Muss Inkasso Posten zusammenfassen?

Hallo , bekomme seit 2 Wochen ( berechtigt ) alle 2-4 Tage einen oder mehrere Briefe am Tag von einem Inkasso .
ist das Inkasso Unternehmen in verpflichtet gewisse Posten zusammenzufassen ?
jedem Brief wird separat volle Gebühr aufgebrummt . zum Teil überschneiden sich sogar die kauf-Datums von 2 Rechnungen ( alles vom selben Auftraggeber ) mir kommt das etwas willkürlich vor ?!

Danke im Vorraus

Servus,

Die einzige Möglichkeit, die anfallenden Gebühren für Dich erträglich zu halten, ist die möglichst weit gehende Digitalisierung der Tätigkeit des Inkasso-Dienstes: Die faulen Vorgänge werden per Schnittstelle dort eingespielt und automatisiert weiter bearbeitet.

Wenn man da jetzt noch einen Saal voll Laoten damit beschäftigen würde, irgendwas manuell zusammenzufassen, würde das für Dich vollkommen unbezahlbar: Dann würden die Gebühren richtig brummen.

Schöne Grüße

MM

Man könnte seine Schulden auch einfach mal bezahlen… das wäre der billigste Weg…

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Aber kann doch Nicht sein dass die z.b. Rechnungen von 12-18. eines Monats und dann nochmal gleicher Monat 09.-15. abrechnen dürfen . klar : separat gemacht gönnen die sich mehrfach volle Inkasso + sonstiges an Gebühren .

Mit dem Datum ist quasi Kauftag gemeint . ( und alles von selben Gläubiger )entweder wurde das alles zerhackt übermittelt oder Inkasso probiert sein Glück

Hallo und willkommen bei w-w-w,

ich darf das mal zusammenfassen?

Du hast bei einem Händler eine Ware gekauft. Diese hast Du nicht bezahlt.
Innerhalb des selben Monats hast Du beim selben Händler erneut Ware gekauft und diese ebenfalls nicht bezahlt.

Es gibt also zwei Rechnungen von zwei Kaufvorgängen, die nicht bezahlt wurden.

Wie @Aprilfisch schon schrieb, laufen die meisten „Buchhaltungsvorgänge“ in größeren Unternehmen automatisiert ab. Entsprechend könnte es sein, dass niemandem bei der Übergabe der Rechnung an das Inkassounternehmen aufgefallen ist, dass es hier zwei Rechnungen gibt. Auch beim Inkasso könnte es sein, dass der Automat das nicht untersucht.

Es ist natürlich vorstellbar, dass eine gewisse Dreistigkeit, von der in Zusammenhang mit Inkassounternehmen immer mal wieder berichtet wird, dazu führte, dass ganz bewusst zwei eigene Vorgänge bearbeitet wurden.

Ich fand Ausführungen im Internet, die sich auf eine Schadenminderungspflicht gemäß §254 BGB berufen, wenn es um die Kosten von Inkassounternehmen geht. Allerdings handelt es sich dabei um Bearbeitungskosten für den Brief und die reinen Inkassokosten. Ob sich das auch auf zwei oder mehrere Vorgänge bei einem Händler und einem Inkassounternehmen beziehen lässt, weiß ich nicht. Der gesetzliche Spielraum für die Inkassounternehmen ist sehr weitreichend.

Was kannst Du nun tun? Du kannst Das Inkassounternehmen und den Händler freundlich und höflich anschreiben und darum bitten, dass das Inkasso von zwei Rechnungen zu einem Vorgang zusammengefasst wird.

Prüfungen der Rechtmäßigkeit und rechtlich verbindliche Aufforderungen kann allerdings dieses Forum nicht leisten, das können nur Anwälte lösen. Ich habe die Vermutung, dass das bei Dir ein Problem werden könnte.

Daher ist der Weg des Bittens der, der wenigstens ein bisschen Erfolg verspricht. (Du solltest natürlich willens und in der Lage sein, die offenen Posten und wenigstens einmal Inkassogebühren zu bezahlen.)

Grüße
Pierre

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aber es ist völlig normal, dass jemand täglich mehrmals Händler betrügt und Ware ohne die Absicht zu bezahlen erwirbt?

Auf den Glücklichen Inseln hinter dem Winde, auf denen Du anscheinend lebst, würdest Du auf die Insel Publa Cumba umquartiert - da kommen die Leute hin, die kein Talent zum Glücklichsein haben.

Wenn es blöde geht, kommen die Leute dahinter, dass Du mit Wissen und Wollen (= Vorsatz) gehandelt hast, und je nach Umfang des Delikts kannst Du deine philosophischen Ausführungen zur Legitimität von Inkassogebühren demnächst einem Strafrichter vortragen. Quasi.

Schöne Grüße

MM

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Auch wenn es für dich billiger wäre, sehe ich hier keinerlei Veranlassung irgendetwas „zusammenzufassen“. Es handelt sich um vollkommen separate Vorgänge, wenn man mehrfach mit Zahlungen aus unterschiedlichen Verträgen bei einem Unternehmen überfällig wird. Es könnte doch durchaus sein, dass in dem einen Fall ein guter Grund besteht, nicht zu zahlen. Dann muss man sich auf der anderen Seite für genau diesen Einzelfall damit gesondert auseinander setzen. Ggf. kommt man dann auch zu der Überzeugung, dass in diesem Fall kein Zahlungsanspruch besteht und macht dann die Akte auch gleich zu. Aber was hat das dann für Konsequenzen für den anderen Fall, indem die Zahlungspflicht vollkommen eindeutig ist? Denke auch an mehrere Vorgänge, die über einen Jahreswechsel verteilt stattfinden. Da gelten dann unterschiedliche Verjährungsfristen. Da macht es dann auch überhaupt keinen Sinn, die zusammen zu fassen.

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@Aprilfisch
Ich würde Isla Nublar empfehlen; wenn die Inkasso - Räuber mal Blut gewittert haben, sollte man tunlichst in die Gänge kommen und alle Hebel in Bewegung setzen, wenn man nicht ausgeweidet und zerfleischt werden will.

Gruss, Kudo

Ach, hab Mitleid mit ihnen - ich schätze, da sind eine ganze Menge dabei, die halt nichts Anderes gelernt haben: Und auch um eine Bahnhofswirtschaft ordentlich betreiben zu können, muss man unfallfrei ein gescheites Pils gezapft kriegen - was soll so einer denn machen?

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