Hallo und willkommen bei w-w-w,
ich darf das mal zusammenfassen?
Du hast bei einem Händler eine Ware gekauft. Diese hast Du nicht bezahlt.
Innerhalb des selben Monats hast Du beim selben Händler erneut Ware gekauft und diese ebenfalls nicht bezahlt.
Es gibt also zwei Rechnungen von zwei Kaufvorgängen, die nicht bezahlt wurden.
Wie @Aprilfisch schon schrieb, laufen die meisten „Buchhaltungsvorgänge“ in größeren Unternehmen automatisiert ab. Entsprechend könnte es sein, dass niemandem bei der Übergabe der Rechnung an das Inkassounternehmen aufgefallen ist, dass es hier zwei Rechnungen gibt. Auch beim Inkasso könnte es sein, dass der Automat das nicht untersucht.
Es ist natürlich vorstellbar, dass eine gewisse Dreistigkeit, von der in Zusammenhang mit Inkassounternehmen immer mal wieder berichtet wird, dazu führte, dass ganz bewusst zwei eigene Vorgänge bearbeitet wurden.
Ich fand Ausführungen im Internet, die sich auf eine Schadenminderungspflicht gemäß §254 BGB berufen, wenn es um die Kosten von Inkassounternehmen geht. Allerdings handelt es sich dabei um Bearbeitungskosten für den Brief und die reinen Inkassokosten. Ob sich das auch auf zwei oder mehrere Vorgänge bei einem Händler und einem Inkassounternehmen beziehen lässt, weiß ich nicht. Der gesetzliche Spielraum für die Inkassounternehmen ist sehr weitreichend.
Was kannst Du nun tun? Du kannst Das Inkassounternehmen und den Händler freundlich und höflich anschreiben und darum bitten, dass das Inkasso von zwei Rechnungen zu einem Vorgang zusammengefasst wird.
Prüfungen der Rechtmäßigkeit und rechtlich verbindliche Aufforderungen kann allerdings dieses Forum nicht leisten, das können nur Anwälte lösen. Ich habe die Vermutung, dass das bei Dir ein Problem werden könnte.
Daher ist der Weg des Bittens der, der wenigstens ein bisschen Erfolg verspricht. (Du solltest natürlich willens und in der Lage sein, die offenen Posten und wenigstens einmal Inkassogebühren zu bezahlen.)
Grüße
Pierre