Muss man als Hartz4 Bezieher die PKH zurückbezahlen?

Hallo zusammen! ich bin kurz davor, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz) zu stellen. Ich bin zurzeit arbeitslos. Mir wurde gesagt dass ich Hilfe bei der Finanzierung der Prozesskosten bekommen kann. Hat jemand mehr Info, welche Kosten allgemein entstehen würden und ob der Staat sie übernehmen würde? wenn ja, dann komplett?

Das solltest Du mit dem Anwalt besprechen, den Du für den Prozess in Anspruch nehmen willst.
Wenn Dir die PKH genehmigt werden sollte, ist das bei einem Hartz IV Empfänger in der Regel komplett.
Aber wie schon geschrieben: sprich mit dem Anwalt.

Danke für Deine Antwort! Da ich noch nicht weiß, wer soll das alles übernehmen und da ich noch nicht soweit bin bzw. mein Schuldnerberater noch mit den Gläubigern zu verhandeln versucht, habe ich noch keinen Anwalt. Ich mache mir nur Gedanken darüber, was mich erwartet. Der Schuldnerberater meinte lediglich, dass ich finanzielle Hilfe bekommen könnte.

Anscheinend wird das für die Dauer des Verfahrens übernommen, aber man muss den Betrag im Nachhinein zurückzahlen, in welcher Höhe keine Ahnung :frowning:

Hallo,

bei einer Privatinsolvenz gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Es gibt die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten gem. § 4a InsO:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__4a.html

Können die Verfahrenskosten nicht aus der Insolvenzmasse beglichen werden, kann das Gericht gem. § 4b InsO
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__4b.html
nach der Restschuldbefreiung die Stundung verlängern und Ratenzahlung festlegen.

Das genaue Vorgehen sollte eine Schuldnerberatung kennen.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Antwort! Alles klar, also Antrag auf Stundung und keine PKH.
Noch eine kleine Sache ist mir unklar: wenn die Verfahrenskosten nicht aus der Insolvenzmasse beglichen werden können, und das Gericht die Stundung verlängert, wie kann es Ratenzahlung festlegen?


Hier steht etwas ähnliches, dass bei ausreichendes anrechenbares Einkommen, eine Ratenzahlung festgelegt würde. Was ist wenn es kein ausreichendes anrechenbares Einkommen übrig bleibt?

Hallo,

die Ratenzahlung wird natürlich im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungskraft festgelegt.
Und wenn nach 48 Monaten nur ein Teil abgetragen ist, dann verfällt idR der ausstehende Restbetrag.

&tschüß
Wolfgang

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alles klar, vielen Dank!

Gruß, Alex