Muss ich zur Wehrpflicht?

Hi,
ich habe heute meine Einberufung zur Wehrpflicht bekommen. Meine beiden großen Brüder haben beide keinen Wehrdienst geleistet, sondern haben sich beide bei der Feuerwehr verpflichtet.
Gilt nun bei mir die „3. Sohn“ Regelung, oder gilt diese nur, wenn die beiden Brüder Wehrdienst geleistet haben?

Danke schonmal im Voraus!

Hallo,
entschuldige das ich jetzt erst Anwarte.
Deine Fragen beantwortet dam besten dieser Link: http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html

Hallo Asamatbagatov,
Wehrpflichtige werden vom Wehr- und Zivildienst befreit, wenn sie zwei Brüder haben, die einen anrechenbaren Dienst geleistet haben. Zu diesen Diensten zählen:
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e)einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
(siehe www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html).

Wenn Ihre beiden Brüder also jeweils sechs Jahre bei der Feuerwehr mitgewirkt haben, wird deren Dienst angerechnet. Wenn Ihre Brüder die Zeit noch nicht ganz voll haben, wartet das Kreiswehrersatzamt üblicherweise so lange, bis die zweimal sechs Jahre erfüllt sind.
Eine schnelle Klärung wünscht Peter Tobiassen