Ich wohne zur Miete mit insgesamt acht Parteien in einem Mietshaus. Ich habe meiner uralten, schwachen und von Gelenk-Rheuma geplagten Katze ein leichtes 10-15 cm breites Brett an meinen Balkon angelehnt (nicht montiert), damit sie ein bis zweimal am Tag für eine Stunde einen kleinen Spaziergang machen kann. Früher konnte sie noch hoch- und runterspringen. Das Brett hole ich auch immer hoch und lege es auf meinen Balkon in der Zeit (fast immer) wo sie auf meinem Sofa schläft. Bislang war es zwischen den Büschen kaum sichtbar, aber jetzt sind alle Büsche abgeschnitten worden und unser Hausmeister hat es gesehen. Jetzt habe ich von meinem Vermieter einen Brief bekommen, indem von unerlaubter Montage und Einbruchhilfen gesprochen wird und ich soll sofort das Brett entfernen. Ich habe mit allen Mietparteien gesprochen, alle haben nur den Kopf geschüttelt über den Brief und haben nichts gegen das Brett. Die „Einbruchhilfe“ ist auch total lächerlich, denn ein Mensch würde das Brett nicht tragen und außerdem könnte auf der anderen Seite über das Kellergeländer sogar meine Oma hochsteigen.
Kurz und gut: Muss ich das Brett wegtun?
Bitte Hilfe, ohne Brett sind wir aufgeschmissen : ( Mel
JA selbstverständlich! Ihr geschildertes Verhalten ist für mich als Mieter, nicht nachvollziehbar. Nutzer fremden Eigentumes (Mieter), haben rechtliche Forderungen des Eigentümers, Verwalters oder Hausmeisters zu erfüllen.
Ihr Verhalten provoziert jeden Eigentümer und berechtigt zur fristgerechten Kündigung nach Abmahnung, da statt das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, durch scheinbare Aufwiegelung anderer Mieter gegen den Brief des Vermieters, dass Vertrauensverhältnis vorsätzlich und nachhaltig, gestört wurde.
Meist folgt das komplette Tierhaltungsverbot durch den Eigentümer, wodurch auch meist andere Mieter wegen ihres unverständlichen Verhaltens betroffen wären.
Hochachtungsvoll
Hallo Constantin,
Deine Anfrage musste ich mehrmals lesen. Nicht, dass ich schwer vom Begriff bin, nein, es erscheint mir unverständlich, womit sich Personen beschäftigen, welche allem Anschein nach in ihrer Tätigkeit nicht ausgelastet sind.
Es gibt mehrere Möglichkeiten für eine friedliche Klärung:
- Auf den Vermieter zugehen und mit ihm reden. Vielleicht ist er vom Hausmeister nicht korrekt informiert worden.
- Sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und diese Angelegenheit schildern.
- Sich mit dieser sehr außergewöhnlichen Sache an die örtliche, regionale Zeitung zu wenden.
- Den Tierschutzverein informieren und um Rat fragen.
Vielleich helfen Dir diese Hinweise.
Gruß Löwe 2
Hallo Löwe,
danke für die Antwort, werde es mal mit einem Gespräch versuchen, als wenn man am Wochenende nichts anderes zu tun hätte. Interessant ist auch eine Antwort von einem anderen Mitglied von wer-weiß-was, die ich kaum glauben kann. O-Ton:
JA selbstverständlich! Ihr geschildertes Verhalten ist für mich als Mieter, nicht nachvollziehbar. Nutzer fremden Eigentumes (Mieter), haben rechtliche Forderungen des Eigentümers, Verwalters oder Hausmeisters zu erfüllen.
Ihr Verhalten provoziert jeden Eigentümer und berechtigt zur fristgerechten Kündigung nach Abmahnung, da statt das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, durch scheinbare Aufwiegelung anderer Mieter gegen den Brief des Vermieters, dass Vertrauensverhältnis vorsätzlich und nachhaltig, gestört wurde.
Meist folgt das komplette Tierhaltungsverbot durch den Eigentümer, wodurch auch meist andere Mieter wegen ihres unverständlichen Verhaltens betroffen wären.
Naja, egal, Dir auf jeden Fall noch ein schönes WE.
Mel
Ich kann Ihre Antwort leider nicht ernst nehmen trotz Ihrer gestelzten Ausdrucksweise.
Es gibt kein Tierhaltungsverbot und keine Aufwiegelung. Die anderen Mieter sollen sich durch das lächerliche Brettchen nicht gestört fühlen und das habe ich mir rückbestätigen lassen.
Hätten einige der Mitmieter gesagt: „Ja, das ist ja unmööööglich, eine Frechheit…“, hätte ich das Brett natürlich weggeräumt, aber Gott sein Dank wohnen solche (…) nicht in meinem Haus.
Schönen Tag noch.
[Team] Netiquette
Hallo!
Da hat der Vermieter sicherlich etwas falsch verstanden. Um- und feste Anbauten müssen natürlich genehmigt werden. Oftmals auch einfache Satelitenschüsseln oder Blumenkästen, die das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäuds verändern. Aber ein Brett, welches nur engelegt wird, um die Katze rein oder rauszulassen und dann wieder weg genommen wird - das hat mit Genehmigungspflicht oder Umbauten bzw. Anbauten nichts zu tun. ich würde dies dem Vermieter einfach freundlich erklären. Reden verbindet und Vermieter sind (oftmals) auch nur Menschen. Alles Gute!
Auch wenn jetzt vermutlich schon alles bzgl. Ihres Anfrageproblems gelaufen ist, möchte ich hierzu doch noch meinen Senf dazu geben, weil ich es einfach nicht glauben kann, was der Vermieter hier verlangte.
Das entscheidende zur Ihrer Unterstützung ist ja schon von zwei Antwortern damals gesagt worden.
Den von Ihnen zitierten weiteren Antworttext, wonach der Vermieter vollkommen Recht hätte, kann ich nur einem vollkommen verwirrten Menschen zuordnen, zumal die Behauptungen zum großen Teil auch nicht stimmen. Das Erwähnen der eigenen Position als Mieter macht sowieso misstrauisch; es könnte beim Schreiber auch um einen irgendwie erbosten V-e-r-mieter handeln.
Ich hoffe Sie hatten inzwischen eine irgendwie zufriedenstellende Lösung gefunden. Eigentlich kann ich mir auch nur vorstellen, dass Ihr Vermieter zuerst etwas vom Hausmeister falsch geschildert bekam und im weiteren Verlauf dann keinen Rückzieher mehr machen wollte. Oder gibt es doch solche „nette“ Mitmenschen?
Ich glaube in einem Land wie z. B. Italien wäre so ein Vermieterverhalten undenkbar.
Ihre Antwort, dass man am Wochenende … usw. , weißt allerdings auch auf eine ziemliche Ungeduld bzw. Diplomatieferne von Ihnen hin; und dies ist stets schlecht in einem solchen Fall.
MfG