Hallo ihr Lieben,
Muss die gesetzliche Krankenkasse Bescheid geben wenn der Anspruch auf Krankengeld ausläuft?
Geben die einen dann vorher Bescheid oder muss ich mich da selbst schlau machen?
Liebe Grüße vom Zitronenfalter
Hallo ihr Lieben,
Muss die gesetzliche Krankenkasse Bescheid geben wenn der Anspruch auf Krankengeld ausläuft?
Geben die einen dann vorher Bescheid oder muss ich mich da selbst schlau machen?
Liebe Grüße vom Zitronenfalter
Du hast doch vermutlich eine Nachricht erhalten, in der steht, dass Du ab dann und dann Krankengeld erhältst. Schau da noch mal rein. Wenn die Dauer der Bezugszeit da nicht drin steht, kanns Du einfach bei der Krankenkasse anrufen (oder Dich auf ihrer Internetseite bewegen) und fragen.
LG
Amokoma1
Hallo,
selbstverständlich muss die Kasse den Versicherten über das Ende des Krankengeldbezugs informieren, und zwar schriftlich und detailliert. In der Krankengeldbewilligung steht das aber noch nicht drinnen. Ich kenne es aus der Praxis so, dass wir mit Erreichen des 480. Leistungstages das endgültige Leistungsende (546 Tage = 78 Wochen) errechnet und dies dann sofort dem /der Versicherten schriftlich mitgeteilt haben. Gleichzeitig haben wir auch dringend empfohlen sich rechtzeitig unter Vorlage dieses Bescheides beim Arbeitsamt zu melden, damit keine finanziellen Nachteile eintreten.
Gruss
Czauderna
Herzlichen Dank für eure Antworten.