienst in Form des Zivildienstes beim THW ab, da ich aber voll berufstätig, ein Abendstudium mache und dazu Wochenendpendler (300 km ) bin … habe ich überlegt ob ich überhaupt zum Wehrdienst eingezogen werden kann, bzw. eingezogen werde, wenn ich T3 gemustert worden bin. Denn auf den Seiten der Bundeswehr steht bezüglich der derzeitigen Einzuspraktik, dass T3 gemusterte Männer nicht mehr eingezogen werden.

Ist dies nun richtig, und wo kann ich mir dazu einen wasserdichten rechtlich sicheren Rat holen?

Ich danke bereits jetzt für eine hilfreiche Antwort und wünsche euch allen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Stefan

Auch hallo.

Bin im Jahre 2001 gemustert worden. Darüber habe ich :eine
Benachrichtigung erhalten und zwar mit dem Vermerk: " :Sie sind
wehrdienstfähig mit Einschränkung in der :Grundausbildung und
für bestimmte Tätigkeiten. "

Beigefügt war ein handschriftliches Formular welches :den
Namen: " Ärztliche Entscheidung / Verwendungsauweis" :trägt.

Dort ist auch eine sogenannte Signierziffer (nur für
statistische Zwecke) Vermerkt. Dort wurde die Ziffer 3
angekreuzt. Bedeutet dies jetzt dass ich T3 gemustert :worden
bin, oder wie stellt sich das ganze dar?

Ja, ist wie eine Note im Sport Unterricht.

Derzeit leiste ich meinen Wehrdienst in Form des :Zivildienstes

Du hast Dich doch sicherlich beim THW für einen bestimmten Zeitraum verpflichtet und kommst Deiner Pflichtleistung auch nach, oder ? Hier was dabei: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

beim THW ab, da ich aber voll berufstätig, ein :Abendstudium
mache und dazu Wochenendpendler (300 km ) bin … habe :ich
überlegt ob ich überhaupt zum Wehrdienst eingezogen :werden
kann, bzw. eingezogen werde, wenn ich T3 gemustert :worden bin.

Zur Not kann das mit dem Beruf als Härtefall angeführt werden.

Denn auf den Seiten der Bundeswehr steht bezüglich der
derzeitigen Einzugspraktik, dass T3 gemusterte Männer :nicht
mehr eingezogen werden.

Auch die BW muss sparen… Da werden eben nur noch die Besten genommen :smile:

HTH
mfg M.L.

Dort ist auch eine sogenannte Signierziffer (nur für
statistische Zwecke) Vermerkt. Dort wurde die Ziffer 3
angekreuzt. Bedeutet dies jetzt dass ich T3 gemustert :worden
bin, oder wie stellt sich das ganze dar?

Ja, ist wie eine Note im Sport Unterricht.

Derzeit leiste ich meinen Wehrdienst in Form des :Zivildienstes

Du hast Dich doch sicherlich beim THW für einen bestimmten
Zeitraum verpflichtet und kommst Deiner Pflichtleistung auch
nach, oder ? Hier was dabei:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

beim THW ab, da ich aber voll berufstätig, ein :Abendstudium
mache und dazu Wochenendpendler (300 km ) bin … habe :ich
überlegt ob ich überhaupt zum Wehrdienst eingezogen :werden
kann, bzw. eingezogen werde, wenn ich T3 gemustert :worden bin.

Zur Not kann das mit dem Beruf als Härtefall angeführt werden.

Denn auf den Seiten der Bundeswehr steht bezüglich der
derzeitigen Einzugspraktik, dass T3 gemusterte Männer :nicht
mehr eingezogen werden.

Auch die BW muss sparen… Da werden eben nur noch die Besten
genommen :smile:

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus,

vielen Dank erstmal.
Als Härtefall würde nicht gehen, da ich das THW auch in meinem Arbeitsort machen könnte. Das geht aber nicht, da ich mich noch um meinen kranken Großvater kümmern muss.

Ja, ich hab mich verpflichtet, kann aber jederzeit kündigen gem. Vertrag … dann fällt eben die Befreiung weg. und bevor ich das mache, wüsste ich eben gerne ob das so eine gute Idee ist :smile:

Gruß

Stefan

N’Abend (mit Firefox 1.0.1) („Verdammt: Schleichwerbung“ :smiley: )

Als Härtefall würde nicht gehen, da ich das THW auch in meinem
Arbeitsort machen könnte. Das geht aber nicht, da ich mich
noch um meinen kranken Großvater kümmern muss.

Dann kann das als Härtefall genommen werden.

Ja, ich hab mich verpflichtet, kann aber jederzeit kündigen
gem. Vertrag … dann fällt eben die Befreiung weg. und bevor
ich das mache, wüsste ich eben gerne ob das so eine gute Idee
ist :smile:

Also ob das eine gute Idee ist, wage ich zu bezweifeln. Spätestens wenn der Pflegefall nicht mehr ist, kann die BW an die Tür klopfen. Wie gesagt: kann. Wie der Erfahrung zeigt, ist sowas wie Wehrgerechtigkeit ohnehin ‚Schnee von gestern‘…
Und für einen potentiellen AG kann man die Tätigkeit beim THW durchaus als gesellschaftliches (?) Engagement verkaufen :smile:

mfg M.L.

Hallo,
Du hast geschrieben: „Derzeit leiste ich meinen Wehrdienst in Form des Zivildienstes beim THW ab“
Solange Du das machst, kann und darf die BW Dich nicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen. Falls Du damit aufhörst, wirst Du als T 3 relativ gute Chancen haben nicht gezogen zu werden. Nach dem 23. Lebensjahr sowieso nicht mehr, bei Heirat auch nicht mehr.
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

soviel ich weiss, musst du deinen zivildienst beenden, wenn du ihn angenommen hast. ganz unabhänig von deiner tauglichkeit. ist das bei dir per vertrag anders geregelt, hast du glück- das wäre aber nicht der normalfall.

Ja, ich hab mich verpflichtet, kann aber jederzeit kündigen
gem. Vertrag … dann fällt eben die Befreiung weg. und bevor
ich das mache, wüsste ich eben gerne ob das so eine gute Idee
ist :smile:

Hallo,
wenn Du tatsächlich T3 gemustert bist kannste davon ausgehen dass Du nicht mehr gezogen wirst.
Zu deiner Vertragsfrage: Wenn Du nur einen Tag noch Zivildienst/Ersatzdienst (heisst so bei FW,DRK,THW, etc…) vor dir hättest und dann den „Vertrag“ kündigst oder aus irgend einen Grund rausgeschmiessen wirst (z.B. schweres Dienstvergehen) könnte rein theoretisch die BW vorbeikommen und dich einberufen. Dann aber wieder für volle 9 Monate also nicht nur den einen Tag der dir dann noch fehlen würde.

Gruss
Carsten